LVM Versicherung (Münster)
Rechtsschutzversicherung mit kostenloser Anwaltshotline
Versicherung kündigt wegen Anrufen bei der Hotline
Ich bin 10 Jahre bei der LVM Rechtsschutzversicherung versichert gewesen, habe immer pünktlich gezahlt.
Öfters mal bei der "kostenlosen Anwaltshotline" Erkundigungen eingeholt, wenn man sich über die Rechtmäßigkeit der Sache nicht sicher war. Jetzt kommt es tatsächlich zum Rechtsstreit mit einem Autohändler wegen Nichterfüllung des Vertrages.
Zwei Tage nach dem Anruf kündigt mir die LVM den Vertrag aufgrund einer hohen Schadensquote! Auf Nachfrage schickte man mir eine Aufstellung der Schäden und siehe da: Jeder Anruf bei der Hotline steht zwar mit 0,00 € Schadensumme drin, wird aber als Schaden gerechnet - 0,00 €?
Wo bitte ist den da der Schaden? Und wo bitte ist der Sinn einer kostenlosen Anwaltshotline, wenn jeder Anruf als Schaden behandelt wird? Danke für nichts, liebe LVM!
Aufgrund Ihres Vorgehens finde ich keine neue Rechtsschutzversicherung!
Nun mag ist natürlich sein, dass es da Pauschalverträge gibt, unabhängig von der Anzahl der geführten Gespräche. Das weiß ich nicht. Aber es ist absolut unstrittig, dass eine solche Hotline und insbesondere die dahinter stehenden Anwälte Geld kosten.
Die Rechtschutzversicherung kann auch ohne Angaben von Gründen jederzeit ordentlich kündigen.
Meine Empfehlung ist, dass sie noch einmal mit der Versicherung sprechen und sie bitten, die Kündigung zurückzunehmen. Gleichzeitig sagen sie der Versicherung aber zu, umgehend selbst zu kündigen. Wenn die Versicherung sich darauf einlässt, sollte es kein Problem sein, eine neue Versicherung zu finden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich spekuliere hier mal: die eigentlichen Telefonate mit der Anwaltshotline werden höchstwahrscheinlich keine oder nur sehr geringe Mehrkosten für die Versicherung verursacht haben. Durch die mehrmalige Inanspruchnahme der Hotline hat sich für die Versicherung aber gezeigt, dass der Versicherungsnehmer durchaus die Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt und das nicht nur einmalig. Oder anders ausgedrückt, das absehbare oder vermutbare Risiko für die Versicherung ist dadurch erheblich gestiegen. Und solcher Risiken entledigen sich dann Versicherungen, wenn nach ihrer Einschätzung, die Prämieneinnahmen in keinem Verhältnis zum angenommenen Risiko stehen. Der individuelle Einzelfall kann da natürlich nicht berücksichtigt werden, da die Versicherung ja ihren Versicherungsnehmer nicht näher oder gar persönlich kennt.
Das nur als ansatzweise Erklärung für das vermutliche Vorgehen der Versicherung.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst