425 Views | 17.12.2010 | 16:36 Uhr
geschrieben von Fatima Latreche

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Telefon kündigen bei Auslandsumzug

Bestell-/Kundennummer: 270 722 9139

Ich bin im Juli nach Frankreich gezogen. Da meine Mutter das Telefon aufgrund der Kündigungsfrist des Hauses noch benötigte, schrieb ich der Telekom, dass ich Nach Frankreich gezogen bin und zum nächstmöglichen Termin kündigen möchte. Wohl wissend, dass dieser am 20. August 2011 ist. Ich bat um eine Verkürzung, da ab dem 30.11.2010 keiner mehr im alten Haus leben würde von uns.

SCHLAGWORTE

Erst bekam ich eine Email, wenn ich meine Abmeldebestätigung schicken würde (eingescannt in einer Email), die Kündigung so laufen würde. JETZT bekomme ich eine Email, nachdem ich um die Abklemmung der Leitung gebeten habe (welche am 15.11.2010 erfolgen sollte und erst am 26.11.2010 geschah, weil am 15. die neuen Mieter eingezogen waren) und nochmals um Kündigung etc., dass ich bis zum 20. August 2011 jeden Monat 22 € zahlen soll (also die Hälfte des eigentlichen Vertragspreisen).

Es tut mir Leid, dass ich das nicht bezahlen möchte, da ich nämlich diesen Anschluss nicht mehr gebrauche.

Vielen Dank

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Meine Forderung ist, dass, wie vorher erwähnt, eine Kündigung zustande kommt, sobald ich meine Abmeldebestätigung per Email oder per Post schicke.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


18.12.2010 | 10:55
von ReclaBoxler-2410120 | Regelverstoß melden
Laut neuestem BGH-Urteil muss der Telefonanbieter einer Kündigung wegen Umzug nicht stattgeben, denn er erfüllt ja seinen Teil des Vertrages.
Da werden sie wohl nicht aus dem Vertrag herauskommen, es sei denn, die Telekom zeigt sich Ausnahmsweise mal kulant.

18.12.2010 | 16:01
von ????? | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2410120:

Sie sind wieder ein typischer "Laut Urteil von"-Schreiber, aber letztlich verstehen Sie diese Urteile kein bisschen. Vielleicht sollten Sie sich über dieses BGH-Urteil mal genauer informieren, denn hierbei handelt es sich um Umzüge innerhalb von Deutschland und wenn Sie irgendwie ansatzweise die Beschwerde verstanden haben, so ist der Beschwerdeführer in Ausland umgezogen, sodass dieses Urteil, auf das Sie sich hier beziehen, nichts mit dem BF zu tun hat. Erst lesen, dann denken und dann schreiben!

18.12.2010 | 17:50
von ReclaBoxler-3244651 | Regelverstoß melden
Sie als Beschwerdeführer (bzw. Ihre Mutter) haben freiwillig einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit nach deutschem Recht abgeschlossen. Wenn Sie sich entschließen aus persönlichen Gründen umzuziehen und dann diesen Vertrag nicht nutzen können, dann ist das ganz und allein Ihr Problem. Die Telekom erbringt die versprochene Leistung, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, dann können Sie um Kulanz bitten, diese aber nicht einfordern.

24.12.2010 | 23:00
von Fatima Latreche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder Brief noch Mail erhalten.




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