FlexStrom AG (Berlin)
Nach 20 Wochen liegt immer noch keine Schlußrechnung vor
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 900001392647
Seit 28.02.2011 werde ich von FlexStrom nicht mehr mit Strom beliefert.
Da nach 15 Wochen immer noch keine Schlussrechnung ausgestellt wurde, hatte ich vor 5 Wochen bereits nach gehakt und um Begründung der fehlenden Schlussabrechnung gebeten. Ich habe extra nachgefragt, ob ggf. Zählerstände noch fehlen würde und ob von meiner Seite noch etwas zu tun sei.
Trotz Antwort nach ca. 1 Woche Bearbeitungszeit und Zusage, dass die Schlussrechnung nun erfolgen würde, sind weitere 4 Wochen ohne Schlussabrechnung vergangen.
Nach Ihren Angaben wären 6-8 Wochen eine normale Bearbeitungszeit für eine Schlussrechnung. Ich fordere Sie daher auf, nun nach 20 Wochen endlich eine Schlussabrechnung zu erstellen.
Leider scheint FlexStrom derzeit nicht besser als TelDaFax zu sein, da man von beiden Gesellschaften die gleichen Beschwerden zu fehlenden Schlussabrechnungen lesen kann.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist gelöst.