AXA Versicherung AG (Köln)
Nicht erstattungsfähig? GOÄ Ziffer 70
Wir waren mit unserem Kind (fiebriger Infekt) beim Arzt und haben dort eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erhalten, nun stellte er uns der Hausarzt eine Schulunfähigkeitsbescheinigung aus, darauf stand "nur" die voraussichtliche Krankheitsdauer.
Nun reiche ich die Rechnung ein und stelle fest, dass die Gebührenziffer 70 (Kurze Bescheinigung) abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Versicherungsbeiträge, Portokosten, Kopie- und Faxkosten im Versicherungsumfang nicht enthalten sind.
Das Portokosten und dergleichen nicht erstattet werden können liegt auf der Hand, aber eine "Krankheits-Bescheinigung" dürfte ja dann doch etwas anderes sein, oder steht das nicht in unmittelbarem Zusammenhang?
In meinem Vertrag steht, dass die gültige Gebührenordnung gilt, in der GOÄ ist die Ziffer 70 aufgelistet.
Ich weiß, dass die Gesetzliche Krankenversicherung das als Privatleistung abrechnet, aber WARUM zahlt das nicht meine Private Krankenversicherung?
Es handelt sich doch auch hier um eine Privatleistung, oder nicht? Gibt es hier nun schon "gesplittene" Privatleistungen die mir entgangen sind?
Ich verstehe das nicht, ehrlich.
Die 5,36 Euro werde ich am Telefon ausgeben. Der schriftliche Verkehr kostet mich mind. 0,55 Cent und evtl. weitere Portokosten.
In meiner Leistungsabrechnung steht:
Wir erstatten Ihnen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich verordneter Arzei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel.
Aufwendungen, die nicht unmittelbar der Heilbehandlung dienen, z. B. für Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Versicherungsbeiträge, Portokosten, Kopie- und Faxkosten sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht hier unter
Teil I Musterbedingungen 1994 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 94) Paragraph 1 - 19
Teil II Tarifbedingungen der AXA Krankenversicherung AG (TB 2005 Nr. 1-38)
bei mir im Vertrag unter Paragraph 4 Umfang der Leistungspflicht
Nr. 10 a Gebührenordnung
Als Leistungen der yheilbehandlungen gelten die in den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Hebammen sowie Gebührenverzeichnissen für Heilpraktiker aufgeführte Positionen, die im Grunde nach erstattungspflichtig sind.
Diese werden bis zu den oben genannten Gebührenordnungen bzw. Gebührenverzeichnissen festgelegten Höchsätzen erstattet, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht.
So nun habe ich meinen Tarif EL nochmal durchgesehen, dort steht unter Leistungsauschlüssen:
- ambulante und stationäre Kuren
- Behandlungen durch Heilpraktiker sowie deren Verordnungen
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen außerhalb der dort vorgesehenen Altersgrenzen
- ambulante psychotherapeutische Behandlung
- Schwangerschaftsunterbrechung aus nicht medizinischen Gründen
- Sterilisation
- Fahrtkosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung
In meinen Vertragsbedingungen steht nichts über Atteste & Co.
Aber gemäß dem, was Ihr Vorposter (Gmb. H) schreibt, steht in dessen Versicherungsvertrag doch nun wirklich NICHTS davon, dass Bescheinigungen nicht erstattet werden (siehe dessen Ausführungen zu den Leistungs-Ausschlüssen).
Dass in der Leistungs-ABRECHNUNG zwar steht, dass Bescheinigungen nicht erstattungsfähig sind, ist schön und gut.
Aber im Vertrag unter Leistungs-AUSSCHLÜSSE steht es eben nicht, zumindest sagt das der Betroffene.
Warum steht es dann aber in der GOÄ?
Ich bin davon ausgegangen, dass es bezahlt wird. Mein Fehler, sorry.
Muss ich in Zukunft mit weiteren Ablehnungen rechnen?
Jede andere " medizinisch notwendige " Heilbehandlung ist ja auch in der GOÄ zu finden.
