Durch Telefónica gelöste Beschwerde. | 365 Views | 23.04.2012 | 12:34 Uhr
geschrieben von Karin Koch

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Berlin)

Anschlusssperrung

Trotz nachweisbarer Rücksendung eines nicht gekauften Recievers erstattet die Gesellschaft den unter Vorbehalt gezahlten Betrag nicht zurück. Der Betrag musste gezahlt werden, um den Telefonanschluss wieder zu aktivieren.

Es war also kein Telefongebührenrückstand, sondern ein im Streit befindlicher angeblicher Kaufpreis für ein Gerät, das originalverpackt und nachweisbar zurückgegeben wurde.

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Erstattung des Kaufpreises und der Anwaltsgebühren


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


23.04.2012 | 15:04
von ReclaBoxler-2773587 | Regelverstoß melden
Dieses Spiel lief schon bei Alice. Man kann jeden Kunden nur raten, den Post-Einlieferungsnachweis mindestens 3 Jahre aufzubewahren.

Ansonsten Frist setzen (entfällt wohl hier), danach Schaden geltend machen! Aber sie lassen sich ja schon durch einen Anwalt vertreten

30.04.2012 | 19:32
von Karin Koch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
O 2 hat sich plötzlich gemeldet und den am 13.12. zurückgesandten "Kauf"-Reciever gefunden. Ich habe versucht, einen Kontakt zu O 2 herzustellen und dort mitzuteilen, dass ich mich bei Ihrer Institution im Internet beschwert habe. An diese Firma ist aber nicht heranzukommen. Weshalb sich der Vorgang deshalb jetzt plötzlich erledigt hat, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß also nicht, ob das mit der Beschwerde zu tun hatte. Ich bedanke mich jedoch auf jeden Fall für die Bemühungen und hoffe, dass aufgrund Ihres Engagements weiterhin geholfen werden kann.
Danke




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