Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1210 Views | 20.11.2012 | 23:24 Uhr
geschrieben von Hardy Hochgräf

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Irreführende Werbung

Bestell-/Kundennummer: Nr. 90578304

Auf Grund von irreführender Werbung und nicht vertragsgerechter Mietwagenbereitstellung (technische Mängel am Fahrzeug) zu überzogenem Preis auf Madeira hatte ich am 15.11. der Fa. Check24 untersagt, mir weitere Werbung zuzusenden. Im konkreten Fall erhielt ich Werbung zum Wechsel der Autoversicherung.

Leider musste ich heute feststellen, dass Check24 sich dieser Unterlassungsaufforderung widersetzt und nach wie vor Werbung verschickt (Posteingang 20.11.12)

Im Wiederholungsfall wird die Angelegenheit bei dem für Bayern zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Anzeige gebracht.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Im Wiederholungsfall Abgabe einer Unterlassungserklärung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.11.2012 | 12:26
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hochgräf,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns Leid, dass Ihre Mietwagenbuchung nicht wunschgemäß abgelaufen ist.

Zur Werbung: Wir haben Sie aus unseren Verteilern entfernt. Sie werden zukünftig keine Werbung mehr von uns erhalten.

Hintergrund, warum Sie Post von uns erhalten haben, obwohl Sie weiterer Werbung widersprochen haben: Die Verteiler für den Postversand werden bereits einige Zeit vor dem Versandtermin erstellt. Erst kürzlich vorgenommene Änderungen in unserer Datenbank können deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden. So kann es vorkommen, dass Sie trotz Widerspruch noch einmal Post von uns erhalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis sowie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Es würde uns freuen, wenn Sie CHECK24 weiterhin nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr CHECK24 Mietwagen-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


27.11.2012 | 16:13
von Hardy Hochgräf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine zufriedenstellende Antwort erhalten, Angabe zur Weiterverwendung/ Umgang mit persönlichen Daten sowie Erklärung, dass Daten gemäß Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelöscht wurden, steht noch aus.


27.11.2012 | 18:43
von CHECK24 Kundenservice | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hochgräf,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Sie wunschgemäß aus unseren Verteilern entfernt. Sie werden zukünftig keine Werbung mehr von uns erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr CHECK24 Mietwagen-Team

05.12.2012 | 22:53
von Hardy Hochgräf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Beklagte reagiert nicht mehr. Bisher keine zufriedenstellende Antwort erhalten, Angabe zur Weiterverwendung/ Umgang mit persönlichen Daten sowie Erklärung, dass Daten gemäß Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelöscht wurden, steht noch aus.


13.01.2013 | 20:57
von Hardy Hochgräf endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gemäß Mitteilung vom 23.11.2012 hatte die Fa. Check 24 zugesichert, uns aus dem Verteiler für Werbung entfernt zu haben und sich gleichzeitig verpflichtet, keine Werbung mehr an uns zu senden.
Dem Voraus gegangen war bereits ein Schreiben per Mail vom 20.11.12 an Herrn Benjamin von Hoyer. Anlass des Schreibens war eine uns zugesandte Werbemail von Check24 zum Wechsel der Autoversicherung.
Der Firma Check24 wurde darauf folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr von Hoyer,
im Juli 2012 buchten wir bei Check24 unter Voucher Nr. 90578304 für den Zeitraum vom 24.07.2012 bis zum 07.08.2012 einen Mietwagen für Madeira.

Am Flughafen wurde uns ein Fahrzeug übergeben, welches nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hatte und darüber hinaus gravierende Mängel wie ausgeschlagene Radlager und klappernde Stoßdämper besaß.

Auf unsere Reklamation bei Check 24 erhielten wir lediglich eine lakonische Mitteilung, dass wir uns an den Vertragspartner von Check 24, der Rodavante wenden sollen. Es erfolgte keine weitere Unterstützung. Bei der Fa. Rodavante stritt man alle Mängel am Fahrzeug vehement ab.

Wir mussten leider feststellen, dass wir auf die irreführende Mietwagenwerbung Ihrer Firma reingefallen waren, für ein überaltertes Schrottauto viel Geld bezahlt hatten und der Service ihrer Firma grottenschlecht ist.

Auf Grund dieser negativen Vorkommnisse hat die Qualität unseres Urlaubs so stark gelitten, dass wir uns veranlasst sahen, keine weitere Kommunikation mit Ihnen mehr zu führen und Ihnen untersagten, uns künftig weitere Werbung per Mail zu senden.

Nachdem wir nunmehr Ihren Newsletter abbestellt haben, senden Sie uns statt dessen Ihre Werbesendungen per Post zu.

Wir möchten Sie hiermit letztmalig auffordern:

1. es künftig zu unterlassen Werbemails oder postalische Werbung an uns zu senden
2. unsere Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bis zum 23.11.12 vollständig aus Ihrem Datenbestand zu löschen und uns hierzu eine entsprechende Bestätigung zuzusenden
3. uns bis zum 30.11.12 Auskunft zu erteilen, welche Daten bei Ihnen gespeichert waren und wie die Daten verwendet wurden bzw. welche Daten an Dritte weiter gegeben wurden

Sofern Sie den vorgenannten Aufforderungen nicht fristgemäß nachkommen, sehen wir uns veranlasst, beim Bayrischen Datenschutzbeauftragten Anzeige zu erstatten und behalten uns vor, rechtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Firma Check24 ist weder der Aufforderung zur Löschung unserer Daten bis zum 23.11.12- noch dem Verbot der Zusendung jeglicher Werbung nachgekommen.
Es wurden keine Auskünfte erteilt, welche Daten gespeichert wurden und welche Daten an Dritte weiter gegeben wurden.

Es wurde sogar durch Check24 im Dezember 2012 vorsätzlich und unter Missachtung aller Aufforderungen ein erneuter Werbebrief an uns versandt.

Es ist unglaublich, wie sich diese Firma über geltende Gesetze hinweg setzt.
Offensichtlich ist die Ignoranz dieser Firma gegenüber der deutschen Gesetzgebung nur auf dem Rechtsweg zu stoppen.

Darüber hinaus wird die Angelegenheit nunmehr bei dem für die Firma zuständigen Landesdatenschutzbeaufgtragten zur Anzeige gebracht.

Aus meinen Erfahrungen kann ich nur jedem empfehlen, erst gar keine geschäftlichen Kontakte zu Check24 aufzunehmen.


14.01.2013 | 14:34
von CHECK24 Kundenservice | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hochgräf,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Wir werden uns umgehend zur Klärung Ihrer Anliegen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr CHECK24 Mietwagen-Team

03.02.2013 | 18:42
von Hardy Hochgräf | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wurde durch Check 24 zu einem einvernehmlichen Abschluss gebracht. Check 24 hat sich nochmals dazu verpflichtet keinerlei Werbung mehr zu senden und die persönlichen Daten für eine Weiterverwendung zu sperren.
Die Entschuldigung von Check 24 wird durch mich anerkannt.

Vielen Dank an die Recla- Box für die gewährte Unterstützung.



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