329 Views | 13.04.2011 | 14:40 Uhr
geschrieben von Viktor Abt
Bestell-/Kundennummer: Kundennumer 2351934
Unser Vertrag wurde bei TelDaFax zum 30.11.2010 wegen des Umzugs gekündigt. Erst am 04.02.2011 wurde uns nach mehreren Anforderungen eine Schlussrechnung erstellt. Das Guthaben in Höhe von 427,72 wurde uns bis jetzt nicht überwiesen.
Auf unsere telefonischen Nachfragen bekommen wir, wenn wir Glück haben, nur Ausrede und bloße Versprechungen, sonst gar kein Ansprechpartner erreichbar. Auf schriftliche Nachfrage wird überhaupt nicht geantwortet. Unsere Geduld wird damit langsam zu Ende.
Das Unternehmen erlaubt sich unser Geld auf Dauer zu behalten und für seine geschäftlichen Zwecke zu verwenden. Das ist echt unverschämt.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Sofortige vollständige Erstattung des Guthabens
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax
GANZ WICHTIG:
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens auch hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
Handelsblatt vom 26.04.2011:
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Mein TelDaFax-Albtraum: de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484
www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348
Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens