Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 661 Views | 15.01.2012 | 23:33 Uhr
geschrieben von Stephan Zeitner

FlexStrom AG (Berlin)

Verschaukelt Flexsrom seine Kunden?

Ich habe in einem nicht genutzten Haus jahrelang den gleichen Verbrauch und habe dementsprechend einen einmaligen Jahresabschluss bei Flexstrom getätigt, mit der Option einer Verlängerung incl. einer 100,-€ Prämie.

SCHLAGWORTE

Diese Verlängerung habe ich aber nicht angenommen, nachdem ich merkte, dass Flexstrom weder an den Anfangs- noch an den Endzählerständen interessiert war. Auf eine Nachfrage meinerseits sagte Flexstrom, sie bekämen die Zählerstände vom Netzbetreiber. Ich machte mir keine weiteren Gedanken, da ich mit meinem Verbrauch unter dem vereinbarten und im Voraus bezahlten Gesamtverbrauch geblieben war.

Ein halbes Jahr nach Beendigung des Vertrages kam eine völlig überhöhte Endrechnung mit falschen Zählerständen, obwohl ich Flexstrom zum Ende des Vertrages sowohl per E-Mail als auch per Telefon (was bei dieser Firma ziemlich schwierig ist) den richtigen Zählerstand mitgeteilt hatte.

Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass der der Rechnung zugrunde liegende Zählerstand vom Netzbetreiber ermittelt worden wäre. Auf meine Nachfrage beim Netzbetreiber stellte sich diese Behauptung jedoch als falsch heraus, da auch beim Netzbetreiber der richtige Zählerstand gespeichert war.

Flexstrom hat nun ein Inkassobüro beauftragt, die ungerechtfertigten Forderungen einzuklagen. Wenn Flexstrom seine Handlungsweise nicht umgehend ändert, werde ich Strafanzeige stellen. Hochachtungsvoll

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Erstellung einer exakten Endrechnung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


15.01.2012 | 23:48
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Stephan Zeitner: Wenn Sie sich mal die Beschwerde-Quote von FlexStrom hier bei der RB anschauen, frage ich mich wirklich, wie man freiwillig mit solch einer Firma ins Geschäft kommen kann.

Offensichtlich haben Sie sich vorher nicht informiert und nur von vermeintlichen Preisvorteilen blenden lassen.

Aber dann groß rumplustern von wegen B_et_rug! Selber Schuld, und kommen Sie jetzt bloß nicht mit VeriFox, sonst wird das Ganze noch zur Lachnummer!

16.01.2012 | 08:25
von ReclaBoxler-4980287 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Flexstrom den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxx, minus Zählerstand bei Beginn der Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in xxx.

Aus diesem Verbrauch habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Unter anderem haben diese von mir exemplarisch ausgesuchten Flexstrom-Kunden am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, NACHDEM sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

16.01.2012 | 10:07
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Ergänzend zu den ausführlichen Erläuterungen meines Vorschreibers möchte noch anmerken:

Machen Sie auch beim Fristsetzungsschreiben gleich die Portokosten für dieses Schreiben geltend.

Sollte Flexstrom nicht fristgerecht zahlen und Sie einen Mahnbescheidbeantragen, setzen Sie auch da die Portokosten für die Fristsetzung sowie den Mahnbescheid mit an.

23.01.2012 | 13:49
von Stephan Zeitner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aber in Arbeit, vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen St. Zeitner


29.01.2012 | 19:43
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Die Antwort auf Ihre Überschrift ist eindeutig: Ja!

Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

Und Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom) auf Kundenfang zu gehen!

06.02.2012 | 16:05
von Stephan Zeitner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat eine neue Rechnung geschickt, welche nun endlich richtig ist.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!