Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 269 Views | 16.07.2011 | 08:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5331421

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Nach wie vor keine Schlussrechnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 10097031

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


leider bin auch ich eine von vielen, die auf Stromio hereingefallen ist. Hier kurz meine Geschichte: im vergangenen Jahr am 01. April 2010 habe ich den Vertrag mit Stromio abgeschlossen, da ich in meine erste eigene Wohnung gezogen bin. Der Abschlag betrug 70,00 € monatlich für mich alleine.

Seit dem 01.01.2011 musste ich dann auf einmal 75 € zahlen, was Stromio mir schön versteckt in einem Werbeflyer mitteilte, habe natürlich brav die 5,00 € mehr im Monat bezahlt! Ich habe den Vertrag dann zum 31.03.2011 gekündigt, da ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und somit keinen eigenen Vertrag mehr brauchte (eine Kündigungsbestätigung habe ich sogar erhalten).

Bis heute habe ich keine Schlussrechnung bekommen, habe schon viele E-Mails dort hin geschickt und auch schon einige Telefonate mit Stromio geführt, in denen ich immer wieder meinen Zählerstand zum Zeitpunkt meines Auszuges durch gab, sowie meine neue Adresse, falls Sie mich anschreiben würden. Bis heute ist nichts passiert, immer wieder habe ich am Telefon die Aussage erhalten, dass ich in den nächsten zwei Wochen etwas schriftliches vorliegen hätte.

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Jetzt haben die mir am 05.07.2011 eine E-Mail geschickt, in der steht, dass sie im Moment eine Störung im System hätten, und sobald diese Störung behoben sei, würde ich meine Schlussrechnung bekommen. Leider hat das aber bis heute nicht geklappt. (Habe schon auf einigen anderen Portalen lesen können, dass Stromio auch im letzten Jahr Kunden mit der Ausrede eines Systemfehlers versucht hat, ruhig zu stellen.)

Mir geht es darum, dass der monatliche Abschlag für mich alleine viel zu hoch war, für das, was ich tatsächlich verbraucht habe, zumal ich seit Dezember letzten Jahres so gut wie gar nicht mehr in der Wohnung war, was bedeutet, dass die mir mein zu viel gezahltes Guthaben noch zurück zahlen müssen.

M. f. G. A. Vollmer

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erstattung meiner zu viel gezahlten monatlichen Kosten von Stromio


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2011 | 14:00
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.07.2011 | 08:52
von Niemals Stromio ! | Regelverstoß melden
Allein mit den Einträgen bei Reclabox könnte man über diese Firma schon Bände schreiben, über die "zahnlosen" Verbraucherzentralen lachen die sich sowieso kaputt.

24.07.2011 | 14:25
von ReclaBoxler-5331421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist die Firma nach wie vor nicht in der Lage, mir eine korrekte Schlussrechnung, in der auch hoffentlich mein Bonus berücksichtigt wird, auszustellen. Sobald dies der Fall ist, wird der Fall sofort als gelöst markiert.


01.08.2011 | 10:49
von ReclaBoxler-5331421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich meine Schlussabrechnung nach wie vor nicht erhalten. Stromio erzählt mir seit Wochen, dass es einen Fehler im System gibt und deswegen keine Schlussrechnungen erstellt werden können. Zwischenzeitlich war sogar kurz mal die Rede von einer Abrechnungssperre, jetzt ist es aber wieder die berühmte Systemstörung. Ich würde das Thema wirklich gerne als gelöst markieren, aber so lange eine Ausrede der anderen folgt und ich mein zu viel gezahltes Geld nicht gutgeschrieben bekomme, geht das leider nicht.


21.11.2011 | 17:51
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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