Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 386 Views | 09.09.2016 | 10:16 Uhr
geschrieben von Christoph Rosenow

primamobile GmbH (Berlin)

Nach Kündigung Mobilfunkvertrag andauernde Abbuchungen

Bestell-/Kundennummer: 767645 und 8980767645

Mit Schreiben vom 13.3.2015 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit primamobile gekündigt: Kundennummer 767645, Auftragsnummer 4-349290803. (Eine Kopie des Schreibens liegt mir vor.) Bis heute werden mir aber für die Allnet flat mobile als Grundgebühr monatlich 19,90 € abgebucht, allerdings unter der Kundennummer 8980767645, Rechnungsnummer 2014550, Datum 29.8.2016. Was geht hier vor? Was ist das für ein Vertrag? Ich protestiere - und erwarte, dass mir alle seit dem Auslaufen des Tarifvertrages abgebuchten Kosten zurück erstattet werden. Christoph Rosenow

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Erstattung der nach Ende des Mobilfunkvertrages abgebuchten Kosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.09.2016 | 11:17
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Rosenow,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt erneut geprüft.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei den von Ihnen genannten Kundennummern 8980 767645 und 767645 um eine und die gleiche Kundennummer handelt.

Ihren Ausführungen bezüglich des vorliegenden Sachverhaltes müssen wir leider weitestgehend widersprechen. Sie haben uns am 14.10.2014 fernmündlich einen verbindlichen Auftrag erteilt. Dieses Gespräch haben wir mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis aufgezeichnet und der entsprechende Mitschnitt liegt uns vor. Aus diesem ergibt sich eindeutig ein wirksamer Vertragsschluss. Im Anschluss daran haben wir Ihnen unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Datum vom 16.10.2014 zukommen lassen. Zu dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart worden. Sie haben den Vertrag mit Schreiben vom 21.03.2015 gekündigt. Ihre Kündigung ist bei uns am 25.03.2015 eingegangen. Eine Kündigung vom 13.03.2015 liegt uns nicht vor.

Aufgrund der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann Ihre Kündigung den Vertrag frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beenden. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kommt nicht in Betracht. Bitte haben Sie Verständnis, dass die abgebuchten Beträge nicht erstattet werden können.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit vollumfänglich geklärt zu haben, und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primamobile-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.09.2016 | 17:19
von Christoph Rosenow gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, vielen DAnk, das Problem ist gelöst. Beste Grüße!




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