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365 Views | 23.04.2012 | 12:34 Uhr
geschrieben von Karin Koch
Trotz nachweisbarer Rücksendung eines nicht gekauften Recievers erstattet die Gesellschaft den unter Vorbehalt gezahlten Betrag nicht zurück. Der Betrag musste gezahlt werden, um den Telefonanschluss wieder zu aktivieren.
Es war also kein Telefongebührenrückstand, sondern ein im Streit befindlicher angeblicher Kaufpreis für ein Gerät, das originalverpackt und nachweisbar zurückgegeben wurde.
Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG:
Erstattung des Kaufpreises und der Anwaltsgebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ansonsten Frist setzen (entfällt wohl hier), danach Schaden geltend machen! Aber sie lassen sich ja schon durch einen Anwalt vertreten
Danke