ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Keine Anpassung des Abschlagszahlungssatzes
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 00658647 / Vertragsnummer: 00658740
Am 31.08.12 endete meine erste Abrechnungsperiode, woraufhin ich auch die Jahresabrechnung erhielt.
Da bei Vertragsabschluss ein Verbrauch von 4000kwh für einen Single Haushalt geschätzt wurde, musste ich in der zurückliegenden Periode hohe Abschlagszahlungen zahlen.
Die Jahresabrechnung hat ergeben, dass ich nur etwa 2000kwh verbraucht habe. Der zuviel bezahlte Betrag wird mir zwar gutgeschrieben und mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet, jedoch soll ich danach wieder den gleichen hohen Satz zahlen wie in der ersten Abrechnungsperiode.
Da ich auch im kommenden Jahr nicht vorhabe mehr als 2000kwh zu verbrauchen, verlange ich eine Anpassung der Abschlagszahlungen an meinen tatsächlichen Verbrauch!
Der Kundenservice reagiert leider nicht auf mein Anliegen.
30.10.2012 | 17:37
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxhitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Quelle: stromtarifrechner.org/woraus-errechnet-sich-der-strompreis/wann-sie-eine-zwischenabrechnung-verlangen-duerfen
- § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz
- WDR, Sendung Servicezeit vom 09.10.12, "Überhöhte Abschlagszahlungen - Kredite auf Kosten der Kunden? "
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp
- Verbraucherzentrale Hessen "Rechnungen für Strom und Gas: Was Energieversorger mitteilen müssen"
Zitat: "Vorauszahlungen und/oder Abschläge
Beide sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis zu berechnen - notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher.
Einen geringeren Verbrauch, den der Kunde nachvollziehbar begründet. ... muss der Versorger angemessen berücksichtigen. "
www.verbraucher.de/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
... von Mark Twain fällt mir hierzu dieses Sprichwort ein, Zitat: "Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen - vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.
Abschläge selbst berechnen und auch nur die überweisen, Einzugsermächtigung widerrufen. Danach kommen dann Mahnungen mit dem üblichen Zeug: Stromsperre, Daten an Deltavista, bla bla bla.
Nicht ernst nehmen! Ich kriege schon seit 3 Monaten Mahnungen und Drohungen, gehe aber nicht darauf ein. Wichtig ist: sich nicht einschüchtern lassen und sich wehren. Funktioniert bei mir einwandfrei.
Mit solchen Tipps wäre ich eher vorsichtiger. Nicht das wir in den nächsten Tagen hier Ihre Beschwerde lesen: Hilfe, mir wurde der Strom abgestellt :-)
Das muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich reihe mich jedenfalls nichtin die Reihe der EE - Opfer ein!
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Stromanbieter-verlangt-zu-hohe-Abschlaege.html?wtmc=stickyticker2
Beschwerde ist noch nicht gelöst
weiter oben steht es doch bereits: Sie müssen das Ganze selber machen und nicht irgendwelche EE-Kommunikation warten.
Einzugsermächtigung entziehen, Abschläge selber berechnen und selber zahlen. Ist doch ganz einfach.
Gruß Wolf