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495 Views | 21.08.2012 | 20:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1050607

Internetmarketing Bielefeld (Bielefeld)

Verstoß gegen das Gebot des lauteren Wettbewerbs

Bestell-/Kundennummer: Preisanfrage - Tiefpreisgarantie (E-Mail - Korrespondenz )

Ich schreibe diese Beschwerde nicht aufgrund eines strittigen Betrages in Höhe von ca. 30 €, sondern weil ich der Meinung bin, dass der Anbieter "Druckerzubehör“ (Internetmarketing Bielefeld GmbH) bewusst gegen das Gebot des lauteren Wettbewerbs verstößt. "

SCHLAGWORTE

Schaut man sich die Angebote des Anbieters an so wird sehr schnell deutlich, dass – zumindest habe den Eindruck – alle Angebot mit einem „Tiefpreisgarantie“-Versprechen gekennzeichnet sind.

Öffnet man den Link zur Tiefpreisgarantie so wird einem folgendes versprochen:

Tiefpreisgarantie

Besonderer Service:

Sollten Sie innerhalb der jeweils zeitlich begrenzten Tiefpreisgarantieaktion (siehe Datum Startseite) unsere oder ein in der Funktion gleiches Produkt bei einem anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis inkl. Berücksichtigung der Versandkosten als den in dem jeweiligen Aktionszeitraum von uns angegebenen Preis finden, erstatten wir Ihnen ausnahmslos die Differenz zu den bei uns gekauften Produkten und zusätzlich 10 Cent pro Produkt.

Es soll bewusst der Eindruck erweckt werden, dass man bedenkenlos (ohne vorherige Recherche) das Angebot des Anbieters annehmen kann.

Über die „Tiefpreisgarantie“ wird ja versprochen das, sofern man am Markt für das genannte Produkt bzw. für ein „in der Funktion gleiches Produkt bei einem anderen Anbieter“ einen günstigeren Preis findet, „die Differenz zu den bei uns (Druckerzubehör) gekauften Produkten und zusätzlich 10 Cent pro Produkt“ erstattet wird.

….

Wird einem am Markt dann ein – in der Funktion gleiches Produkt – von einem anderen Hersteller angeboten und spricht man die Mitarbeiter der Fa. Druckerzubehör auf das Garantieversprechen an, so wird man mit der - nicht relevanten - Floskel „Die Qualität unserer InkSwiss-Patronen ist mit den Patronen den genannten Mitbewerbers nicht vergleichbar.“ abgespeist.

Davon steht aber nichts im Garantieversprechen.

Hier heißt es: „oder ein in der Funktion gleiches Produkt bei einem anderen Anbieter“ … erstatten wir die Differenz zu den bei uns gekauften Produkten und zusätzlich 10 Cent pro Produkt; mögliche Qualitätsunterschiede / Qualitätsgleichheit – die man als Verbraucher sowieso bei Druckertinte nicht nachweisen kann – werden im Garantieversprechen als Bewertungskriterium nirgendwo genannt.

….

Ich habe den Nachweis geführt, dass die Produkte „in der Funktion und in der Füllmenge“ gleich sind und darum gebeten, mir zu bestätigen, dass mir bei einem noch zu erteilenden Auftrag Preise entsprechend des Garantieversprechens berechnet werden.

Diese Bestätigung hat man mir verweigert.

Es bleibt daher für mich nur die Erkenntnis, dass sich der Anbieter durch ein Versprechen, das er von vorneherein nicht zu erfüllen beabsichtigt, einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Der Kunde soll sich in Sicherheit wähnen, bei einer Bestellung auf jeden Fall den günstigsten am Markt verfügbaren Preis in Rechnung gestellt zu bekommen.

Tatsächlich trifft das nicht zu; andere Anbieter bieten „ein in der Funktion gleiches Produkt“ zu einem deutlich günstigeren Preis an.

.

Da der Anbieter auch nach umfangreicher Korrespondenz (siehe Anlage) nicht bereit ist, seinem Garantieversprechen Taten folgen zu lassen ist es geboten diesen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb öffentlich zu machen.

-----------

Text meiner E-Mail vom 17.08.2012:

Von: Johann
Gesendet: Donnerstag, 16. August 2012 11:38
An: karen.meier spider monkey druckerzubehoer.de
Betreff: AW: Preisanfrage - Tiefpreisgarantie - Kundennummer: p200857818

Sehr geehrte Frau Meier,

es ist genug geschrieben worden.

Ich fordere Sie heute letztmalig auf, mir bis spätestens 21. August 2012 entweder
* eine Rechnung über die von mir in meiner E-Mail vom 14.08.2012 Produkte, Mengen und Preise vorzulegen, bzw.
* einen Gutschein über 33,60 € zu überlassen, den ich bei meiner anschließenden Bestellung der, in meiner E-Mail vom 14.08.2012 genannten, Produkte und Mengen einlösen kann bzw.
* mir zu versichern, dass mir bei einer Bestellung der, in meiner E-Mail vom 14.08.2012 genannten, Produkte und Mengen 33,60 € erstattet werden.

