s.Oliver (Rottendorf)
Abgelehnte Reklamation - Kaufbeleg vorhanden v. 18. 02. 2010
Am 18.02.2010 kaufte ich für meine Tochter, 10 Jahre, ein Paar Winterstiefel, zum stolzen Preis von 60 Euro. Am Montag, den 22.02.2010, musste ich schon reklamieren, musste mich aber gleich belehren lassen, daß die Reklamation nicht anerkannt wird.
Begründung: der Stiefel darf nur bei trockenem Wetter getragen werden, also nicht bei Schnee u. Regen. Es ist ein Winterstiefel. Meine Bitte um Einsendung an den Hersteller wurde auch abgewiesen, der würde die Reklamation auch nicht anerkennen, ich hätte den Stiefel nicht imprägniert, was ich aber getan habe.
Nun möchte ich doch gerne wissen, wo denn diese Schuhe hergestellt werden? Es ist ein s.Oliver Winterstiefel. Da kommt mir doch der Verdacht auf, daß die Schuhe im Ausland hergestellt werden. Und wenn ich noch vom Inhaber zu hören bekomme, der Hersteller würde ihm die Kosten der Stiefel nicht erstatten, da verstärkt sich mein Verdacht noch mehr.
Wie kann ich nun noch weiter vorgehen, damit meine Reklamation anerkannt wird. Nun geht noch die Naht auf, da wo die Zunge angenäht ist, und der Kleber löst sich auch auf. Muss ich mir das gefallen lassen oder mir noch einen Anwalt nehmen, um zu meinen Recht zu kommen.
Vieleicht weiß jemand die Herstellerdaten von s.Oliver. Damit könnte ich mich evtl. selbst mit der Firma in Kontakt setzen. Für mich sind 60,- Euro viel Geld. Und es sind ja erst ein paar Tage vergangen.
Vielleicht mal direkt an das Unternehmen wenden
Tel.09302/3090
oder mail
infosoliver.com
Es ist nun mal in unseren Breiten so, dass wir es im Winter draußen mit Schnee und Regen zu tun haben, und dafür muß ein Winterstiefel auch geeignet sein, sonst darf man ihn nicht als solchen verkaufen. Dann sollte der Hersteller sein Produkt lieber in der Sahara oder in der Wüste Gobi anbieten.
Vielleicht sollten Sie sich mal mit einer Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen.
www.wer-weiss-was.de/theme64/article5634107.html
Behandelt das ganze mal rechtlich. Da bei dir aber noch Nähte und Laufsohlenverklebung defekt sind, so sollte eigentlich die Reklamation ok sein (außer du hast in durch irgendetwas selbst kaputt gemacht)! Geh also weniger auf die Wasserdurchlässigkeit ein, damit hast du keine Chance, ziele nur auf die ganz offensichtlichen Mängel, wie die Naht und die Laufsohlenverklebung!
So viel weiss ich nun, ich werde nie wieder etwas in dem großen Schuhladen in Winnenden kaufen.
Danke nochmals an alle, die mich unterstützt haben. Es war schon ein Kampf gewesen, aber es hat sich gelohnt. Lasst Euch nicht unterkriegen.
lg Rosi