FlexStrom AG (Berlin)
Verschaukelt Flexsrom seine Kunden?
Ich habe in einem nicht genutzten Haus jahrelang den gleichen Verbrauch und habe dementsprechend einen einmaligen Jahresabschluss bei Flexstrom getätigt, mit der Option einer Verlängerung incl. einer 100,-€ Prämie.
Diese Verlängerung habe ich aber nicht angenommen, nachdem ich merkte, dass Flexstrom weder an den Anfangs- noch an den Endzählerständen interessiert war. Auf eine Nachfrage meinerseits sagte Flexstrom, sie bekämen die Zählerstände vom Netzbetreiber. Ich machte mir keine weiteren Gedanken, da ich mit meinem Verbrauch unter dem vereinbarten und im Voraus bezahlten Gesamtverbrauch geblieben war.
Ein halbes Jahr nach Beendigung des Vertrages kam eine völlig überhöhte Endrechnung mit falschen Zählerständen, obwohl ich Flexstrom zum Ende des Vertrages sowohl per E-Mail als auch per Telefon (was bei dieser Firma ziemlich schwierig ist) den richtigen Zählerstand mitgeteilt hatte.
Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass der der Rechnung zugrunde liegende Zählerstand vom Netzbetreiber ermittelt worden wäre. Auf meine Nachfrage beim Netzbetreiber stellte sich diese Behauptung jedoch als falsch heraus, da auch beim Netzbetreiber der richtige Zählerstand gespeichert war.
Flexstrom hat nun ein Inkassobüro beauftragt, die ungerechtfertigten Forderungen einzuklagen. Wenn Flexstrom seine Handlungsweise nicht umgehend ändert, werde ich Strafanzeige stellen. Hochachtungsvoll
Offensichtlich haben Sie sich vorher nicht informiert und nur von vermeintlichen Preisvorteilen blenden lassen.
Aber dann groß rumplustern von wegen B_et_rug! Selber Schuld, und kommen Sie jetzt bloß nicht mit VeriFox, sonst wird das Ganze noch zur Lachnummer!
Aus diesem Verbrauch habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Unter anderem haben diese von mir exemplarisch ausgesuchten Flexstrom-Kunden am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, NACHDEM sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.
de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus
de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Machen Sie auch beim Fristsetzungsschreiben gleich die Portokosten für dieses Schreiben geltend.
Sollte Flexstrom nicht fristgerecht zahlen und Sie einen Mahnbescheidbeantragen, setzen Sie auch da die Portokosten für die Fristsetzung sowie den Mahnbescheid mit an.
Mit freundlichen Grüßen St. Zeitner
Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Und Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom) auf Kundenfang zu gehen!