Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 430 Views | 25.05.2013 | 19:59 Uhr
geschrieben von M. Urbansky

primamobile GmbH (Berlin)

Erneute willkürliche Sperrung der SIM-Karte

Bestell-/Kundennummer: Bei Primamobile bekannt

Nachdem am 13.05.2013 gegen 17.00 Uhr meine SIM-Karte wieder freigeschaltet wurde und ich dann am 14.05.2013 gegen 16.53 Uhr dieses nachfolgend kopierte Schreiben von Primamobile auf ReclaBox erhielt, wurde mir heute, am Samstag den 25.05.2013 in den Nachmittagsstunden offensichtlich wieder mein Anschluss gesperrt, diesmal ohne Angabe von Gründen:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrter Herr Urbansky,

wir haben Ihre Anfrage aufmerksam zur Kenntnis genommen, den Sachverhalt gründlich geprüft und nehmen nun folgendermaßen Stellung.

Ihre SIM-Karte wurde von uns aufgrund eines auffälligen Nutzungsverhaltens gesperrt. Diese Sperrungsmöglichkeit haben wir gemäß § 6.3 der AGB im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. Diese Regelung dient dem Schutz beider Vertragsparteien.

So schützen wir uns gegen die Ausnutzung unseres attraktiven Angebots durch missbräuchliche Nutzungen. Ebenso dient die Regelung aber auch dem Schutz der Kunden vor strafrechtlich relevanten Nutzungen durch Dritte. Insofern veranlassen wir unverzüglich eine Sperrung der SIM-Karte, wenn uns dementsprechend auffällige Nutzungen bekannt werden, um einen größtmöglichen Schutz unserer Kunden zu gewährleisten.

Wir können in Ihrem Fall bestätigen, dass keine missbräuchliche Nutzung Ihrerseits vorliegt. Gleichwohl haben wir ein sehr auffälliges Nutzungsverhalten Ihres Anschlusses registriert und daher eine sofortige Sperre veranlasst. Nach gründlicher Prüfung konnten wir aber auch keine schädlichen Aktivitäten Dritter feststellen.

Ihre Nummer wurde daher umgehend wieder freigeschaltet.

Wir denken wir konnten Ihr Problem damit umfassend lösen und hoffen auf eine weiterhin problemlose und zufriedenstellende Vertragsbeziehung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primamobile-Team“

Aufgrund dieser neuerlichen widerrechtlichen Sperrung habe ich die fristgemäße letzte eingezogene Lastschrift der Firma Primamobile vom 14.05.2013 heute gegen 18.18 Uhr zurückgebucht.

Die erste Beschwerde ist nicht erledigt!

Es erfolgte seitens Primamobile keinerlei Stellungnahme zu:

  1. Alle bislang aufgelaufenen Kosten infolge der widerrechtlichen Kartensperrung gehen ausschließlich zu Ihren Lasten. Ich werde Ihnen diese in Rechnung stellen und Schadenersatz fordern, ggf. vor einem Gericht erstreiten.
    Sie haben die Kartensperrung bis spätestens 13.05.2013, 12.00 Uhr aufzuheben.

    2. Bis zur endgültigen Klärung der hier geschilderten Angelegenheit haben Sie die Einzelverbindungsdaten meines Telefonanschlusses aus dem letzten Abrechnungszeitraum bis 30.04.2013 als Beweismittel aufzubewahren.

    3. Ich werde für die mir durch die rechtswidrige Kartensperrung nicht mögliche Nutzung Ihres "Services" (bislang 10 Tage) taggenau Abschläge von der kommenden Rechnung vornehmen.

    5. Aus den unter 1. bis 4. für Sie erkennbaren Gründen kündige ich den Vertrag mit Ihrer Firma zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraumes, spätestens jedoch am 30.06.2013. Sie akzeptieren diese Kündigung und bestätigen mir den Kündigungstermin schriftlich.

Aufgrund der oben beschriebenen neuerlichen Sperrung möchte ich hiermit erneut Beschwerde über die willkürlichen Praktikern dieser Firma führen.

Ich fordere, dass mir nunmehr endlich und ausführlich schriftlich Aufschluss darüber gegeben wird, wie Primamobile gedenkt, weiter zu verfahren und fordere, dass die Nutzung meines Telefonanschlusses sofort bis spätestens 27.05.2013 wieder hergestellt bzw. ermöglicht wird.

Allen gegenwärtigen und künftigen Primamobile-Kunden sollte dieses neuerliche Negativ-Beispiel zu denken geben und Anlass sein, die Zusammenarbeit mit Primamobile zu überdenken. Im übrigen ist niemandem aus meinem Freundes und Bekanntenkreis bislang auch nur ansatzweise ähnliches passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias M. Urbansky

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Siehe unbeantwortete Punkrte 1. - 3. und 5.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.05.2013 | 14:10
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Urbansky,

wir bedauern Ihre Unannehmlichkeiten und nehmen zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung.

Zunächst können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre SIM derzeit voll funktionsfähig ist und insofern Ihr aktuelles Anliegen, die Entsperrung bis zum 27. Mai 2013, bereits vorab gelöst ist.

Bezug nehmend auf Ihre noch offenen Fragen ist Folgendes zu sagen.

Die Sperrung der SIM erfolgte aufgrund eines auffälligen Nutzungsschemas Ihres Anschlusses. Wie bereits erläutert, geschah dies zu Ihrem und unserem Schutz und steht im Einklang mit den im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarten Vertragsbedingungen. Ein Verschulden unsererseits lag zu keinem Zeitpunkt vor, weshalb etwaige Schadensersatzansprüche und Abschläge Ihrerseits nicht ersichtlich sind.

Die Einzelverbindungsnachweise werden von uns gemäß den gesetzlichen (Datenschutz) Regeln behandelt. Jeder unserer Rechnungen ist außerdem, für Ihre persönlichen Zwecke, eine entsprechende Übersicht beigefügt.

Eine außerordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht. Eine solche ist nur wirksam bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein solcher ist in Ihrem Fall nicht gegeben, da wir uns zu jedem Zeitpunkt vertragskonform verhalten haben.

Wir bedauern gleichwohl, dass es in Ihrem Fall zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Durch die rasche Entsperrung Ihrer SIM haben wir jedoch unser Möglichstes getan um Ihr Problem schnell und effizient zu lösen und hoffen von nun an auf eine für alle Seiten zufriedenstellende Vertragsbeziehung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primamobile Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.06.2013 | 19:21
von M. Urbansky noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.07.2013 | 19:42
von M. Urbansky gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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