ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)
Unternehmen weigert sich, den Abschlagsbetrag zu senken
Bestell-/Kundennummer: 00365998
Ich habe vor einigen Wochen - fast zwei Monate zu spät und erst nach mehrfacher Aufforderung - meine Jahresabrechnung bekommen. Dort stellte sich heraus, dass HitEnergie mir mehr als 120 € schuldet. Es wurde mir angeboten, diesen Betrag durch Nichtzahlung der Abschlagsbeträge zu erlassen. So weit, so "gut".
Seit Wochen habe ich darum gebeten, den Abschlagsbetrag zu senken. Per Mail bekam ich die Antwort, dies sei nicht möglich (warum bitte sehr?). Telefonisch sah es vor mehr als vier Wochen anders aus: Es werde geprüft, ob dies möglich sei. Bis jetzt keine Antwort.
Heute sagte mir ein Mitarbeiter im pampigen Ton, dass dies nicht möglich sei, weil es nun mal so wäre. Vollkommen inakzeptabel.
16.07.2012 | 15:02
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
---------------------Nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz muss sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
-----------------------Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ----------------------
Schlichtungsstelle Energie informieren www.schlichtungsstelle-energie.de/
Es kann aber auch ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen – etwa dann, wenn der Verbraucher erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann.
Vom Energieversorger ist zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.
vgl. Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)
www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
Auf seiner Internetseite erklärt Hitenergie sehr gut, wie sie den Abschlag berechnen (wollen? ). .
www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html
Zitat: "Im Idealfall basiert diese Berechnung auf Ihrer individuellen Verbrauchsmenge im letzten Abrechnungszeitraum. "
Da sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz richten MUSS, verstoßen doch nicht Sie gegen ein geltendes Gesetz / Recht, wenn Sie den Abschlag - nach vorheriger Mitteilung sowie Aufforderung an Hitenergie, den Abschlag entsprechend dem Vorjahresverbrauch zu berechnen / zu senken - nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums berechnen (aktuellen Preis berücksichtigen) und zahlen sondern Ihr Vertrags"partner". ...
Kommentare vom 08.06.12 lesen de.reclabox.com/beschwerde/50064-hitenergie-neuss-nach-4-monaten-noch-keine-rechnung#comment130787
www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html
Zitat: "Die ------ jährlichen ------- Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1 Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge.
Der errechnete Bruttowert wird auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. "
Berechnen Sie die Abschläge (wie von Hitenergie angegeben) auf der Grundlage des Jahresverbrauchs gemäß der letzten Jahresabrechnung von Hitenergie - dann wie oben schon beschrieben.
vgl. www.jobsintown.de/job_b23_qualitaetsmanager_prozess-optimierer_m-w_95758.html
... wenn der Qualitätsmanager gefunden und eingearbeitet ist, wird alles besser und auch Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden. ..
Hierin hieß es unter anderem Zitat: ". . Plusminus läßt renommierte Wirtschaftsprüfer die Bilanzen und Finanzdaten einiger Billiganbieter prüfen.
Ergebnis: Der Versorger ExtraEnergie ist überschuldet, hat hohe Anzahlungen seiner Kunden erhalten und diese als Darlehen an seine Gesellschafterin weitergegeben – bedenklich. . "
Ob ich bereit bin Nachzahlungen zu zahlen, möchte ich gerne selbst entscheiden. Es sieht allerdings nicht danach aus, ganz im Gegenteil: Ich werde viel im Aussendienst sein und habe stromsparende Geräte angeschafft. Aufgrund meiner festen Anstellung und meines Verdienstes bin ich sehr wohl in der Lage sein eine Nachzahlung begleichen zu können.
Eine Senkung um 12 € im Monat ist aufgrund der hohen Nachzahlung, die mir nach der ersten Jahresrechnung zusteht, gerechtfertigt. Bitte nennen Sie mir eine rechtliche Grundlage auf die Sie sich berufen, die gegen die Senkung spricht.
Das alles, sowie meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, habe ich Ihnen vor 4 Wochen in Absprache mit dem Verbraucherschutz Stuttgart per Einschreiben/Rückschein zugesendet - und bis jetzt von Ihnen keine Antwort erhalten, obwohl ich darum gebeten habe und das Schreiben definitiv eingegangen ist.
Sollten Sie bis Ende der Woche nicht die Kündigung bestätigen und sich nicht bezüglich der Abschlagszahlungen zu meinen Gunsten äußern, werde ich ein Verfahren bei der SE einleiten.
MfG
Beschwerde ist noch nicht gelöst