Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 324 Views | 28.05.2011 | 09:45 Uhr
geschrieben von Waldtraut Krause

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Widerspruch Vertragsbestätigung und Sonderkündigung ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 10317930

Die Vertragsbestätigung, die ich zehn Tage nach dem Lieferbeginn zum 1. 3. 11 bekam, enthielt eine Erhöhung des Grundpreises von 45 Euro auf 125,33 Euro pro Jahr. Außerdem wurde der vorherige Jahresverbrauch statt 1514 kWh mit 2366 KWh angegeben, so dass der Abschlag statt 30 Euro beim Vorversorger jetzt 50 Euro betragen.

Der Widerspruch gegen die Vertragsbestätigung (e-Mail, Fax. Einschreiben mit Rückschein) wurde ignoriert. Entzug der Einzugsermächtigung bestätigt, aber trotzdem einmal abgebucht.

Daraufhin habe ich von meinem Recht der Sonderkündigung zum 31. 3. 11 Gebrauch gemacht (e-Mail, Fax, Einschreiben/Rückschein), wieder keine Antwort. Stattdessen Mahnungen und Kündigung zum 31. 5. 11. Der wiederholte Versuch der Eingabe der Zählerstände über die Webseite: Zählernummer falsch.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung zum 31. 3. 11 bestätigen


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
08.07.2011 | 13:51
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


28.05.2011 | 11:38
von ReclaBoxler-1528028 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher (googeln) steht im Artikel "So klappt der Wechsel" (Pfad: Energiebezug + Strom + Wechsel des Stromanbieters + Rechtliche Fragen) unter anderem Zitat:

"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.

Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.

Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.

Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist. Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben." (Zitatende)

29.05.2011 | 00:53
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
falls Sie über Verivox den Vertrag geordert haben, möchten wir Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden. Im Übrigen unternimmt die Bundesnetzagentur nichts, da sie sich nicht zuständig fühlt.
Weitere Infos:
stromio. stop (at) emailn.de

29.05.2011 | 10:45
von Stromio Geschädigter | Regelverstoß melden
Verivox leitet lediglich die Mails an Stromio weiter und dann das bekannte Ergebnis --- KEINE REAKTION!

30.05.2011 | 00:03
von Heinz | Regelverstoß melden
Wir werden das überprüfen. Versprochen!
stromio. stop

01.06.2011 | 15:30
von W. Krause | Regelverstoß melden
Stromio schreibt heute:
"Arbeitspreis: 0,2528 Euro/kWh (Arbeitspreis Bestellung: 0,2363 Cent/kWh + Erhöhung der EEG-Umlage: 0,01646 Cent/kWh)
Grundpreis: 45 Euro/Jahr
Die Kündigung Ihres Vertrags bestätigen wir Ihnen hiermit nochmals* zum 31.05.2011. Eine rückwirkende Beendigung zum 31.03.2011 ist leider nicht möglich.

Ihre Einzugsermächtigung sowie den Abschlagsplan haben wir gelöscht. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Forderung unter Angabe Ihre Vertragskontonummer fristgemäß.
Alle entstandenen Mahn- und Rückläuferkosten sind selbstverständlich nicht fällig."
* Anmerkung der Verfasserin: Die Kündigung zum 31. 5. 11 wurde von Stromio veranlasst, weil die Zahlungen nach meiner Sonderkündigung ausblieben. Das übliche Prozedere: 1. Mahnung, 2. Mahnung, Kündigung durch Stromio.
Ich bin gespannt auf die Schlussrechnung.
Das hat sehr viel Energie und Porto für Einschreiben gekostet. Der Bonus von 50 Euro und 210 kWh sind nun hinfällig.
Nur dank der Reclabox ist es zu diesem (Teil) Erfolg gekommen. Ich empfehle, sofort die Reclabox zu bemühen, weil dieses die einzige Möglichkeit zu sein scheint, mit Stromio Kontakt aufzunehmen.

17.07.2011 | 13:28
von Waldtraut Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich die Schlussrechnung nicht erhalten. Nur so kann ich überprüfen, ob die Reklamation hier berücksichtigt wurde.


24.07.2011 | 22:21
von Waldtraut Krause gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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