Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 706 Views | 23.01.2012 | 17:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3139061

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Keine Endabrechung / Zahlung von Stromio

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 10163462, Vertragskonto 1341020

Ich war im letzten Jahr Kunde von Stromio. Bis zur Kündigung ist letztlich alles normal verlaufen, eine Kündigungsbestätigung wurde mir zeitnah zugeschickt. Auch das Ablesen und die Mitteilung des Endzählerstandes hat zeitnah stattgefunden, sowohl ich selbst als auch der Netzbetreiber haben den Endzählerstand an Stromio übermittelt.

SCHLAGWORTE

Nachdem nun die Rechnung ausblieb, habe ich vor kurzem telefonisch über die Hotline nachgefragt. Hier gab man sich ahnungslos, konnte sich den Vorgang nicht erklären. Schließlich sagte man mir eine kurzfristige Abrechnung zu. Der Begriff "kurzfristig" mag ja eine Formulierung sein, die vieldeutig ist, aber ich denke, dass eine Woche ein ausreichender Zeitraum sein sollte, um die Rechnung zu verschicken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich selbst innerhalb von drei Minuten den Erstattungsbetrag berechnen konnte (immerhin fast EUR 500,00).

Ich habe daher nun folgenden Brief an Stromio verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem Schreiben vom 19.09.2011 haben Sie mir die Kündigung bei stromio schriftlich bestätigt.

Gemäß § 18a (2) StromNZV sind Sie verpflichtet, wechselrelevante Zählerstände allein vom Netzbetreiber zu verwenden. Es ist dessen Pflicht, diese beim Verbraucher einzufordern oder zu erheben, ggf. diese zu schätzen. Die Werte werden im Anschluss an den alten und den neuen Lieferanten übermittelt.

Diese Zählerstande wurden Ihnen bereits vor Wochen von meinem Netzbetreiber mitgeteilt. Somit hat der Netzbetreiber die gesetzliche Frist von 28 Kalendertagen eingehalten. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz Teil 4 § 40 müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. Dies ist bisher nicht geschehen, obwohl die Fristen abgelaufen sind.

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Zu Ihrer Information noch einmal die Daten:

Es wurde im Zeitraum Dez. 2010 bis einschließlich Nov. 2011 eine Vorauszahlung von 871,00 € geleistet.
Der Zählerstand zum 30.11.2011 beträgt: 2821 kWh.
Der Gesamtverbrauch für das Jahr vom 01.12.2010 bis 30. November 2011 beläuft sich somit auf: 2066 kWh.

Abschlussrechnung: Somit ergibt sich bei einem Verbrauch von 2066 kWh, inklusive des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus von EUR 90,00, den vertraglich vereinbarten 430-Frei-kWh und der Grundgebühr, folgender Komplettpreis für das Abrechnungsjahr von EUR 384,48.

Somit bleibt ein Restguthaben von: EUR 871,00 abzüglich EUR 384,48 = EUR 486,52.

(Hinweis: Die Berechnung basiert dabei auf dem ab 01.01.2011 erhöhten kWh-Preis. Bei genauer Auslegung müsste die Abrechnung zu meinen Gunsten eigentlich noch höher ausfallen…)

Ich setze Ihnen deshalb hiermit eine Frist bis zum 01.02.2012. Sollte bis dorthin der Betrag nicht bei mir eingegangen sein, sehe ich mich gezwungen, ein Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________

(Dirk K.)

Sollte bis zum 01.02.2012 keine Abrechnung erfolgt sein, werde ich das Mahnverfahren einleiten. Der Vorgang ist recht simpel und kostengünstig im Internet abzuwickeln. Mal sehen, ob man bei Stromio hierauf reagiert.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2012 | 16:33
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Küchel,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie umgehend kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.01.2012 | 19:58
von Willy | Regelverstoß melden
Laut dem Artikel der Verbraucherzentrale Bayern "Was sich für Verbraucher ändert" muss die Rechnung erst ab Anfang Februar 2012 spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbraucher landen.

www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ132715939508735/link960731A.html

Wenn noch nicht geschehen, Stromio auffordern, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf Ihr Konto zu überweisen.

("Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Forum (wie z. B. der Reclabox) reicht rechtlich nicht aus!

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

24.01.2012 | 19:27
von Strom I.O. | Regelverstoß melden
Tja, der Ömer eiert auch dieses Jahr wie gewohnt rum, gedeckt von angeblich unabhängigen Vereinigungen, wie Verivox oder dem Tüv.

Wird Zeit, dass man den dreien den Strom abdreht.

25.01.2012 | 19:51
von ReclaBoxler-6518505 | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meiner Beschwerde (bzgl. Antwort von Stromio) :

Schön, dass Stromio zumindest hier (wenn auch mit einer Standardantwort) auf meine Beschwerde reagiert. Bin mal gespannt, was jetzt passiert, da die Beschwerde auch vor einigen Tagen postalisch bei Stromio eingegangen ist (Rückschein des Einschreibens ist wieder da).
Ein Kontakt, um den Vorgang "persönlich" mit mir zu besprechen, erübrigt sich in meinen Augen.
Ich werde Stromio daher, wenn ein Kontakt erfolgen sollte, auf die von mir gesetzte Frist verweisen.
Erfolgt bis dahin keine Auszahlung, folgt das Mahnverfahren.

Ich werde hier weiter berichten.

Dirk K.

26.01.2012 | 18:49
von ReclaBoxler-3518705 | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meiner Beschwerde:

Stromio hat sich per Mail bei mir gemeldet:

Sehr geehrter Herr K.,

ich nehme Bezug auf Ihre Reclaboxbeschwerde vom 23.01.2012.

Gern habe ich Ihr Anliegen geprüft und teile Ihnen mit, dass aufgrund eines technischen Fehlers eine Erstellung der Schlussrechnung nicht möglich war.
Dieser Fehler wurde nunmehr behoben. Eine Schlussrechnung habe ich mit heutigem Datum erstellt. Diese geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu.

Ich möchte mich, für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und bitte Sie, sobald die Schlussrechnung Ihnen vorliegt, den Reclaboxeintrag
als "gelöst" zu markieren.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
Sandy Schmiedl

Nun denn. Demnach müßte die Rechnung ja spätestens am Samstag bei mir eingehen, und die von mir gesetzte Zahlungsfrist zum 01.02.2012 sollte auch noch erfüllbar sein. So ganz traue ich dem ganzen noch nicht. Vielleicht erlebt man bei Stromio aber auch einmal eine positive Überraschung?
Ansonsten ist das Mahnverfahren noch nicht vom Tisch.

Dirk K.

30.01.2012 | 15:53
von ReclaBoxler-2112305 | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meiner Beschwerde:

Heute ist, nachdem die Abrechnung am Samstag zugegangen war, ein Betrag von EUR 483,52 meinem Konto gutgeschrieben worden. Letztlich ist diese sehr unübersichtlich bzw. kaum auf die schnelle durchschaubar, so dass ich die Differenz von einigen EUR zu meiner Berechnung spontan nicht erschließen kann. Der Betrag ist aber so gering, dass sich weiterer Aufwand nicht lohnt.

Abschließend bin ich froh, mein Geld erhalten zu haben. Allerdings ist die ganze Geschichte mehr als unschön gelaufen, nicht gerade eine positive Werbung für das Unternehmen.
Hieraus lässt sich jedoch ein Schluss ziehen: Beim nächsten Wechsel werde ich mich nicht mehr allein auf ein Vergleichsportal wie verivox verlassen, sondern selbst im Internet im Vorfeld erkundigungen einziehen.

30.01.2012 | 15:54
von ReclaBoxler-3139061 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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