Concordia Versicherungen (Hannover)
Keine Anzeige eines versuchten Versicherungsbetruges?
Meine in Wien lebende Schwester, B. K., gab in dem laufenden Gerichtsverfahren nach Jahren endlich zu, dass unsere Mutter u. a. ihre Juwelen und Bargeld im Dezember 2005 mit zu ihr und ihrem Ehemann, Medizinalrat Dr. B. K., nach Wien genommen hat.
Obwohl diese Sachen sich daher nicht in Delmenhorst befinden konnten, startete meine Schwester eine Falschanzeige gegen mich und schob unsere Mutter für ihre perfiden Zwecke vor. So musste unsere Mutter ihre Juwelen im Frühjahr 2006 bei der Concordia Versicherung als gestohlen melden.
Laut Versicherungsvertreter, M. B., hatte unsere Mutter große Angst vor B. K. und ihrem Ehemann. Unsere Mutter mochte deshalb den Eheleuten K. nicht davon berichten, dass die Versicherung den getürkten Schaden nicht übernimmt. Hier in unserem Hause war entgegen den Behauptungen des Delmenhorster Rechtsanwaltes meiner Schwester, P. D. , 2. Vors. des Behindertenbeirates Delmenhorst und seiner Mandantin B. K. nicht eingebrochen worden.
Zur Erklärung: RA P. D. und seine Mandantin, B. K. bezichtigten mich fälschlich des schweren Einbruchsdiebstahls, obwohl nicht eingebrochen worden war. Immer wieder schoben sie unsere alte und kranke Mutter für ihre Zwecke vor.
Nachdem unsere Mutter verstorben war, konnte meine Schwester dies naturgemäß nun nicht mehr vorschieben. Folglich belogen P. D. und B. K. in mehreren Verfahren die Gerichte und behaupteten, dass ich den Schmuck aus dem Familientresor gestohlen hätte. Dieses obwohl B. K. selbst den Schmuck in den Händen hatte und dieses auch jetzt vor Gericht zugegeben hat. Weshalb hat die Concordia Versicherung diesen versuchten Versicherungsbetrug nicht angezeigt? Mit dieser Anzeige hätte viel Elend verhindert werden können.
Interessant ist auch, dass Rechtsanwalt P. D. mich nach dem Tod unserer Mutter vor dem Amtsgericht Delmenhorst verklagte. Ich sollte sein angebliches Tun für unsere Mutter bezahlen. Hierbei gab er vor Gericht an, dass er diese Versicherung angeschrieben hätte, um den Ersatz des von mir angeblich gestohlenen Geldes abzuklären.
Hier schrieb die Concordia Versicherung mir allerdings auf meine Nachfrage, dass Rechtsanwalt und Notar P. D. zu keiner Zeit deshalb mit dieser Versicherung Korrespondenz aufgenommen hat. Unsere Mutter musste nun ja auch nachweislich der Versicherung Juwelen als gestohlen melden und eben nicht Geld, wie dieser Anwalt fälschlich behauptete.
Nach dem Tod unserer Mutter ließ sich Rechtsanwalt und Notar P. D. als Versicherungsnehmer für die Versicherungen unserer Mutter bei der Concordia führen. Mir schrieb dieser Rechtsanwalt auf meine Anfrage, wo denn die Unterlagen sind, er und seine Mandantin hätten diese nicht und sie wüssten nicht, wo diese aufzufinden seien. Nachdem er aber einen Beitragsbescheid bekommen hatte, übersandte er mir diesen mit der Forderung, diesen Betrag zu bezahlen.
Ich musste mit der Concordia Versicherung viel Korrespondenz führen, bis ich erfuhr, dass sich RA P. D. hier als Versicherungsnehmer führen ließ. Ich hätte als hälftige Erbin informiert werden müssen. Immerhin hatten wir unsere gesamten Versicherungen bei der Concordia, auch meine. Meine Schwester dagegen war dort zu keiner Zeit versichert. Weshalb informierte mich die Concordia Versicherung nicht von Anfang an, wie es sich gehört hätte?
Nur zur Klarstellung:
P. D ist der Rechtsanwalt Ihrer Schwester und zweiter Vorsitzender des Delmenhorster Behindertenbeirats.
Wie ist es möglich, dass Rechtsanwalt P. D. nach dem Tod Ihrer Mutter Versicherungsnehmer für die Versicherungen der verstorbenen Mutter wurde?
Ist P. D. Testamentsvollstrecker? Gab es ein Testament?
Wieso sollte, wenn P. D. Versicherungsnehmer der Versicherung Ihrer Mutter, die Versicherung informieren und warum sollen Sie die Beiträge für die Versicherung zahlen? Um welche Versicherung handelt es sich überhaupt?
Ich muss gestehen, dass ich die Beschwerde momentan noch sehr merkwürdig finde. Die Zusammenhänge erschließen sich mir leider nicht.
Aber Ihre Kämpfernatur ist beachtlich!
Dagegen geht der Beitrag von ReclaBoxler-2519413 ungeprüft durch.
- Für andere setzt er den Maßstab "schwarz" an,
- für sich selbst den Maßstab "weiß".
Daher ist er unzurechnungsfähig und unfähig, aus sachlicher oder moralischer Sicht zu urteilen. Nun, sein Verhalten ist ... (siehe sein Kommentar).
Das Verhalten der Concordia stellt für mich Untreue gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer dar. Ob eine Anzeigepflicht wg. versuchten Betruges bestand/besteht, vermag ich als Laie nicht zu beurteilen. An Ihrer Stelle würde ich die Rechtsauskunft eines Fachmannes einholen. Generell rate ich: Vorsicht, Details dieser Art in die Öffentlichkeit zu tragen. Sie sollten sich mit Ihrer Darstellung sehr sicher sein. Viel Glück!
