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577 Views | 01.12.2012 | 16:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7386042
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001819232
Nach erfolgter einjähriger Belieferungszeit mit Kündigung zum 30.09.2012 wäre am 01.10.2012 der Bonus in Höhe von 60 Euro fällig gewesen (Vgl. AGB Punkt 7.3).
Statt dessen erfolgt am 17.10.2012 die Schlussabrechnung, ohne dass darin der Bonus ausgewiesen war. Auf Beschwerde wurde eine neue Rechnung erstellt, bei der das Datum auf den 25.10.2012 geändert war, aber immer noch kein Bonus ausgewiesen wurde. Nach erneuter Beschwerde wurde am 08.11.2012 die dritte Abschlussrechnung erstellt, diesmal mit Bonus, welcher laut dieser Rechnung innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden sollte und bis heute - zwei Monate nach dessen Fälligkeit - immer noch nicht auf meinem Konto ist.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Sofortige Auszahlung der 60 Euro incl. Verzugszinsen ab 01.10.2012
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.vz-berlin.de/muss-flexstrom-bonus-zahlen
Siehe:
de.reclabox.com/beschwerde/55660-flexstrom-berlin-finanzielle-situation-von-flexstrom
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7513706.html
"wir haben Ihre Beschwerde über die ReklaBox erhalten und möchten dazu wie folgt
Stellung nehmen:
Selbstverständlich wird die Zahlung Ihres Guthabens zu Ihren Gunsten zeitnah
angewiesen und Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben.
Für die Verzögerung entschuldigen wir uns. "
Eine Zahlung ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
1.) Bzgl. einem Punkt meiner Forderung muss ich mich korrigieren. Der Verzug trat nicht schon am 01.10.2012 sondern erst mit dem Zugang der Beschwerde bzw. Mahnung am 20.10.2012 ein, sorry.
2.) Da mittlerweile immer noch keine Zahlung erfolgte, habe ich mich zusätzlich an die Bundesnetzagentur gewandt. Bin mal gespannt wie es weitergeht.
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.01.2013.
Ihr Guthaben wird unsere Buchhaltung selbstverständlich umgehend auf das uns
bekannte Bankkonto überweisen.
Für die verzögerte Überweisung möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. "
Letztlich brachte folgenden Vorgehensweise den Erfolg: Nach meiner Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, wurde mir ein Geschäftszeichen zugewiesen. Danach habe ich mich erneut bei Flexstrom per E-Mail beschwert und eine Kopie (als CC) an die E-Mailadresse der Bundesnetzagentur gesendet, wobei ich im Betreff das Geschäftszeichen angegeben habe. 10 Tage später war das Geld auf dem Konto.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur kann gem. § 5 EnWG einem Stromlieferanten den Geschäftsbetrieb untersagen, wenn sich dieser in personeller, technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht als unzuverlässig erweist. Die oben beschriebene Vorgehensweise bietet sich also dann an, wenn die Forderung unbestritten ist und trotz mehrmaliger Zusage keine Auszahlung erfolgt.
Die Auszahlung von Verzugszinsen wurde von Flexstrom mit Verweis auf Ziffer 2.1 der AGB abgelehnt, weshalb ich mich an die Schlichtungsstelle Energie gewandt habe.
Aus "Sicherheitsgründen" fordere ich dabei nur noch Verzugszinsen ab 10.11.2012. In meiner Mahnung habe ich die unverzügliche Auszahlung des Neukunden-Bonus verlangt und eine Frist bis zum 09.11.2012 gesetzt. Nachdem ich mich eingehender mit dem Thema Mahnung und Verzug befasst habe, ist die Befürchtung entstanden, dass dies so ausgelegt werden könnte, dass der Verzug erst mit Ablauf der gesetzten Frist beginnt.
Fazit: Wenn ich künftig mahnen werde, verlange dabei ich nur noch die sofortige Auszahlung.