ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Abschläge werden nicht aufgrund der letzten Jahresrechnung erstel
Bestell-/Kundennummer: 00448751
Laut meiner letzten Jahresrechnung von prioenergie (Marke der ExtraEnergie) habe ich ca. 11. 000 kwh verbraucht. Die Abrechnung erfolgte nicht nach den gesetzlich vorgeschriebenen 6 Wochen, sondern erst Monate später. Die Jahresabrechnung wies eine Überzahlung von über 500,00 € aus.
Eine Anpassung des Abschlags erfolgt von prioenrgie jedoch nicht. Aufgrund des Gaspreises und unter Berücksichtigung eines 10%-igen Sicherheitsaufschlages sollte der Abchlag anstatt 250,00 € seit 02/2012 ca. 153,00 € betragen.
Dies wird jedoch von prionergie selbst nach Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, nach dem sich der Abschlag an der letzten Jahresrechnung orientieren soll, ignoriert.
Aufgrund der bereits getätigten Abbuchungen ist eine ÜBerzahlung unter Berücksichtigung eines angemesssenen Abschlag entstanden, die Kosten des zu erwartenden Jahresverbrauch bereits deutlich überschreitet. Ich habe darauf hin prionergie die Einzugsermächtigung entzogen und auf diesen Umstand in mehreren Mails und Faxen hingewiesen.
Neben der Tatsache, dass die Abschläge bis 11/2012 auf Basis der zu Festsetzung bereits abgebucht wurden, kommt noch das Problem, dass es angeblich ein technisches Problem gibt. Deshalb soll der Monat 11/2012 nochmal gezahlt werden und am Ende erstattet bzw. der letzte Monat des Abrechnungsjahres nicht berechnet werden.
10.12.2012 | 17:44
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxprioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp
Bei allen Kunden die gleiche Vorgehensweise.
Mein Urteil:
Entweder man will das nicht weil man mit dem Geld des Kunden arbeiten will oder man ist einfach derart unorganisiert und chaotisch, dass es bisher nicht geklappt hat. Ich gehe ohnehin der ersten Variante aus, die andere Variante ist allerdings genauso armselig!
die Kunden-Nr steht bereits oben in der Beschwerde.
mittlerweile wurde mitgeteilt, dass man den Abschlag anpassen wolle, ab 01.01.2013 - also nicht rückwirkend.
Na toll!
3 Monate Untätigkeit sollen also nun Fakten schaffen hinsichtlich der Abschlagshöhe in der Vergangenheit. Begründet wird dies mit der erst jetzt erteilten Zustimmung des Netzbetreibers.
Was hat der Netzbetreiber damit zu tun. Einzig postiv ist die Anerkennung der Tatsache, dass die Abschläge bisher zu hoch waren.
Daher fordere ich auch die Umsetzung für die Vergangenheit, da hier bereits soviel Geld gefordert wurde, dass unter Berücksichtigung der Angemessenheit eine so hohe Überzahlung entstanden ist, die keine weitere Zahlung mehr bis zum Vertragsende zu leisten ist. Im Gegenteil - es sind darüber hinaus sogar noch Erstattungen durch prioenrgie zu leisten.
Daher muss endlich eine Anpassung des ABschlags entsrpechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Dies hätte bereits 6 Wochen nach dem 1. Vertragsjahr geschehen müssen, da Sie bis dahin die Jahresendabrechnung hätten erstellen und die Abschläge auf den tasächlichen Verbrauch anpassen müssen.
Ihre VErsäumnisse können Sie nicht gegen mich geltend machen - also: es gibt nur eine Lösung.
Rückwirkende Anpassung ab Beginn des 2. Vertragsjahres auf 153,00 € und keine weitere Mahnungen mehr, sondern sofortige Erstattung der Überzahlung!
die Kunden-Nr steht bereits oben in der Beschwerde.
mittlerweile wurde mitgeteilt, dass man den Abschlag anpassen wolle, ab 01.01.2013 - also nicht rückwirkend.
Na toll!
3 Monate Untätigkeit sollen also nun Fakten schaffen hinsichtlich der Abschlagshöhe in der Vergangenheit. Begründet wird dies mit der erst jetzt erteilten Zustimmung des Netzbetreibers.
Was hat der Netzbetreiber damit zu tun. Einzig postiv ist die Anerkennung der Tatsache, dass die Abschläge bisher zu hoch waren.
Daher fordere ich auch die Umsetzung für die Vergangenheit, da hier bereits soviel Geld gefordert wurde, dass unter Berücksichtigung der Angemessenheit eine so hohe Überzahlung entstanden ist, die keine weitere Zahlung mehr bis zum Vertragsende zu leisten ist. Im Gegenteil - es sind darüber hinaus sogar noch Erstattungen durch prioenrgie zu leisten.
Daher muss endlich eine Anpassung des ABschlags entsrpechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Dies hätte bereits 6 Wochen nach dem 1. Vertragsjahr geschehen müssen, da Sie bis dahin die Jahresendabrechnung hätten erstellen und die Abschläge auf den tasächlichen Verbrauch anpassen müssen.
Ihre VErsäumnisse können Sie nicht gegen mich geltend machen - also: es gibt nur eine Lösung.
Rückwirkende Anpassung ab Beginn des 2. Vertragsjahres auf 153,00 € und keine weitere Mahnungen mehr, sondern sofortige Erstattung der Überzahlung!
Stattdessen steht noch immer eine Mahnung wegen angeblich fälliger Beträge - dabei habe ich eine Erstattung zu erhalten. Darauf wie gesagt keine Reaktion.
Die wissen nicht was Sie tun und die Mitarbeiter in der Abrechnung haben keinen Überblick.
Traurige Situation!
Das ist eine Farce!