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Durch Juwelier COCO gelöste Beschwerde. | 402 Views | 06.03.2012 | 10:02 Uhr
geschrieben von Karin Fuchs

Juwelier COCO (Karlsruhe)

Geschenk zum Valentinstag - Nachfrage, ob Rückgabe möglich ist

Bestell-/Kundennummer: 72805 02.03.2012

Mein Mann hat beim Juewelier Coco für 198 € ein Geschenk für mich gekauft und gefragt, ob er das bei Nichtgefallen bzw. wenn ich es schon hätte, wieder zurück geben kann. Die Aussage war klar ja.

SCHLAGWORTE

Nun berufen sie sich darauf, dass auf dem Zettel steht, dass eine Geldrückgabe nicht möglich ist. Er hat jedoch gefragt und natürlich nach der Aussage nicht mehr auf den Zettel geschaut.

Ich bin sehr guter Kunde dort - bzw. jetzt gewesen - und habe fast die kompletten Kollektionen, die mir gefallen. Und ich finde es einen Unding, 198 € nicht zurück zu geben. Zumal ich irgendwann bestimmt wieder dort eingekauft hätte. Argumentation, der Gutschein ist ein Jahr gültig und es steht auf der Rechnung, dass Geldrückgabe nicht möglich ist.

Weitere Bedenken habe ich, diesen kleinen Zettel zu verlieren, dann wären nämlich die 198 € total umsonst. Und ich finde auch nichts, was sonst noch gefällt bzw. was ich brauche. Da wird man genötigt und gezwungen. Das ist weder serviceorientiert noch kundenorientiert.

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Meine Forderung an Juwelier COCO: 198 €


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


06.03.2012 | 10:55
von Calimero
Oha. da sollten sich zwei mal mit dem Gesetzt beschäftigen. Zum einen Sie und zum anderen der Händler.

Sie bzw. ihr Mann, da er die gefragt hat, ob er den Artikel zurückgeben kann. Vermutlicher Wortlaut (zumindest bei 98% der Kunden) : "Kann ich den Artikel bei Nichtgefallen umtauschen. " Antwort des Verkäufers: "Ja den können Sie umtauschen. " Somit wäre dann nichts zur Geldrückgabe aufgeführt gewesen. Das jemand ausdrücklich danach fragt, ob er dann sein Geld zurück bekommt kommt so extrem selten vor, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das bei Ihrem Mann der Fall war. Hat er es tatsächlich gefragt, dann hätte er sich dieses bestätigen lassen müssen. Mündliche Zusagen gelten zwar in Deutschland aber das muss man erst mal beweisen. Zumal auf dem Kassenzettel offensichtlich etwas anderes stand.

Der Verkäufer sollte sich noch mal erkundigen wie das mit den Gutscheinen so ist, die er für zurückgegebene Ware ausstellt. Nur 1 Jahr Gültigkeit ist zwar zulässig, danach muss er aber das Geld zurückgeben, sollte er ihn nach dem einen Jahr nicht mehr aktzeptieren, da er sich ansonsten ungerechtfertigt bereichert. Und dieser WErt gilt 3 Jahre lang.

07.03.2012 | 13:07
von ReclaBoxler-7701781 | Regelverstoß melden
Ja, so wie sie schreiben, hat ihr Mann aber nur gefragt, ob er es zurück geben kann u nicht ob er das Geld wieder bekommt!
Umtausch wegen "nicht gefallen" ist keine Pflicht des Einzelhändlers sondern eine Kulanz im Kundenservice.
Seien sie dich froh, dass sie es überhaupt zurückgeben können u nicht behalten müssen!
Das sie Angst haben, den Zettel der Gutschrift zu verlieren, is doch wirklich nicht das Problem des Ladens!

Wo ist jetzt bei diesem Fall die Nötigung u der Zwang versteckt?

08.03.2012 | 09:27
von Karin Fuchs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Calimero hat alles sachlich gesagt, was es zu sagen gibt. Vielen Dank, Calimero.
Zu 4129741: Ich habe schon alle Kollektionen, die mir zusagen, es kommt die nächste Vorstellung im August heraus, ob da etwas dabei ist, ist unsicher, da sich auch vieles wiederholt z. B. aus Weiß mach schwarz etc., deshalb sind zehn Monate sehr kurz zur Einlösung.
Zu 7701781: Der Zwang besteht darin, etwas in den zehn verbleibenden Monaten kaufen zu müssen und dies immer im Hinterkopf haben zu müssen. Der Laden hat auch nicht alles von Thomas Sabo zur Auswahl, möchte man etwas vorher ansehen, geht das über eine Bestellung, die ist aber wiederum sicher für das Geschäft, weil die nur bestellen, wenn man es auch nimmt. Somit ein kleiner Teufelskreis. Da man im Katalog nicht weiß, ob es einen in echt tatsächlich gefällt.
Fazit: Fall ist für mich über die sachliche Aussage von Calimero gelöst. In "Echt" ist der Fall noch nicht gelöst.




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