Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 31 Views | 16.03.2011 | 18:35 Uhr
geschrieben von Johann Josef

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Erstattung von Guthaben aus Jahresrechnung 2010

Mit Datum vom 31.12.2010 wurde Vertrag mit TelDaFax fristgerecht beendet.

Jahresabrechnung erfolgte nur auf mein Drängen. Bei der Abrechnung wurde ein Guthaben von 276.33 Euro ermittelt. Rechnung datiert vom 07.02.2011. Eine Erstattung des Betrages durch TelDaFax ist trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht erfolgt.

Vor dem Geschäftsgebaren der Firma kann nur gewarnt werden.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung von Guthaben aus Jahresrechnung


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Kommentare und Trackbacks (7)


16.03.2011 | 21:41
von Anwalts Liebling | Regelverstoß melden
Das Geld gibt es (noch) ganz schnell. Nach Erstellung der Rechnung (7.2.11) ist Teldafax im Verzug. Gerichtlicher Mahnbescheid, die Kohle kommt (incl. Gebühren) ganz schnell. Teldafax legt bei einem berechtigten Mahnbescheid keinen Widerspruch ein und zahlt.

24.03.2011 | 21:48
von Johann Josef noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde umgehend einen Mahnbescheid gegen TelDaFax beantragen.


26.03.2011 | 17:15
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

06.04.2011 | 19:49
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten

www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

09.04.2011 | 12:34
von Johann Josef noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angelegenheit ist mittlerweile einem Rechtsanwalt übergeben.


19.04.2011 | 18:21
von Johann Josef gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes war die Zahlung innerhalb von sieben Tagen auf meinem
Konto.


01.05.2011 | 15:38
von Wolfgang Peter | Regelverstoß melden
Hallo, hat der gerichtliche Mahnbescheid keine Wirkung erzielt?



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