Genau deswegen gehe ich nicht mehr gerne zum Arzt, weil ich nie weiß, was ich aus eigener Tasche noch dazu bezahlen muss. Da finde ich es ehrlich gesagt einfacher in der gesetzlichen Krankenkasse.
Da weiß ich (meistens) was ich selbst dazu zahlen muss.
Mein persönliches Fazit: Bei der PKV bist du auf dich allein gestellt und hinzu kommt noch, dass man sich als medizinischer Laie mit den Ärzten auseinandersetzen muss. Die Krankenversicherung zahlt einfach nicht Alles und der Rechnungssteller möchte aber das Geld. Hier ist der Patient der Dumme.
Mir ist mal passiert, dass ein Zahnarzt an mich hingejammert hat (bei einer Kontrolluntersuchung) dass er so wenig am Privatpatienten verdient, bei einem Sozialhilfeempfänger gibt es deutlich mehr Geld.
Was soll ich dazu sagen?
Wieder mal dazu gelernt. Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort.
Es ist nun mal so, dass mein Arzt mir die Rechnung schreibt und ich es zahlen muss, die Krankenversicherung zahlt einfach nicht alles und das wars dann auch. Für die Krankenversicherung ist es kein Problem mehr.
Selbst wenn ich zum Arzt gehe mit meinen Tarifbedingungen interessiert das keinen.
DAS ist die Realität.
Ein kleines Beispiel aus der Praxis. Ich war bei einem Zahnarzt, der wortwörtlich zu mir gesagt hat, dass er an einem Privatpatienten bei weitem nicht das verdient, was er an einem Sozialhilfeempfänger bekommt. Das Ganze hat er ausführlich erklärt (3 Min. bestimmt) und mich damit total überfahren. Sein Wortlaut: dafür werde ich erhöhte Leistungen ansetzen, damit ich an mein Geld komme. Ansonsten lohnt es sich ja nicht. Die Rechnung kam mit dem Ergebnis, dass er erhöhten Zeitaufwand u. a. berechnet hat. Es war lediglich ein kurzes Schauen (etwas über eine Minute) in den Mund. Wo ist da bitte der erhöhte Zeitaufwand?
Ich fand das eine Frechheit, sofort rief ich bei meiner Versicherung an und teilte ihnen diese Vorgehensweise mit, ich bekam nur zur Antwort, dass ich in Zukunft doch zu einem anderen Arzt gehen soll.
Hallo? Da will man der Versicherung Geld sparen und dann kommt sowas? Damit willich sagen, dass an falscher Stelle gestrichen wird.
Übrigens: Das Attest hat die Schule verlangt, ich werde mein Kind nicht mit hohem Fieber in die Schule schicken, nur damit ich die Schulunfähigkeitsbescheinigung nicht bezahlen muss (auch in Zukunft nicht).
Von mir aus bräuchte der Arzt keine Bescheinigung ausstellen, doch was bleibt mir in Zukunft übrig?
Wie gut, dass ich an meine Versicherung denke und wirklich nur dann ärztliche Hilfe anstrebe, wenn es gar nicht mehr anders geht. Leider habe ich davon nichts.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass Eigeninitiative noch keinem geschadet hat, aber in diesem Fall geht es nicht darum, sondern darum keine Wahl zu haben.
Soll ich mein Kind mit hohem Fieber zur Schule schicken? Es war sehr krank und für die Bescheinigung dafür soll ich noch zahlen. DAS ist das was mich stört.
Und klar, Sie sagen vielleicht da kann die Versicherung nichts dafür, ich finde doch, dass es ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Vielleicht findet dann mal ein Umdenken statt.
Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wenn man sie nicht beschützt dann Gute Nacht.
Armes System!
Nichts für ungut.
Ich schließe mich dem Personenkreis an, der darauf reingefallen ist.
Viele Menschen wollen sich in Sicherheit wiegen, doch absoulute Sicherheit gibt es nicht. Die Unternehmen setzen alles daran, diese trügerische Sicherheit zu erhalten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das heißt noch lange nicht, dass die KV es auch "übernimmt".
Beschwerde ist noch nicht gelöst