Sollten mir am 21.08.2012 weder die geforderte Rechnung, der Gutschein oder Ihre Versicherung zur Erstattung von 33,60 € vorliegen, werde ich der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale

„Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main; Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg vor der Höhe“

Ihr (dann damit zum Ausdruck gebracht) wettbewerbswidriges Verhalten zur Kenntnis bringen und parallel dazu die Verbraucherzentralen informieren.

mit freundlichen Grüßen

Johann

PS Der guten Form halber wiederhole ich nachfolgend noch einmal den Text meiner E-Mail vom 18.08.2012

…….

14.08.2012:

Ihrer Behauptung „Bei der Tiefpreisgarantie, handelt es sich um freiwillig gewährte Kulanz unsererseits. “ Widerspreche ich ganz entschieden.

Die Tiefpreisgarantie wird von Ihrem Haus herausgestellt um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen; sie ist wesentlicher Bestandteil Ihres Angebotes.

Wenn Sie es jetzt ablehnen, Ihrer „Tiefpreisgarantie“ > Ihrem Preisversprechen
Bei den von mir genannten Konkurrenzprodukten handelt es sich ausnahmslos um Patronen mit Chip und einem Füllvolumen von 11 ml bzw. 21 ml.

Damit sind diese Produkte sowohl in der Funktion als auch im Füllvolumen zu 100 % mit den von Ihnen angebotenen InkSwiss-Patronen vergleichbar (die von Ihnen genannten Patronen der Marke Digital Revolution haben entweder keinen Chip und/oder haben ein geringeres Füllvolumen, sind also nicht zu 100 % vergleichbar); Ihr Garantieversprechen ist also auf die InkSwiss-Patronen anzuwenden.

Ich darf Sie noch einmal an Ihr Garantieversprechen erinnern

Tiefpreisgarantie

Besonderer Service:

Sollten Sie innerhalb der jeweils zeitlich begrenzten Tiefpreisgarantieaktion (siehe Datum Startseite) unsere oder ein in der Funktion gleiches Produkt bei einem anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis inkl. Berücksichtigung der Versandkosten als den in dem jeweiligen Aktionszeitraum von uns angegebenen Preis finden, erstatten wir Ihnen ausnahmslos die Differenz zu den bei uns gekauften Produkten und zusätzlich 10 Cent pro Produkt.

Ihre Tiefpreisgarantie gilt für „ein in der Funktion gleiches Produkt“. Hier ist nicht die Rede davon, dass es sich um das gleiche Produkt handeln muss.

Hier ist auch keine Einschränkung bezüglich einer „Mindestqualität“ gemacht.

Wenn das der Fall wäre, könnten Sie sich sicherlich – wie jetzt probiert – mit dem Argument „die Qualität stimmt nicht überein“ Ihrer Garantie entziehen, denn wie sollte der Kunde die Übereinstimmung der Qualität nachweisen können.

Da diese Einschränkung aber in Ihrem Garantieversprechen nicht gemacht wird und auch die anderen Bedingungen aller erfüllt sind

* Es handelt sich um „ein in der Funktion gleiches Produkt“ - besser gesagt um in der Funktion gleiche Produkte (da es sich ja um 5 unterschiedliche Produkte handelt); Einzelpreise und Funktionsübereinstimmung siehe Kopie der Bestellung bzw. Kopie der Rechnung.

* Die Bauteile sind alle mit Chip und sind mit 11 ml bzw. 21 ml Tinte befüllt

* Der Preis beträgt 1,95 € für jede der genannten Varianten

* Versandkosten fallen nicht an, wie Sie aus der Kopie der Bestellung und der Rechnung erkennen können.

Ich fordere Sie nunmehr auf, mir – als Konsequenz aus Ihrem Preisversprechen die nachfolgend genannten Druckerpatronen - in den genannten Mengen - zu einem Stückpreis von je 1,85 € zu liefern.

10 Stck InkSwiss Chip-Patrone 'schwarz', 20 ml
5 Stck InkSwiss Chip-Patrone 'foto schwarz', 11 ml
5 Stck InkSwiss Chip-Patrone 'cyan', 11 ml
5 Stck InkSwiss Chip-Patrone 'magenta', 11 ml
5 Stck InkSwiss Chip-Patrone 'gelb', 11 ml
Erstellen Sie mir hierzu eine Rechnung, damit ich Zahlung über PayPal leisten kann.

In Ihrer letzten E-Mail schreiben Sie, dass Bestellungen nur über Ihre home-page gebucht werden können.

