Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 413 Views | 31.07.2011 | 12:08 Uhr
geschrieben von Oliver Jahns

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Völlig falsche Abrechung

Bestell-/Kundennummer: 10024126/ 1210382

Ich habe trotz nachweislich ordnungsgemäßer Übermittlung des Jahresverbrauchs von rund 1.700 Kw/h am 10.03.2011 eine Jahresverbrauchsabrechnung mit einem geschätzten Verbrauch  von 3.000 Kw/h erhalten und sollte -statt dem mir zustehenden Guthaben von über 160 €- über 100 € nach zahlen und zukünftig einen überhöhten Abschlag bezahlen.

SCHLAGWORTE

Sofort die (kostenpflichtige!) Hotline angerufen. Diese fühlte sich nicht zuständig, da sie angeblich nur Neuverträge annehmen würden. Habe der Abrechnung am 12.03.2011 daraufhin schriftlich und per Mail widersprochen und eine detaillierte korrekte Abrechnung beigefügt. Maileingang wurde bestätigt, aber keine weitere Reaktion. Stattdessen wurde der komplette Nachzahlungsbetrag + überhöhter Abschlag für März abgebucht (und dies trotz Androhung einer Rückbuchung meinerseits).

Also sofort erneut widersprochen und Rückbuchung angedroht. Keine Reaktion außer Maileingangsbestätigung. Stattdessen am 04.04. auch noch überhöhter Abschlag für April abgebucht.

Am 07.04. per Einschreiben  und Rückschein direkt bei Geschäftsführung beschwert und Kundenservice erneut angeschrieben (sogar ein Foto des Zählers mit aktuellem Zählerstand beigefügt). Keine Reaktion.

Daher am 26.4. Nachzahlung für Jahresendabrechnung zurückgehen lassen. Prompt erfolgte am 02.05. Mahnung mit Inrechnungstellung der durch Stromio selbst verursachten Rücklastschriftgebühren von 8 € zzgl. Mahngebühren. Seither bucht Stromio keine Abschläge mehr ab (trotz weiterhin bestehendem Abbuchungsauftrag! ).

Daraufhin bei Bundesnetzagentur beschwert mit Durchschrift an Stromio. Keine Reaktion von Stromio.

Stattdessen erneute Mahnung vom 18.05.2011 incl. angeblich rückständigem Abschlag für Mai (den Stromio selbst nicht abgebucht hat) + Mahngebühren.

Nächste Mahnung mit Androhung der Kündigung erfolgte mit Datum 30.05.2011: weitere Mahngebühren 5,- €.

Gestern Kündigung von Stromio zum 31.08. erhalten. Der angeblich rückständige Betrag beläuft sich jetzt schon auf 307,26 € (incl. der zwischenzeitlich nicht abgebuchten Abschläge für Juni und Juli-trotz bestehendem Abbuchungsauftrag) und 30 € Bearbeitunggebühren für die selbst verursachte Kündigung.

Bis heute habe ich - trotz der nicht erfolgten, allein von Stromio selbst zu vertretenen Abbuchung der Abschläge für Mai - Juli- nach aktuellem Stand meiner Berechnung noch ein Guthaben gegenüber Stromio von mehr als 40 €, so dass selbst bis zum hoffentlichen Vertragsende per 31.08. kein Nachzahlungsanspruch seitens Stromio bestehen wird.

Sollte Stromio weiterhin völlig unberechtigte Forderungen aufstellen, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der weitergehende - auch strafrechtliche Schritte - prüfen wird.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Richtigstellung und korrekte Abrechnung


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


31.07.2011 | 15:33
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Ja, diese Rechnungen mit Zufallszahlen sind bei denen "systembedingt".

Ebenso die Tatsache, dass die Gebühren für Rücklastschriften überhaupt nichts mit den tatsächlichen Gebühren der Banken zu tun haben, sondern auch hier irgendwelche "Zufallszahlen" in Rechnung gestellt werden.

01.08.2011 | 15:37
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihren Bericht. Wäre sonst beinahe noch Kunde bei denen geworden!

02.08.2011 | 21:32
von J. Kayser | Regelverstoß melden
Bei uns wurden ebenfalls über 2.000kWh pro Jahr drauf gerechnet. Gekürzte Abschläge werden angemahnt, jedoch wird der Einspruch zur Vertragsbestätigung erst nach 4 (!) Monaten beantwortet. Trotz dort angekündigter Richtigstellung werden wirre Mahnungen zugesendet und am Ende vor Vertragsende seitens Stromio gekündigt. So wird es versucht, die Mahngebühren zu bekommen, statt Bonus-kWh und Wechselbonus auszuschütten - dieser steht einem erst nach der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten zu.
Werde mir jetzt auch einen Rechtsanwalt nehmen und mit ihm, neben des Vertragsrechtes, ferner die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer wegen Betruges zu prüfen.

03.08.2011 | 16:03
von ReclaBoxler-1121519 | Regelverstoß melden
Anzeigen, anzeigen und nochmals anzeigen.

10.08.2011 | 06:11
von Oliver Jahns gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sich tatsächlich kurzfristig gemeldet. Nach nochmaligem Schriftverkehr hat Stromio nunmehr endlich die Beschwerde bearbeitet, eine neue Abrechnung erstellt und die Vertragsauflösung bestätigt. Mahn- oder sonst. Gebühren werden von mir nicht gezahlt. Nach dem langen Hick Hack dann doch eine zufriedenstellende Lösung. Warum nicht gleich so?


10.08.2011 | 06:21
von Oliver Jahns | Regelverstoß melden
Nun noch ein Kommentar zur Bundesnetzagentur: Habe dann irgendwann ein Antwortschreiben erhalten, in dem sie sich nicht für zuständig erklärt haben. Wofür brauchen die dann eine Verbraucherhotline, wo man lt. eigener Auskunft alle Beschwerden loswerden kann? Am Besten gleich abschaffen!

13.08.2011 | 22:12
von Jens K. | Regelverstoß melden
Die Bundesnetzagentur hält sich bei unserem Fall ebenfalls für nicht zuständig. Nachfragen, um eine zuständige Behörde zu erfahren, werden ignoriert. Jedoch wurde mir vorher noch mitgeteilt, dass sich die Beschwerden gegenüber Stromio häufen und das Unternehmen um Stellungnahme gebeten wird.
Ich vermute, dass es an der Situation nichts ändern wird und eine nicht zuständige Behörde auch kein Bestreben an einem konsequenten Vorgehen hat.
Man kann dem Geschäftsführer der Stromio nur gratulieren, sein Konzept des Ausnutzens unseres Rechtssystems und der Unfähigkeit von Behörden geht auf.



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