Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 856 Views | 26.11.2010 | 16:37 Uhr
geschrieben von Lorenz Soleymani

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax zahlt Sonderabschlag nicht

Bestell-/Kundennummer: 4165051

TelDaFax schaffte es nicht fristgerecht bei meinem alten Stromanbieter zu kündigen.

Daraufhin versuchte ich bereits vor zwei Wochen schriftlich mit TelDaFax in Kontakt zu treten. Bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten.

Trotz wiederholter Nachfrage und Beschwerde wurde mir der "Sonderabschlag" bisher nicht erstattet. Ich fordere TelDaFax hiermit auf, mein Guthaben unverzüglich zu überweisen. Sollte ich das Geld nicht erhalten, werde ich dies umgehend zur Polizei bringen!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Überweisung von 200,-- € auf mein Konto


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


30.11.2010 | 16:27
von Anonym Anonym | Regelverstoß melden
Der Gang zur Polizei nutzt gar nichts. Wie man sieht, rührt sich die Firma auch nicht auf diese Beschwerde. Für jeden möglich - auch ohne Rechtsanwalt - ist ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, siehe
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7797463-1291130250611&Command=start
(Kosten 23 Euro). Die Kosten des Mahnbescheides trägt die Firma.
Wenn die Firma nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhebt, ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheides möglich. Erhebt die Firma Widerspruch, so ergibt sich ein normales Gerichtsverfahren, in der die Richtigkeit der Forderung geprüft wird. Auch hier ist kein Anwalt erforderlich. Beim Mahnbescheid ist darauf zu achten, dass der richtige Adressat gewählt wird, also z. B. nicht teldafax services, sondern die Firma, mit der der Vertrag geschlossen wurde (meistens ist das die Firma teldafax marketing. Bitte genau prüfen.

30.11.2010 | 16:47
von Anonym Anonym | Regelverstoß melden
Der Gang zur Polizei nutzt gar nichts. Wie man sieht, rührt sich die Firma auch nicht auf diese Beschwerde. Für jeden möglich - auch ohne Rechtsanwalt - ist ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, siehe https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7797463-1291130250611&Command=start (Kosten 23 Euro). Die Kosten des Mahnbescheides trägt die Firma.
Wenn die Firma nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhebt, ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheides möglich. Erhebt die Firma Widerspruch, so ergibt sich ein normales Gerichtsverfahren, in der die Richtigkeit der Forderung geprüft wird. Auch hier ist kein Anwalt erforderlich. Beim Mahnbescheid ist darauf zu achten, dass der richtige Adressat gewählt wird, also z. B. nicht teldafax services, sondern die Firma, mit der der Vertrag geschlossen wurde (meistens ist das die Firma teldafax marketing). Bitte genau prüfen.
Sie müssen aber vorher unbedingt gegenüber der Firma von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, damit kein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn noch Fragen sind, können Sie sich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen.

01.12.2010 | 11:48
von Willy Baumann | Regelverstoß melden
Der gleiche Fall bei mir! Auf die Schreiben und die Faxe und die Mails meldet sich niemand. Ich habe jetzt Fristen gesetzt. Wahrscheinlich werde ich danach tatsächlich den Weg über das Mahnverfahren gehen. Hat sich bei Ihnen schon etwas Neues ergeben?

07.12.2010 | 20:42
von Lorenz Soleymani noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


30.12.2010 | 14:10
von Lorenz Soleymani gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurde nach mehrfachen Versprechungen endlich gezahlt!




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