Durch callmobile gelöste Beschwerde. | 173 Views | 23.01.2013 | 11:21 Uhr
geschrieben von Ingo Schwab

callmobile GmbH (Hamburg)

Callmobile verweigert Portierung der Rufnummer

Bestell-/Kundennummer: 01743997777

Habe bei Callmobile am 12.12.12 gekündigt und die Portierung der Rufnummer beantragt. Die Kündigungsbestätigung am gleichen Tag erhalten und den Anschluß umgehend abgeschaltet bekommen!

SCHLAGWORTE

Der neue Anbieter konnte die Portierung der Rufnummer nicht durchführen, weil Callmobile das verweigert wegen "Allgemeiner Probleme bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben". Die erste Antwort auf meine Mailanfrage erhielt ich nach 10! Tagen mit einem BlaBla-Text ohne auf meine Fragen einzugehen.

Am 21.12. machte ich eine Beschwerde bei der BNA, die dann am 8.1.13 "aktiv" wurde, worauf ich eine Nachricht von Callmobile bekam mit Gutschrift über die Portierungsgebühr und der Freischaltung meines Anschlußes, der mir am 15.1 wieder abgeschaltet wurde!

Die Rufnummer hängt immer noch bei Callmobile, kann aber weder telefonieren noch angerufen werden und das seit nun 1,5 Monaten.

Auch eine Anfrage des neuen Anbieters bei callmobiles MNP Desk hat nichts gebracht.

Ich finde es eine Unverschämtheit wie Callmobile die Kunden behandelt und sich über gesetzliche Anforderungen ungestraft hinwegsetzt. Laut Gesetzgeber ist für eine unterbrechungsfreie Umschaltung zu sorgen. Ich kann nur raten den Anbieter zu meiden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an callmobile GmbH: Entschädigung und sofortige Freigabe der Rufnummer


Firma hat geantwortet nach 14 Tage nach 14 Tage
12.02.2013 | 10:36
Firmen-Antwort von: callmobile GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo,

wie Sie bereits schreiben, wurde die Rufnummer nun portiert.

Problem war, dass wir durch die neue Gesetzgebung im Bereich MNP technische Widrigkeiten zu meistern hatten.

Entschuldigt haben wir uns natürlich und die Gebühr (29,95 Euro) haben wir erlassen.

Des Weiteren wurde das Restgeld auch bereits ausgezahlt, so dass dieser Fall geklärt sein sollte.

Das Geld für die andere Nummer lasse ich diese Woche anweisen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

C. Schäffer

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


05.02.2013 | 07:47
von Erich K. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Erich K. Das mit der Bnetza kenne Ich, ist mir genau so ergangen!

Obwohl sie eigentlich Bussgelder verhängen könnte, tun die tage - und wochenlang nichts.

Ich für meinen Teil habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht - Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer wurde schon per Post zugestellt, Ergebnis kann etwas dauern.

Mal sehen, welche dümmliche Ausrede aufgetischt wird, weil das "Wwechselteam" hier zu stinkfaul war, den abgebenden Anbieter darauf hinzuweisen und zu bringen, daß er mich bis zum Abschluss zu versorgen hat - und nicht wochenlang ohne Anschluss stehen lassen darf!

Aber dazu müsste man dort wohl den Text des TKG nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.


12.02.2013 | 08:32
von Ingo Schwab gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rufnummer wurde nach 2 Monaten freiggeben und ich kann endlich wieder telefonieren. EIne Reaktion oder Entschuldigung von Callmobile habe ich nicht erhalten, immer nur leere Versprechungen. Ich habe noch einen zweiten Vertrag aufgelöst, dort warte ich seit zwei Monaten auf die Rückzahlung des Guthabens. Die Dame im Support-Chat meinte nur, sie würde das nochmal "anschubsen"! Nie mehr Callmobile oder was sonst noch so zum Freenet-Konzern gehört!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!