Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 480 Views | 04.08.2011 | 22:14 Uhr
geschrieben von Jörg Wilde

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paket von Hermes zerdrückt

Bestell-/Kundennummer: liegt bei hermes vor

Ich habe ein Sammlerstück bei einem Bekannten gekauft. Es ist sehr selten und nur zwei mal bei einem Händler für 99€ zu erstehen.

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Per Hermes verschickt, kam es bei mir an - total gedrückt! Ich WUSSTE, das kann nicht mehr in Ordnung sein und sagte dem Boten, ich nehme die Sendung nicht an. Er meinte aber, ich müsse das tun und eine Karte ausfüllen. Gut, ich tat dies!

Das Schreiben mit Fotos und der Karte (im Original) incl. der Forderung um Ersatz schickte ich weg. Nach zwei Wochen rief ich mal an. Nichts angekommen! Nach fünf Wochen war es zwar in Bearbeitung, aber sie würden sich bei mir melden.

Nach weiteren zwei Wochen kam ein Brief von Hermes, die ausgefüllte Meldekarte, Fotos und eine Rechnung würden fehlen. Da wurde also mal eben mein ganzer Vorgang entsorgt?

Bei einem Sachbearbeiter wurde ich unsanft weggedrückt und bei der richtigen Sachbearbeiterin angekommen, verlangte sie nun die Sachen, die ich im original verschickt habe. Am liebsten würde ich den ganzen Haufen verklagen. Aber eins ist mir gewiss - verschicken werde ich NIE mehr über Hermes. Geschweige denn, mir Sachen schicken lassen. Hoffentlich lesen das mal die richtigen Leute, damit die Beschwerdestelle besser besetzt wird.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Ersatz eines Sammlerstückes im Wert UNTER 100€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2011 | 08:20
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Herr Wilde,

die lange Bearbeitungszeit Ihrer Schadensmeldung tut uns sehr leid.

Wir möchten uns den ganzen Vorgang noch einmal ansehen und bitte Sie daher uns eine E-Mail zu senden. Die Mail bitte an

info-paket spider monkey hermes-europe.de

Geben Sie in die Betreffzeile dann bitte "Reclabox-ID 41788" ein und teilen sie uns die Sendungsnummer sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten mit.

Vielen Dank

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.08.2011 | 23:13
von ReclaBoxler-2812287 | Regelverstoß melden
Dann liegt wohl ein Verpackungsfehler vor, denn eingedrückt werden kann nur etwas, was nicht vollständig und fest ausgefüllt / ausgepolstert worden ist.

Es ist sehr wichtig, dass Pakete ausreichend Raum für Füll- bzw. Polstermaterial bieten, in welches die Waren eingebettet werden.
Zusätzlich sind Pakete immer vollständig mit Füll- oder Polstermaterial aufzufüllen, um die Stabilität der Pakete und somit den Schutz der Waren zu erhöhen.

Einzelne Kartons und Packstücke sind immer vollständig mit Füll- bzw. Polstermaterial auszufüllen, um dadurch die Stabilität der Pakete und somit den Schutz der Waren zu erhöhen.

Nicht vollständig gefüllte Pakete und Packstücke sind instabil und können unter dem Gewicht anderer Sendungen zerdrückt werden.
Außerdem verringern Leerräume in Paketen und Packstücken deren Stapelfähigkeit, was dazu führen kann, dass das Paket instabil wird und sich somit das Risiko einer Beschädigung der Waren erhöht.

Vgl. auch die "Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung" von Hermes (ist bei den anderen Transportunternehmen nahezu gleich nachzulesen):

https://www.myhermes.de/wps/portal/PRIPS_DEU/VERPACKUNGSRICHTLINIEN

Zitat: "2.2 Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

2.2.1 Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2.2.2 Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

2.2.3 Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.

2.2.4 Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen..."

Ich würde mich an den Versender des Pakets wenden und mich bei diesem beschweren.

08.08.2011 | 18:32
von Jörg Wilde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe alles zu Hermes geschickt. Da gibt es keine Diskussionsgrundlage mehr.


08.08.2011 | 18:37
von Jörg | Regelverstoß melden
Ich bekomme jeden Tag Pakete. DIESES Paket war GUT verpackt!
Ich habe mich mit dem Versender unterhalten und kann ihm keinen Vorwurf machen. Den Schuh muss sich Hermes anziehen. Ein doppelter Schuhkarton muss schon heftig mit Gewicht belastet werden, bis er nachgibt. Bei der Post ist mir das noch nicht vorgekommen. Vielleicht liegt da eben der Unterschied?

16.08.2011 | 00:22
von Jörg Wilde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


18.09.2011 | 00:43
von Jörg Wilde endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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