Startseite > Media Online > Beschwerde-Nr.: 315
733 Views | 07.04.2008 | 15:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7510376

Media Online (München)

4 Wochen ohne Laptop

Ende Dezember beschloss ich meinen 12 Monaten alten Laptop zum Unternehmen Media Online (dort wo er per Internet erworben wurde) ein zu schicken, da er von Anfang an in verschiedener Hinsicht Komplikationen bereitetete.

SCHLAGWORTE

In einem Anschreiben listete ich die gegebenen Probleme auf und bat das Unternehmen mir den PC an meine aktuelle Adresse zurueck zu senden und nicht an die veraltete Adresse, die zum Zeitpunkt des Kaufs noch galt.

Also wartete ich und wartete. Schließlich blieb mir nichts anderes übrig! Während dieser Zeit war es sehr schwierig ohne einen Computer zurecht zu kommen. Das Semester und der Alltag hatten nach 2 Wochen Weihnachtsferien wieder begonnen, d.h. Termine vereinbaren evtl. per Email, Recherchen betreiben, Referate schreiben, Aufgabenstellungen der Universität kontrollieren, Posteingang checken usw.. Daher war ich auf meine beiden Mitbewohnerinnen angewiesen, die mir gluecklicherweise ihre High-Tech-Maschinen ausleihen konnten. Auch das war nicht immer einfach, da auch sie Studentinnen sind und man außerdem auch gerne privat mit Freunden per Internet kommuniziert oder dieses für andere private Zwecke verwendet. So musste ich ihnen ihr wertvolles Stück entreißen und täglich auf die Nerven gehen, was für beide Parteien unangenehm war.

Nachdem die Frist von 4 Wochen vorüber war, wurde mir der Laptop nicht nach Berlin -wie freundlich im Anschreiben gebeten- sondern zu meiner alten Adresse geschickt. Deshalb musste mein Vater die Kosten fürs Zuschicken an die neue Adresse selbst Übernehmen. Und so ein Teil wiegt nicht gerade wenig. Nun gut, das nahmen wir in Kauf. Hauptsache ich hatte meinen reparierten Laptop wieder-dachte ich. Aber nix wars!: Ich öffnete die Klappe, sie quietschte noch immer. Der Desktop war der gleiche wie vorher. Alle Dateien waren noch vorhanden. Im Paket entdeckte ich -wohl als Wiedergutmachung- einen Gutschein im Wert von 25Euro! Toll, und was soll ich mir jetzt davon kaufen????????

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Media Online: Gutschein mit höherem Wert und dass sowas NIE wieder vorkommt


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


07.04.2008 | 19:00
von Martina Brieg | Regelverstoß melden

das zeigt halt mal wieder, wie ernst man als Kunde genommen wird. Bis zum Zeitpunkt, wo die Kohle fließt, hat man zumindest ein wenig Anspruch auf Service und Kompetenz. Danach herrscht "nach mir die Sintflut" Mentalität. Ich persönlich überlege mir, ob ich mir in Zukunft nicht gleich schriftlich zusichern lasse, daß ich sofort einen Ersatzlaptop für den Fall der Reparatur bekomme und mir alle Aufwendungen, die durch neues Aufspielen von Software etc. entstehen, ersetzt werden.



23.09.2009 | 16:29
von Benny Meister | Regelverstoß melden
Wenn das Gerät vornerein diesen Fehler aufgefunden hat, sollte man das Gerät vorher reklamieren und nicht erst nach zwölf Monaten. Nach sechs Monaten ist man selber verpflichtet, diesen Fehler nachweisen zu können.



Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!