1083 Views | 29.03.2010 | 12:35 Uhr
geschrieben von Hendrik Wohlfahrt-Laymann

Antassia GmbH - top of software (Mainz)

Internet Abzocke durch top-of-software?

Internet-Abzocke?

Die Fa. Antassia bietet kostenlose Software zum download (Acrobat Reader, Open Office, Morzilla Firefox u.a.) an, und wenn man auf die Seite geht, hat man angeblich einen Jahresvertrag über € 96,- abgeschlossen.

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Kommentare und Trackbacks (9)


29.03.2010 | 13:12
von Fire Rider | Regelverstoß melden
Tja, hätte man nur das vorher gelesen...

Mit Ihrer Registrierung werden Sie Mitglied. Für diese Mitgliedschaft entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96,00 Euro incl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre, damit Kosten von insgesamt 192,00 Euro.

P.S. Es werden 192 Euro fällig, da es sich um einen 2 Jahresvertrag handelt.

Aber ich würde erst mal nicht zahlen und eventuell Verbraucherschutzzentrale kontaktieren.

Mfg FireRider

29.03.2010 | 14:25
von ReclaBoxler-4132058 | Regelverstoß melden
Das ist die gleiche Masche wie bei Opendownloads.net. Aber auch hier gilt: Sie wurden nicht abgezockt, sondern haben einfach nicht richtig gelesen.
Wer die AGB's als gelesen abhakt, ohne sie gelesen zu haben, der darf sich hinterher auch nicht beschweren, daß er abgezockt wurde.

29.03.2010 | 18:50
von ReclaBoxler-8712775 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4132058

Mein Gott, wenn ich dies Wort "abhackt" schon wieder lese, mache ich mir immer Sorgen um die deutsche Sprache. Es heißt "abgehakt"! Haken, nicht hacken.
Da wird nichts abgehackt! Inhaltlich muss Ihnen jedoch recht geben.

29.03.2010 | 19:09
von ReclaBoxler-7025997 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8712775.
Es macht mich echt sauer, daß man sich hier keinen Rechtschreibfehler mehr erlauben kann, ohne gleich von Oberlehrern ermahnt zu werden. Andere, die nicht mal auch Groß und Kleinschreibung achten, kommen ohne Rüge davon.

Wer Schreibfehler findet, kann sie behalten, und braucht nicht darüber diskutieren.

30.03.2010 | 09:06
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Hendrik Wohlfahrt-Laymann: Wenn sich die AGB's nicht unter keinen Umständen antun will, kann man sich aber schon vorher fragen, warum man sich für einen kostenlosen Download registrieren lassen muß. Manchmal hilft einfach der gesunde Menschenverstand!

 spider monkey RB-...997: Ihrer Ausdrucksweise nach zu urteilen, muß Deutsch nicht gerade Ihr Lieblingsfach gewesen sein. Getretene Hunde bellen halt. Es ist ja wohl schon ein Unterschied zwichen 'abgehackt' und 'abgehakt'!

13.04.2010 | 23:28
von ReclaBoxler-2117872 | Regelverstoß melden
Juhu! Bahnbrechendes Gerichtsurteil: Wie Sie gegen Abofallen-Betreiber im Internet zurückschlagen.
Dienstag Abend auf Sat1 die Akte2010

www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/internet/content/44388/

AZ 9 c 93/09

14.06.2010 | 17:34
von Kurt Vetter | Regelverstoß melden
Leider dienen die meisten vorhergehenden Kommentare dem eigentlichen Problem sehr wenig. Der einzige Lichtblick ist der Link auf www.sat1.de. In dem Urteil vom AG Marburg AZ 91 C 981/09 wird (es sei gedankt) ungefähr beschrieben, wie so eine Abofalle demjenigen einen Streich spielt, der z. B. spät abends noch rasch ein Freewareprogramm herunterladen möchte. Danke allen AGB-Lesern und Rechtschreibfans!

18.06.2010 | 10:25
von ReclaBoxler-4024117 | Regelverstoß melden
Das ist die gleiche Masche wie bei Opendownloads.net. Aber auch hier gilt: Sie wurden nicht abgezockt, sondern haben einfach nicht richtig gelesen. Wer die AGB's als gelesen abhakt, ohne sie gelesen zu haben, der darf sich hinterher auch nicht beschweren, daß er abgezockt wurde.
Doch, hier darf man sich beschweren, denn diese AGB´s gelten nach deutschem Recht nicht. Ein solcher Vertrag kann immer widerrufen werden. Das sind Kosten, die sofort vor der Registrierung klar erkennbar sein müssen und nicht nur in den AGB´s stehen dürfen. Aber auch dann gibt es innerhalb einer Frist ein Widerrufsrecht. Diese Frist gilt genau ab dem Zeitpunkt, in dem die Firma schriftlich auf diese Kosten hinweist. Sie kann z. B. die AGB´s dann per E-Mail verschicken. Erst wenn dies geschehen ist, läuft die Frist. Vorher hat sie kein Recht, irgendwas zu verlangen, wenn das Angebot dann auch nicht genutzt wird.
Ist mir auch schon mal passiert und natürlich hat mich die Verbraucherzentrale und mein Anwalt sofort aufgeklärt. Ich habe sofort einen Wiederspruch per Einschreiben gesendet und erst danach die AGB´s im Postfach gehabt. Da hat die Firma keine rechtliche Grundlage mehr.
Sie haben es zwar nochmal versucht, in dem sie mir dann eine Antwort geschickt haben, in der sie meine Kündigung zur Kenntniss nehmen würden. Hätte ich nämlich gekündigt, hätte ich den Betrag anerkannt. Aber ich habe widerrufen, nicht gekündigt. So hatten sie gegen geltendes Recht verstoßen und mussten aufgeben. Jedes Verfahren hätte ich gewonnen und ich war bereit dazu!
In solchen Fällen immer sofort die Verbraucherzentrale und einen Anwalt einschalten!

05.09.2012 | 15:59
von Tasha | Regelverstoß melden
Hallo,

mit denen hatte ich auch schon das Vergnügen.

Nach einer Anzeige bei der Polizei wegen Betrugsversuchs habe ich auf einmal keinerlei Post mehr bekommen. Sind bei der Polizei auch keine Unbekannten gewesen.

Wichtig hier: Je mehr man an Material zur Verfügung stellen kann umso besser

Gruß Tasha



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