Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1526 Views | 18.04.2012 | 16:04 Uhr
geschrieben von Alexander Bredack

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Keine vollständige Bonusauszahlung bei Stromio

Bestell-/Kundennummer: 121555591

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

kurz zur Vorgeschichte:

Ich beziehe seit über einem Jahr Leistungen von Stromio und hätte annehmen können, dass die zu Vertragsabschluss zugesagte Prämie (50 € + 240 Frei-kWh) auch mit der 1. Jahresabrechnung ausgezahlt wird. Dem war nicht so!

Auf telefonische Anfrage behauptete man, dass ich zu wenig Strom bezogen hätte und deshalb keine Prämie bekommen könne. Ich sollte demnach mindestens 1500 kWh im Jahr verbrauchen. Nachdem ich schriftlich bemängelt habe, dass es für diese Aussage keine Vertragsgrundlage gibt, hat man mir die Prämie ausgezahlt. Gleichzeitig hat man aber in der korrigierten Jahresabrechnung ohne jede Begründung den Einheitspreis für die kWh für den gleichen Zeitraum um ca. 1,4 ct netto erhöht, was einen höheren Rechnungsbetrag zur Folge hatte - demnach hat sich auch meine Prämie wieder reduziert.

Nach erster telefonischer Kontaktaufnahme behauptete man, dass eine Bonus-Inanspruchnahme einen anderen (höheren) Arbeitspreis begründen würde. Nachdem ich mich damit nicht zufrieden geben wollte, hat der Mitarbeiter versprochen, dies an eine andere Abteilung weiterzuleiten. Dann würde ich ggf. eine korrigierte Jahresabrechnung bekommen. Nun sind schon mehrere Wochen vergangen und niemand hat sich gemeldet. Zwischenzeitlich habe ich die Angelegenheit per Kontaktformular nochmals an den Kundenservice geschickt – keine Reaktion.

Heute habe ich erneut angerufen und gefragt, wie es sich mit der Einheitspreiserhöhung verhält und weshalb ich keine Antwort auf die vorherigen Anfragen erhalten habe. Heute kam dann die Aussage, dass der Einheitspreis schon in der 1. Abrechnung falsch war und man dies angepasst hat. Es ist fraglich, für wie seriös man diese Art der Energieabrechnung halten kann. Dies steht alles vollkommen entgegen den bestellten Konditionen!

Bisher hat sich weder einer für dieses Fehlverhalten entschuldigt, noch irgendwelche Erstattungen für die entstandenen Kosten angeboten.

Hiermit sehe ich die letzte Chance, die Angelegenheit klären zu lassen, bevor ich gezwungenermaßen den Anwalt und Verbraucherschutz einschalten muss. Die Zeit, die man hierfür investiert, ist einfach viel zu wertvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bredack

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrektur des Einheitspreises und damit des Endbetrages in der Jahresabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.04.2012 | 13:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Bredack,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


18.04.2012 | 19:03
von Heinz der heizer | Regelverstoß melden
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

- eigene Abrechnung erstellen und Stromio in Kenntnis setzen (Einschreiben mit Rückschein
oder Fax mit Sendebestätigung). Zuviel abgebuchte Beträge dann über die Bank zurückbuchen lassen.
 Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist. Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. . Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige gegen den Kontoinhaber erstatten, sobald man die Daten von der Bank hat.

- Online Mahnverfahren einleiten. Das ist kostenlos und Ömar zahlt dafür kräftig Gebühren,
Nicht der Antragsteller! . Einfach malgoogeln mit „online Mahnverfahren“. Sehr wirksam,
weil es richtig weh tut.

Aber man muss es auch machen. Und mit Stromio nicht lange fackeln. Sonst ist man verloren. Habe lange Erfahrungen mit Stromio.

18.04.2012 | 19:08
von Stromio NIE WIEDER | Regelverstoß melden
Ich habe gleich bei meiner fristgerechten Kündigung - per Einschreiben/Rückschein - Stromio angedroht, sollte Stromio die Unterschlagung des Bonus wie auch der Frei-kWh in der Vertragsbestätigung auch in meiner Schlussrechnung versuchen, umgehend Strafanzeige zu erstatten - hatte mir bei Vertragsabschluss die AGBs gespeichert.

Der Ömer versucht's halt immer wieder; wer wie auf einem türkischen Basar handeln will, sollte seine "Energie" von Stromio beziehen; ansonsten würde ich einen vertrauensvollen Teppichhändler vor Ort dem Ömer'schen anatolisch geprägten "Teppichhandel" vorziehen.

P. S.: Nach Androhung einer Strafanzeige war meine Schlussabrechnung im Übrigen korrekt!

18.04.2012 | 20:09
von ReclaBoxler-8367358 | Regelverstoß melden
 spider monkey Stromio NIE WIEDER
Da hat der Ömer bestimmt Angst bekommen!
;o)

18.04.2012 | 22:53
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
Tja, die versuchen es immer wieder und wieder.

Nicht um sonst steht dieser kleine Laden in der Reclabox auf Platz 5 in der Hitliste der Beschwerden. Nicht umsonst wollten laut Verivox-Webseite letztes Jahr zeitweise über 60 % der Kunden NICHT mehr zu Stromio wechseln.

Bei Stromio hilft es nur, hartnäckig zu bleiben, Fristen zu setzen, bis wann die Erledigung zu erfolgen hat, Anwalt ankündigen (und ggf. auch einschalten), eigenen Auwand (Arbeitszeit, Porto) in Rechnung stellen und bei Nichtzahlung Mahngebühren verlangen, Strafanzeige ankündigen und ggf. auch stellen.

Mit Nächstenliebe und Geduld kommt man im Varol-Verivox-Imperium höchstens zu Löchern in der Haushaltskasse.

19.04.2012 | 15:16
von Alexander Bredack gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundenservice hat sich heute per E-Mail gemeldet. Man möchte mir demnächst eine korrigierte Rechnung zukommen lassen.
Trotzdem hält der Kundenservice die Erhöhung des Einheitspreises für korrekt, aber erstattet mir den Betrag kulanterweise. Dem möchte ich entgegenstellen, dass bei Vertragsabschluss Stromio die Erhöhung um ca. 1,4 ct für die staatliche EEG-Umlage bekannt war, dies aber nicht in den gebuchten Vertragskonditionen oder durch spätere Nachricht bekannt gab. Zudem kann man grundsätzlich erwarten, dass die Abrechnungen beim ersten Mal korrekt ausgestellt und Gutschriften dem Kunden ohne Schwierigkeiten erstattet werden.
Ich bin froh, dass Stromio doch noch einlenkt und im Sinne des Kunden gehandelt hat.

Alexander Bredack


19.04.2012 | 16:38
von ReclaBoxler-5873587 | Regelverstoß melden
Schon seltsam, dass die nur Einlenken wenn es laut wird!

19.04.2012 | 20:19
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
"Der Kundenservice hat sich heute per E-Mail gemeldet. Man möchte mir demnächst eine korrigierte Rechnung zukommen lassen. "

Man "möchte" in diesem Laden viel. Zumindest behauptet man das.

Bei uns hat es 3 oder 4 (ich habe es erfolgreich verdrängt) Anläufe gebraucht, bis endlich eine Rechnung vorlag, die dem Angebot entsprach. Es waren jeweils Zählerstände oder Preise frei erfunden worden.

Nach Erhalt der korrekten Rechnung hat es nochmal eine Aufforderung gebraucht, bis die Rückerstattung endlich da war.

Bei Stromio darf man sich erst freuen, wenn wirklich ALLES erledigt ist.



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