Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 958 Views | 27.09.2012 | 21:03 Uhr
geschrieben von Anton Thielen

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Stromrechnung

Bestell-/Kundennummer: R08840780-D00150097 INCL.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe seit dem 01.01.2011 Strom von Hitenergie.
Der Vorlieferant war die KEVAG Koblenz.
Sie buchen auch regelmäßig Beträge von meinem Konto ab.
Ich habe aber bisher noch keine Endabrechnung für das Jahr 2011
von Ihnen erhalten und bitte Sie nun dies doch umgehend nachzuholen.
Die letzte Abbuchung erfolgte am 05.07.2012 unter

"EXTRAENERGIE GMBH, R07768413-D00150097 INCL. 6,39 MWST
VTR. 00150116 ABSCHLAGZAHLUNG STROM 01.05.2012 - 31.07.2012"

Ich erwarte eine baldige Nachrichtan:

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

A. Thielen

Habe bereits mehrfach versucht eine Verbindung zu Ihnen herzustellen,

doch es ist mir bisher leider nicht gelungen. Gibt es Sie noch?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Stromrechnung 2011


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2012 | 09:32
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (9)


28.09.2012 | 11:49
von Harm Verwer | Regelverstoß melden
Immer die gleiche nichtssagende Antwort, um Zeit zu gewinnen.

Warten Sie das Urteil des Betrugsproßesses vor dem Landgericht Düsseldorf ab.

30.09.2012 | 21:14
von Klaus Jakobs | Regelverstoß melden
Ich bin ein wenig verwundert, dass Sie erst nach 9 Monaten das Fehlen einer Jahresrechnung gemängeln? Diese muss laut Gesetz nach 6 Wochen vorliegen, EE läßt sich damit aber gerne 3 bis 4 Monate Zeit, sofern man diese denn wenigstens anmahnt.

04.10.2012 | 09:57
von M. | Regelverstoß melden
Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12

Bei Google folgende Wörter eingeben:

WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen

08.10.2012 | 13:35
von Eveline Marsell | Regelverstoß melden
Im Forum vom Bund der Energieverbraucher e. V. ist ein taufrisches Urteil (AG Berlin Pankow/Weißensee vom 26.09.2012 - Az: 100 C 146/12) erwähnt, in dem es u. a. darum ging, das ExtraEnergie nicht in der Lage war, eine korrekte Abrechnung zu erstellen, die ein Guthaben ergab.
forum.energienetz.de/index.php/topic,17529.0.html

08.10.2012 | 19:08
von M. | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen"
www.vz-nrw.de/UNIQ134971586914868/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

08.10.2012 | 20:30
von Peter Phan. | Regelverstoß melden
Haben Sie Geld zu verschenken?
Ab zum Anwalt und ein Stufenverfahren anstreben. Zuerst Aufforderung zur Erstellung einer Jahresabschlußrechnung mit Frist von 14 Tagen, sollte keine Reaktion erfolgen, Klage bei an Ihrem Wohnort zuständigen Amtsgericht zur Erstellung eiener Jahresabschlußrechnung, zu dem EE verpflichtet ist, über Anwalt einreichen. Kommt die Abschlußrechnung dann, genau prüfen und auch ob die 1,5 Cent Preiserhöhung durch die angebliche EEG/KWK Umlage, versteckt in einer Werbemail, berechnet wurden. Falls ja, das ist null und nichtig, auch in meinem Fall wurden die 1,5 Cent noch vor dem Gerichtstermin zurückgezogen.
Ich kann jedem Betroffenen nur raten, einen Anwalt einzuschalten.

10.10.2012 | 19:26
von M. | Regelverstoß melden
In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269

10.11.2012 | 18:54
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"

www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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