Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 935 Views | 30.10.2012 | 17:37 Uhr
geschrieben von Maximilian Wienk-Borgert

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Keine Anpassung des Abschlagszahlungssatzes

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 00658647 / Vertragsnummer: 00658740

Am 31.08.12 endete meine erste Abrechnungsperiode, woraufhin ich auch die Jahresabrechnung erhielt.

Da bei Vertragsabschluss ein Verbrauch von 4000kwh für einen Single Haushalt geschätzt wurde, musste ich in der zurückliegenden Periode hohe Abschlagszahlungen zahlen.

Die Jahresabrechnung hat ergeben, dass ich nur etwa 2000kwh verbraucht habe. Der zuviel bezahlte Betrag wird mir zwar gutgeschrieben und mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet, jedoch soll ich danach wieder den gleichen hohen Satz zahlen wie in der ersten Abrechnungsperiode.

Da ich auch im kommenden Jahr nicht vorhabe mehr als 2000kwh zu verbrauchen, verlange ich eine Anpassung der Abschlagszahlungen an meinen tatsächlichen Verbrauch!

Der Kundenservice reagiert leider nicht auf mein Anliegen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anpassung des Abschlagszahlungssatzes an den tatsächlichen Verbrauch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2012 | 17:37
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (14)


30.10.2012 | 22:54
von ReclaBoxler-1618020 | Regelverstoß melden
"Weniger bekannt sein dürfte Ihnen als Verbraucher, dass Sie zu jeder Zeit eine Anpassung der monatlichen Abschläge von Ihrem Versorger verlangen können. Das geschieht in Form einer Zwischenabrechnung und es genügt, den Antrag darauf formlos zu stellen. Dazu braucht Ihr Stromanbieter den Zählerstand über einen bestimmten Zeitraum. Der verbrauchte Strom wird auf die jeweiligen Monate aufgerechnet und der so entstandene Preis mit den monatlichen Abschlagszahlungen verglichen. Liegt Ihr Verbrauch niedriger oder höher, wird der Abschlag dem entsprechend angepasst. Sie erhalten darüber eine veränderte Rechnung. "

Quelle: stromtarifrechner.org/woraus-errechnet-sich-der-strompreis/wann-sie-eine-zwischenabrechnung-verlangen-duerfen

31.10.2012 | 19:32
von 135 | Regelverstoß melden
- WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, Sendung vom 03.09.12 "Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen" www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/09/03/lokalzeit-duesseldorf-lokalzeit-mischt-sich-ein.xml

- § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz

- WDR, Sendung Servicezeit vom 09.10.12, "Überhöhte Abschlagszahlungen - Kredite auf Kosten der Kunden? "

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp

- Verbraucherzentrale Hessen "Rechnungen für Strom und Gas: Was Energieversorger mitteilen müssen"

Zitat: "Vorauszahlungen und/oder Abschläge

Beide sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis zu berechnen - notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher.

Einen geringeren Verbrauch, den der Kunde nachvollziehbar begründet. ... muss der Versorger angemessen berücksichtigen. "

www.verbraucher.de/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

31.10.2012 | 20:00
von Ehemaliger Kunde | Regelverstoß melden
Warum werden sachliche Kommentare mit sachlichen Hinweisen der Redaktion gemeldet bzw. "verschwinden" wieder aus der Reclabox?

... von Mark Twain fällt mir hierzu dieses Sprichwort ein, Zitat: "Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen - vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.

02.11.2012 | 22:26
von Maximilian Wienk-Borgert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich verstehe leider nicht welche zusätzlichen Informationen ExtraEnergie von mir außer meine Kundennummer und meine Vertragsnummer. Auf die Rückfrage habe ich bisher keine Antwort erhalten.


09.11.2012 | 13:18
von Isetta | Regelverstoß melden
Sie werde auch nie eine erhalten! Da hilft nur eines: neue
Abschläge selbst berechnen und auch nur die überweisen, Einzugsermächtigung widerrufen. Danach kommen dann Mahnungen mit dem üblichen Zeug: Stromsperre, Daten an Deltavista, bla bla bla.
Nicht ernst nehmen! Ich kriege schon seit 3 Monaten Mahnungen und Drohungen, gehe aber nicht darauf ein. Wichtig ist: sich nicht einschüchtern lassen und sich wehren. Funktioniert bei mir einwandfrei.

09.11.2012 | 13:29
von Xx Xx | Regelverstoß melden
 spider monkey Isetta:

Mit solchen Tipps wäre ich eher vorsichtiger. Nicht das wir in den nächsten Tagen hier Ihre Beschwerde lesen: Hilfe, mir wurde der Strom abgestellt :-)

09.11.2012 | 13:41
von Isetta | Regelverstoß melden
Was wäre denn der bessere Tipp? einschüchtern lassen und zahlen?
Das muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich reihe mich jedenfalls nichtin die Reihe der EE - Opfer ein!

09.11.2012 | 19:04
von ReclaBoxler-5511145 | Regelverstoß melden
Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!

10.11.2012 | 18:41
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

10.11.2012 | 18:49
von ReclaBoxler-1180143 | Regelverstoß melden
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"

www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1

11.11.2012 | 16:24
von Dieter Göbel | Regelverstoß melden
Die Welt: "Stromanbieter verlangt zu hohe Abschläge":

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Stromanbieter-verlangt-zu-hohe-Abschlaege.html?wtmc=stickyticker2

12.11.2012 | 13:24
von Maximilian Wienk-Borgert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.11.2012 | 14:31
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo,

weiter oben steht es doch bereits: Sie müssen das Ganze selber machen und nicht irgendwelche EE-Kommunikation warten.

Einzugsermächtigung entziehen, Abschläge selber berechnen und selber zahlen. Ist doch ganz einfach.

Gruß Wolf

28.11.2012 | 13:52
von Maximilian Wienk-Borgert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hitstrom hat tatsächlich die Abschlagszahlung um die Hälfte reduziert und demnach dem tatsächlichen Verbrauch angepasst. Allerdings erst nach einigen Rückfragen. Mein Beschwerde wurde jedoch gelöst!




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