Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Paket wurde ins Treppenhaus gelegt und war offen
Bestell-/Kundennummer: 92521421000093
Ich kann es immernoch nicht glauben.
ich habe schon mehrmals Pakete von Hermes bekommen und auch verschickt.
Ich hatte etwas über Payback gekauft und das wurde per Hermes verschickt. Das Paket kam dann gestern an, aber wie! Ich bin ins Treppenhaus und wollte zum Fahrstuhl, das ist ein Haus mit ca. 100 Bewohnern, und da liegt ein Päckchen auf der Treppe. Habe mich gewundert wer sein Paket dort einfach hinlegt bzw. wie dreist denn der Zusteller ist. Ich schau auf den Namen - da steht mein Name! Ich war wirklich geschockt. Nehme das Paket hoch - es war offen! Ich kann von Glück reden das demjenigen der das Paket geöffnet hat der Inhalt nicht gefallen hat. was soll das?
21.11.2012 | 16:15
Abteilung: Kundenservice
Hallo Frau Pfaffe,
Ihre Sendung wurde von "Payback" in der Versandvariante "quittungslose Zustellung" gebucht. Diese Sendungen, werden genau wie Katalogsendungen der Versandhäuser transportiert und im Haus zugestellt.
Wenn Sie eine solche Versandart nicht wünschen, geben Sie das bitte dem Versender bekannt.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch weitere Informationen zu der genannten Versandvariante.
Senden Sie dazu eine E-Mail an
socialmediahermes-europe.de
mit "Reclabox ID-55890" in der Betreffzeile.
Ihr Hermes Kundenservice
Der Vertrag zwischen Ihnen und Payback (oder wem auch immer) ist erst dann erfüllt, wenn sie die Sendung auch erhalten haben. Und das muss im Zweifelsfall Payback (oder wer auch immer Lieferant ist) BEWEISEN.
Eine vor der Tür abgelegte oder bei Nachbarn abgegebene Lieferung ist definitiv nicht zugestellt, der Vertrag dann definitiv auch nicht erfüllt, wenn die Sendung oder der Inhalt "verloren" gehen. Der Lieferant hat dann KEINEN Anspruch auf zahlung.
Dabei ist es völlig unerheblich, was der Lieferant mit Hermes (oder sonst einem Paketdienst) vereinbart hat. Hermes (oder wer auch immer) ist der Erfüllungsgehilfe des Lieferanten. Deren Fehler und Versäumnisse gehen zu Lasten des Lieferanten.
Geht eine Sendung verloren und sie haben Vorkasse geleistet, fordern sie eine Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises. Scheuen Sie sich notfalls nicht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen und beantragen Sie gleich für den Fall des Widerspruchs das streitige Verfahren.
Der Lieferant hat vor Gericht keine Chance und wird i. d.R. spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid gleich zahlen.
Wenn das jeder Geschädigte so konsequent durchziehen würde, wäre tatsächlich bald Ruhe.
Allerdings werden dann langfristig auch die Versandkosten steigen.