LVM Versicherung (Münster)
LVM Schadensmanagement zum Nachteil des Geschädigten
Bestell-/Kundennummer: 2121-0062448893
Am 15.11.2012 fuhr mir ein LVM-versicherter Autofahrer hinten auf mein Fahrzeug.
Direkt nach dem Unfall und der anschliessenden Abwicklung mit der Polizei fuhr ich meine Freundin zu ihrer Hausärztin, da sie seit dem Unfall über Schmerzen klagte. Die Ärztin stellte ihre Diagnose und verordnete entsprechende Schmerzmedikamente.
Im Rahmen der anwaltlich durchgeführten Unfallabwicklung erwarteten wir einen Ersatz der geringen Behandlungskosten für meine Freundin, die nur aufgrund des Auffahrunfalls notwendig wurden. Es handelt sich um die Kleinigkeit von 35 Euro für Praxisgebühren und Medikamente.
Seitens der LVM-Versicherung wurde ein Gutachten der behandelnden Ärztin eingefordert, welches das Schmerzempfinden bestätigt und aus dem die Anforderung einer medikamentösen Behandlung ersichtlich ist.
Im Anschluss teilt die LVM-Versicherung zu unserer Überraschung mit, dass "ein unfallbedingter Personenschaden nicht eingetreten sein kann" und die Behandlungskosten nicht übernommen werden.
Das Verhalten der LVM-Versicherung ist mehr als ärgerlich und die Unterstellung einer nicht unfallbedingten Schmerzbehandlung aus dem Nichts heraus ist völliger Nonsens.
Das ich nach einem Unfall mit entstandenen Schmerzen zum Arzt gehe, ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig.
Nehmen wir einmal an, meine Freundin wäre nach dem Crash nicht zum Arzt gegangen und es hätten sich später Folgeschäden herausgestellt. Dann hätte die LVM ihre Eintrittspflicht sicher mit der Begründung abgelehnt, dass ein rechtzeitiger Arztbesuch den Folgeschaden hätte verhindern können.
Also LVM-Versicherung: was soll das Theater? Bezahlen Sie die Behandlungskosten meiner Freundin. Ihre Argumentation ist armselig und fast schon beleidigend.
www.derwesten.de/staedte/iserlohn/auto-donnerte-in-ein-schaufenster-versicherung-liess-sich-lange-zeit-id6896715.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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