Durch Kabel BW gelöste Beschwerde. | 385 Views | 10.04.2013 | 15:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6217482

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Unrechtmäßige Leistungsberechnung

Bestell-/Kundennummer: 3199876021

Nachdem ich bereits Ende letzten Jahres meinen Vertrag zum 31.03.2013 schriftlich gekündigt habe, wurde mir anschließend am Telefon das Angebot gemacht, dass mir bei einem Wechsel zu einem anderen Tarif keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.

SCHLAGWORTE

Daraufhin habe ich mich entschlossen, die Kündigung zurückzuziehen und den Tarif zum 01.04.2013 zu wechseln.

Anfang März wurde mir dann bereits ein neues Kabel-Gateway zugeschickt, wobei das alte innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden sollte. Da aber der Anschluss erst zum 01.04.2013 umgestellt werden sollte, war dies nicht möglich. An der Servicehotline wurde mir dann gesagt, dass ich bis zum 01.04. warten soll und das Altgerät erst dann einschicken solle.

Natürlich kam eine Mahnung in Höhe von 40€. Nach einem erneuten Anruf bei der Hotline wurde mir versichert, dass die Forderungen in diesem Fall nicht berechnet werden, wenn das Gerät von mir am 1. bzw 2. April eingeschickt wird.

Heute habe ich dann die Rechnung erhalten! Dort wurden mir zum einen die Mahnungsgebühr von 40€ berechnet und zum anderen ca. 40€ für Umstellung und Versand des Neugerätes.

Da mir MEHRMALS versichert wurde, dass mir diese Kosten bei einer Vertragsverlängerung bzw. einem Vertragswechsel nicht berechnet werden, bestehe ich auf eine Richtigstellung der Rechnung.

Sollte der Betrag dennoch von meinem Konto abgebucht werden und keine schriftliche Bestätigung der Rückbuchung bei mir eingehen, werde ich den Vertrag innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist zurückziehen.

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Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Richtigstellung der Rechnung vom 08.04.2013, eventuelle Erstattung der Forderungen


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Kommentare und Trackbacks (2)


10.04.2013 | 19:13
von Freddy Fischer | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider Hilft dieser in der Sache keines Wegs weiter. Bitte überlegen Sie sich vorher was Sie schreiben, bevor Sie sinnlose Kommentare verfassen.

01.05.2013 | 15:47
von ReclaBoxler-6217482 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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