EWR Aktiengesellschaft (Worms)
Zu hohe Jahresabschlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 27667908-2571724
Meine Schwester hat vor mir in dem Haus gewohnt, indem wir jetzt wohnen.
Sprich, sie: 231 Tage, vom 01.01.22-14.10.22. Wir, 134 Tage, vom 15.10.22- 01.02.2023 (Abrechnungszeiträume).
Wir alle zusammen sollen jetzt einen Betrag von 6.300,-- € nachzahlen.
Bei uns würden die Zählerstände geschätzt, weil angeblich keine Zählerstände mitgeteilt wurden.
Schlussfolgerung:
Für 231 Tage kam eine Rechnung von 2.582,-- €.
Und für 134 Tage eine Rechnung von 3.770,-- €., für dieselbe Adresse.
Heute (26.04.2024) bekam ich eine Mail, dass die Rechnung korrekt sei. Diese Rechnung übersteigt das 3-fache von meinem Gehalt!
Meine Schwester hat ihre Rechnung auch viel früher bekommen, ich meine erst im September 2023.
Leider fehlen dazu wichtige Informationen. Es ist zwar relativ interessant, wie viel Sie monatlich verdienen, aber welcher (angeblicher) Verbrauch (also die kWh) Ihnen EWR in Rechnung stellt, ob dieser denn irgendwie nachvollziehbar ist und ob es nun auch (echte) abgelesene Zählerstände gibt, darüber gibt es leider keinerlei Angaben.
Wenn Sie den Zählerstand selbst abgelesen haben und EWR mitgeteilt haben, dann sind die tatsächlichen (abgelesenen) Zählerstände für eine Rechnung maßgeblich!
Weshalb meinen Sie, das bringt nichts? Kennen Sie denn diese Zählerstände nicht mehr? Auf welchem Wege haben Sie die Zählerstände mitgeteilt, dass Sie dort nicht mehr nachschauen können? Wann haben Sie denn die Abschlussrechnung bekommen? Kennen Sie auch den tatsächlichen (abgelesenen) Zählerstand vom 01.02.2023 nicht mehr? Wie hoch war denn der (geschätzte) Verbrauch, ist dieser überhaupt nachvollziehbar? Sie müssten - bei über 6.000,-- € Nachzahlung - ja ein Vielfaches Ihres sonst Üblichem verbraucht haben!
Maßgeblich sind aber die Zählerstände, die Sie sich natürlich auch für die Kontrolle selbst notiert haben müssen.
Stimmen die Zählerstände oder sind da gravierende Abweichungen zum früheren Verbrauch im gleichen Zeitraum? Passt der derzeitige monatliche Verbrauch dazu? Waren die Abschlagszahlungen verbrauchsgemäß?
Wenn die Zählerstände in Ordnung und nachvollziehbar sind und tarifgemäß abgerechnet wurde, dann müssen Sie die Rechnungen bezahlen. Ob das nun Ihr Monatseinkommen übersteigt oder nicht.