Es geht schon einmal damit los, dass zu Lebzeiten unserer Mutter keiner Erbe war. Ihr gehörten die Sachen. Ich finde es zutiefst verwerflich, die Mutter schon zu Lebzeiten auszunehmen. Unserer Mutter ging es sehr schlecht und ich war nicht in der Lage, ihr zu helfen. Hier wurde Existenzzerstörung, Lebenszerstörung betrieben. Eine Anzeige hätte hier sicher einiges an das Tageslicht gebracht.
Hätte die Versicherung bezahlt, wäre das auf Kosten aller anderen Versicherungsnehmer gegangen. Es wäre doch einmal eine Idee, es mit eigener ehrlicher Arbeit zu versuchen. Vielleicht hätte unsere Mutter noch länger leben können, wenn Bewegung in die Sache gekommen wäre. Eine Person der Stadt Delmenhorst teilte dem Nachlassgericht noch zu Lebzeiten unserer Mutter mit, dass es Erbstreitigkeiten geben würde. Dieses erfuhr ich lange nach dem Tod unserer Mutter von dem Direktor unseres Amtsgerichtes. Ihm sei Dank! Unsere Mutter lebte damals also noch und ich war ahnungslos, denn es gab ja noch kein Erbe. Einige Tage später war unsere Mutter dann tot. Die Umstände dazu waren, gelinde gesagt, nicht normal. Unsere Mutter hatte sich zum Schluss vehement geweigert, den Forderungen meiner Schwester nachzukommen und ihr Haus zu verkaufen. Nach dem Tod unserer Mutter waren meine Schwester und ich je zur Hälfte Erbe geworden. Ich habe meiner Schwester sofort sämtliche Werte über einen Anwalt angeboten. Sie zog es vor, andere Wege zu beschreiten. Nein, der Rechtsanwalt ließ sich für die Hausversicherung unserer Mutter als Versicherungsnehmer führen. Ich suchte diese Unterlagen, weil ich meiner Schwester die Haushälfte abkaufen wollte. Obwohl sie schon mehr in den Händen hatte, als ihre Haushälfte wert ist, bot ich noch Geld dazu. Der Rechtsanwalt schrieb, dass sie diese Unterlagen nicht haben würden und er wüsste auch nicht, wo diese aufzufinden sein würden. Immerhin hatte dieser Anwalt einen Käufer für unser Haus akquiriert. Das Haus ging in die Zwangsversteigerung und meine Schwester übersandte dem Bausachverständigen des Gerichtes die Bauzeichnungen, die man mir auch vorenthalten hatte. Übrigens, ich habe diese Haus völlig schuldenfrei bis zur Zwangsversteigerung gehalten, obwohl die genannten Personen es mir sehr schwer machten. Noch kurz vor der Versteigerung fragte dieser Anwalt nach, ob ich das Haus für eine bestimmte Summe frei verkaufen wolle. Ich ließ mitteilen, dass ich sofort kaufe. Sofort wurden von mir 30.000 Euro mehr verlangt, zzgl. weiterer hoher Kosten.
Nein, P. D. ist und war zu keiner Zeit Testmentsvollstrecker. Es handelt sich um die Hausversicherung unserer Mutter. Ich hätte als hälftige Erbin informiert werden müssen. Da ich das Haus schuldenfrei halten und versichert haben wollte, bezahlte ich den Beitrag.
Meine Schwester entzog sich allen Pflichten und allen Zahlungen. Die anderen Fragen hatte ich vorhin beantwortet, aber dieser Beitrag wird erst durch die reclabox geprüft.
Also, ein polemisierender Kommentar von Ihnen. Eine Löschung des "Hut ab!"-Beitrages behaupten auch nur Sie, Herr "Auch ohne Grund gelöscht".
Ehre, Anstand, Moral, Ehrlichkeit sind Begriffe von gestern und werden lediglich belächelt. Heute zählt nur noch wer den anderen am Besten abzocken kann. Rufmord, Falschanzeigen sind dabei Mittel, um den Gegner psychisch in das Aus zu stellen. Klappt auch und wird nicht geahndet!
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Das Haus wurde auf Antrag nur 1 Erabin beschlagnahmt. Die andere stets übergangene Erbin mußte aus diesem Grund das Haus allein erhalten und ohne Einnahmen erzielen zu können, da es ja, wie o. erw. beschlagnahmt war. Sämtliche hiermit befassten Rechtsanwälte hätten somit mit 2 bis 3 Zeilen diese widerrechtliche Zwangsversteigerung verhindern können. Statt dessen wurden hier völlig unnötige Prozesse geführt, die 10.000ende von Euro einbrachten zum weiteren Schaden der Geschädigten. Kein Wunder, daß in diesem Fall ein versuchter Versicherungsbetrug seitens der Concordia nicht zur Anzeige kam. Nun auch hier, die Staatsanwaltschaft sei, laut Auskunft von Rechtsanwälten nicht tätig geworden, weil die Anzeigen nicht richtig formuliert waren. Interessant hierzu ist, daß unterschiedliche Rechtsanwälte auch ganz unterschiedliche Formulierungen der Anzeigen vorschlugen. Nur auf welche der unterschiedlichen Formulierungen hätte die Staatsanwaltschaft reagiert? Hier hilft dann auch offensichtlich kein Jura-Studium mehr. Faszit: Keine Chance in dem angeblichen Rechtsstaat Deutschland! Man wird ausgenommen!