1083 Views | 29.03.2010 | 12:35 Uhr
geschrieben von Hendrik Wohlfahrt-Laymann
Internet-Abzocke?
Die Fa. Antassia bietet kostenlose Software zum download (Acrobat Reader, Open Office, Morzilla Firefox u.a.) an, und wenn man auf die Seite geht, hat man angeblich einen Jahresvertrag über € 96,- abgeschlossen.
Meine Forderung an Antassia GmbH - top of software:
Keine Mails mehr!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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P.S. Es werden 192 Euro fällig, da es sich um einen 2 Jahresvertrag handelt.
Aber ich würde erst mal nicht zahlen und eventuell Verbraucherschutzzentrale kontaktieren.
Mfg FireRider
Wer die AGB's als gelesen abhakt, ohne sie gelesen zu haben, der darf sich hinterher auch nicht beschweren, daß er abgezockt wurde.
Mein Gott, wenn ich dies Wort "abhackt" schon wieder lese, mache ich mir immer Sorgen um die deutsche Sprache. Es heißt "abgehakt"! Haken, nicht hacken.
Da wird nichts abgehackt! Inhaltlich muss Ihnen jedoch recht geben.
Es macht mich echt sauer, daß man sich hier keinen Rechtschreibfehler mehr erlauben kann, ohne gleich von Oberlehrern ermahnt zu werden. Andere, die nicht mal auch Groß und Kleinschreibung achten, kommen ohne Rüge davon.
Wer Schreibfehler findet, kann sie behalten, und braucht nicht darüber diskutieren.
RB-...997: Ihrer Ausdrucksweise nach zu urteilen, muß Deutsch nicht gerade Ihr Lieblingsfach gewesen sein. Getretene Hunde bellen halt. Es ist ja wohl schon ein Unterschied zwichen 'abgehackt' und 'abgehakt'!
Dienstag Abend auf Sat1 die Akte2010
www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/internet/content/44388/
AZ 9 c 93/09
Doch, hier darf man sich beschweren, denn diese AGB´s gelten nach deutschem Recht nicht. Ein solcher Vertrag kann immer widerrufen werden. Das sind Kosten, die sofort vor der Registrierung klar erkennbar sein müssen und nicht nur in den AGB´s stehen dürfen. Aber auch dann gibt es innerhalb einer Frist ein Widerrufsrecht. Diese Frist gilt genau ab dem Zeitpunkt, in dem die Firma schriftlich auf diese Kosten hinweist. Sie kann z. B. die AGB´s dann per E-Mail verschicken. Erst wenn dies geschehen ist, läuft die Frist. Vorher hat sie kein Recht, irgendwas zu verlangen, wenn das Angebot dann auch nicht genutzt wird.
Ist mir auch schon mal passiert und natürlich hat mich die Verbraucherzentrale und mein Anwalt sofort aufgeklärt. Ich habe sofort einen Wiederspruch per Einschreiben gesendet und erst danach die AGB´s im Postfach gehabt. Da hat die Firma keine rechtliche Grundlage mehr.
Sie haben es zwar nochmal versucht, in dem sie mir dann eine Antwort geschickt haben, in der sie meine Kündigung zur Kenntniss nehmen würden. Hätte ich nämlich gekündigt, hätte ich den Betrag anerkannt. Aber ich habe widerrufen, nicht gekündigt. So hatten sie gegen geltendes Recht verstoßen und mussten aufgeben. Jedes Verfahren hätte ich gewonnen und ich war bereit dazu!
In solchen Fällen immer sofort die Verbraucherzentrale und einen Anwalt einschalten!
mit denen hatte ich auch schon das Vergnügen.
Nach einer Anzeige bei der Polizei wegen Betrugsversuchs habe ich auf einmal keinerlei Post mehr bekommen. Sind bei der Polizei auch keine Unbekannten gewesen.
Wichtig hier: Je mehr man an Material zur Verfügung stellen kann umso besser
Gruß Tasha