Statt einer Rechnung können Sie mir natürlich auch einen Gutschein über 33,60 € zuschicken, damit ich die Bestellung über Ihre home-page platzieren kann.

Die Höhe des Gutscheins errechnet sich wie folgt:

aktuell bieten Sie die Produkte der Marke InkSwiss zu folgenden Preisen an:

InkSwiss Chip-Patrone 'schwarz', 20 ml

für Canon PIXMA iP4950

kompatibel zu: PGI-525 BK

2,97 €

InkSwiss Chip-Patrone 'cyan', 11 ml
für Canon PIXMA iP4950

kompatibel zu: CLI-526 C

2,97 €

InkSwiss Chip-Patrone 'magenta', 11 ml
für Canon PIXMA iP4950

kompatibel zu: CLI-526 M

2,97 €

InkSwiss Chip-Patrone 'gelb', 11 ml
für Canon PIXMA iP4950

kompatibel zu: CLI-526 Y

2,97 €

InkSwiss Chip-Patrone 'foto schwarz', 11 ml
für Canon PIXMA iP4950

kompatibel zu: CLI-526 BK

2,97 €

Das bedeutet eine Preisdifferenz in Höhe von 1,12 € pro Position und Stück (Listenpreis 2,97 € - Preisversprechen 1,85 € = Differenz 1,12 €). Bei insgesamt 30 Patronen (10+5+5+5+5) errechnet sich somit die Gutschrift zu 30 x 1,12 € = 33,60 €.

Ich erwarte Ihre Rechnung bzw. Ihren Gutschein über 33,60 € bis spätestens 21. August 2012,

mit freundlichen Grüßen

Johann

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Meine Forderung an Internetmarketing Bielefeld GmbH: Erteilung einer Zusicherung, dass mir die von mir in der bisherigen Korrespondenz genannten Produkt zu einem Preis von 1,85 €/Stck. geliefert werden


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


21.08.2012 | 23:29
von Klaus0815 | Regelverstoß melden
Das finde ich unfair. Du vergleichst tatsächlich Patronen unterschiedlicher Qualitätsklassen. Bei einer Druckerpatrone gehört aber zur Funktion eben auch das Druckbild. Wenn Deine Sicht der Dinge juristisch durchsetzbar wäre frage ich mich warum du nicht gleich die Differenz zur Originalpatrone forderst. Die kostet immerhin um die 13 Euronen. Dann könntest du statt 30 Euro mal locker 300 Euro fordern. Da lohnt sich doch ein Rechtsstreit. Aber dafür fehlt dir dann doch der Mut, wetten? Außerdem bist Du hier noch den Nachweis schuldig, dass andere Patronen woanders günstiger angeboten werden.

22.08.2012 | 01:10
von ReclaBoxler-3305106 | Regelverstoß melden
Hi,

. also watt denn, Du willst echt sooo viel Geld
für "gleiche Leistung" ausgeben.

Findest Du nicht auch, das 1.85 PRO Patrone
etwas teuer sind, wenn man "das gleiche" für
65 CENT haben kann. Und dann brauchste da
noch nicht einmal auf Vorkasse zu bezahlen.

----------------------

Aber wie Klaus 0815 schon SINNGEMÄß erwähnte; DU kannst
NICHT Äpfel mit Birnen vergleichen.

22.08.2012 | 09:41
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Zumal du dem Händler nicht an den Kragen kannst wegen unlauterem Wettbewerb. Das können nur Konkurrenten von dem laden, aber keine Endkunden.

22.08.2012 | 09:44
von ReclaBoxler-4524024 | Regelverstoß melden
Gabs doch Leutchen, die sich diese "never ending-story" durchgelesen haben?

22.08.2012 | 10:06
von Gundel Gauck
Manche Menschen haben echt zu viel Zeit

22.08.2012 | 12:32
von Arbeitender
Und warum haben immer mehr immer mehr Zeit? Richtig, weil immer weniger immer mehr Abeiten müßen, damit immer mehr nicht mehr Arbeiten!

22.08.2012 | 21:07
von ReclaBoxler-5314310 | Regelverstoß melden
Hi nochmal,

habe mir mal die HP von der Firma angeschaut. Ist (eigentlich), zumindest für den Nichtfachmann eindeutig positiv
geschrieben, was die Kundenfreundlichkeit angeht.

Gibt ja dort nicht nur eine Preisgarantie, sondern
auch was die Funktionsfähigkeit angeht (Drucker geht
durch die verwendung der Patronen defekt).

Du (bzw. Sie) sollten sich vielleicht an die
Verbraucherzentrale wenden.

23.08.2012 | 01:03
von Klaus Franke | Regelverstoß melden
Haben Sie denn schon dort Ihren Fall vorgebracht:
wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
?



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