Durch BUCHPARK endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 223 Views | 08.09.2023 | 18:04 Uhr
geschrieben von Rainer Geiselhart

BUCHPARK GmbH (Trebbin)

Buch in sehr schlechtem Zustand, keine Reaktion auf Anfragen

Ich habe über ZVAB ein Buch bei Buchpark bestellt, das mit "Zustand: sehr gut" angegeben war. Das gelieferte Buch war alles andere als in einem "sehr guten" Zustand.

BILDER
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2 Bilder

Das Buch hat einen stark abgegriffenen, leicht schmierigen Schutzumschlag, der fest verklebt ist und nicht entfernt werden kann. Der Umschlag ist sehr fest und beide Buchdeckel biegen sich hoch. Das lässt sich leider nicht abstellen.

Oben am Buch sind einige Eselsohren, vermutlich weil es gestoßen wurde.

Oben auf den Seiten sind schwarze Flecken, die ich anhand des Geruchs als Schimmel identifizieren würde.

Das ist mein erstes Buch, vor dem es mich wirklich ekelt beim Anfassen.

Meine Anfragen und die Anfrage über ZVAB wurden von buchpark.de nicht beantwortet, obwohl buchpark.de mit einem sehr guten Service wirbt.

Vielleicht bewegt diese Anfrage etwas bei buchpark.de. Würde mich freuen.

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Meine Forderung an BUCHPARK GmbH: Rückabwicklung des Kaufs.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.09.2023 | 11:48
Firmen-Antwort von: BUCHPARK GmbH
Abteilung: Service

Lieber Kunde,
normalerweise ist Buchpark. shop für außerordentlich gute Kundenerfahrungen bekannt, weshalb ich mich für Ihre jüngsten Erfahrungen mit uns aufrichtig entschuldigen möchte.

Leider können wir Ihre Angaben nich prüfen, bitte kontaktieren Sie uns noch einmal. Wir finden mit Sicherheit eine gute Lösung! Schreiben Sie uns bitte kurz an info spider monkey buchpark.de, wir melden uns umgehend, versprochen :-) !

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.09.2023 | 19:40
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Da sie ja ganz offenbar das Buch online bestellt haben, haben sie ein Widerrufsrecht. Es wäre wohl das einfachste und auch zielführen, sie hätten oder wenn die Frist noch läuft machen einfach von diesem Widerrufsrecht Gebrauch.

11.09.2023 | 22:07
von Rainer Geiselhart | Regelverstoß melden
Danke für den Kommentar, aber wer "keine Reaktion auf Anfragen" liest und versteht, der versteht auch, dass die Ausübung des Widerrufsrecht auch eine Reaktion des Verkäufers bedarf. Der stellt sich leider immer noch "tot".

12.09.2023 | 18:41
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ein Widerrufsrecht fragt man nicht beim Händler an. Man erklärt seinen Widerruf, zum Beispiel per E-Mail oder per Brief oder über das Kontaktformular der Händlerseite. Dann schickt man die erhaltene Ware fristgerecht zurück. Damit hat man sein Widerrufsrecht ausgeübt. Natürlich muss nun der Händler im Gegenzug auch noch das Geld erstatten. Ganz klar.

Wenn sie den Händler also auf den ihrer Meinung nach deutlich schlechteren Zustand des Buches hingewiesen haben und keine Reaktion erhalten haben, dann hätten sie innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ihren Widerruf ausüben müssen. Haben sie das getan? Und haben sie danach auch fristgerecht das Buch an den Händler zurückgesandt? Wenn nicht, ist es für den Widerruf nun zu spät.

Dann ist es ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Auch da muss der Händler natürlich reagieren. Ganz klar. Nur ist das Procedere dabei halt natürlich ein wenig, sagen wir mal, kundenunfreundlicher.

Wie haben sie das Buch denn ursprünglich bezahlt? Bei vielen Zahlungsarten haben sie ja die Möglichkeit, entweder selbst oder über den Zahlungsanbieter sich das Geld zurückzuholen. Wurde der Kaufbetrag zum Beispiel per Lastschrift vom Händler eingezogen, weisen sie ihre Bank einfach an, die Lastschrift wieder zurückzugeben. Fertig. Haben sie per Kreditkarte bezahlt, wenden sie sich an ihre Bank um einen so genannten Chargeback auszulösen. Dessen Erfolg ist allerdings anders als bei der Rückgabe einer Lastschrift nicht garantiert. Bei Zahlung auf Rechnung müssen sie natürlich gar nichts tun. Bei PayPal oder Klarna öffnen sie einen entsprechenden Fall und schildern, was passiert ist.

16.09.2023 | 08:56
von Rainer Geiselhart noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion des Verkäufers


22.09.2023 | 15:51
von Rainer Geiselhart noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Rückmeldung und die leere Versprechung zur Lösung der Angelegenheit.
Meine erneute ausführliche Email mit Fotos an Buchpark ging am 19.09.2023 um 12:58 Uhr raus. Nach über 3 Tagen kam keine Antwort. Also alles wie bisher.
Anhand meines Namens in der Beschwerde hätte Buchpark die Angelegenheit finden und lösen können.


29.09.2023 | 18:56
von Rainer Geiselhart endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endgültig nicht gelöst. Die Masche von Buchpark habe ich mittlerweile bei einem Telefonat erfahren: Reklamationen werden nicht bearbeitet um keine Rücksendekosten tragen zu müssen.




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