Durch Constructa-Neff endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 940 Views | 17.07.2013 | 17:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8498313

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)

Erneuter Defekt des Neff Induktionskochfeldes

Bestell-/Kundennummer: HA144738

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


im Dezember 2007 haben wir uns eine neue Einbauküche inkl. aller Elektrogeräte von Neff und Siemens (also BSH) gekauft. Wir wollten damals bewusst Markengeräte eines namhaften deutschen Herstellers erwerben.

In der Einbauküche sind unter anderem auch ein autarkes NEFF Induktionskochfeld Modell TN4543N1 und eine Mikrowelle von Siemens Modell HF17055 eingebaut.

Die Küche wurde von Ende 2007 bis Mitte 2012 sehr wenig genutzt, da alle Personen im Haushalt Vollzeit beschäftigt waren. Somit war der Herd nur etwa einmal pro Woche im Einsatz und die Mikrowelle ähnlich "stark" genutzt. Die Geräte wurden in dieser Zeit also kaum beansprucht.

Ende 2009 starteten dann die Probleme mit den Küchengeräten:
Im November 2009 konnte man das Induktionskochfeld nicht mehr einschalten. Das Kochfeld wurde damals repariert und u. a. das Bedienmodul und das Leistungsmodul getauscht. Die Reparatur erfolgte zum Glück kostenfrei auf Gewährleistung und wir dachten uns, das kann ja auch bei „guten“ Geräten mal passieren.

Mitte 2012 war dann der Drehteller der Mikrowelle defekt. Wieder der Kundendienst bei uns im Haus. Mittlerweile waren wir schon etwas genervter, da die Gewährleistung ja nun ausgelaufen war. Motor getauscht durch den Kundendienst, Rechnung von 169 Euro (!). Eine andere Mikrowelle hätten wir für den Preis schon neu kaufen können.

Vorletzte Woche nun das vorerst letzte Kapitel in der Serie. Wir hatten Gäste bei uns zum Essen eingeladen. Das Induktionskochfeld ließ sich nicht mehr steuern. Es ist ein tolles Gefühl, wenn man den Gästen sagen muss, dass es nichts gibt, weil das erst 5 Jahre alte Kochfeld mal wieder nicht geht. Anschalten ja, aber die Bedienung (z. B. Temperatur einstellen) war nicht mehr möglich.

Gestern war dann der Mitarbeiter des Kundendienstes da. Es war wieder das Bedienmodul: Ja, genau das Modul, das bereits im November 2009 getauscht wurde. Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hat das Kochfeld auch mit dem Ersatzteil schnell repariert. Die Rechnung für diese erneute Reparatur beträgt nun 299 Euro!

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Nachdem ich dem Mitarbeiter des Kundendienstes die Vorgeschichte erzählt habe, hat er netterweise noch im Backoffice angerufen und wegen Kulanz nachgefragt. Die Antwort des Backoffice hat mich dann, höflich gesagt, auf die Palme gebracht! Wenn die Reparatur des Kochfelds in 2009 kostenpflichtig gewesen wäre, hätte man uns mit den Reparaturkosten entgegenkommen können. Nachdem diese aber noch auf Gewährleistung war, wäre jetzt nichts zu machen.

Das ernüchternde Zwischenbilanz unserer Entscheidung, auf „Markengeräte“ aus dem Hause BSH zu setzen, wäre demnach also: Drei Reparatureinsätze, Zusatzkosten von 468 Euro und natürlich auch der Ärger mit den nicht funktionierenden Geräten.

Jedes Unternehmen, bei dem Kundenzufriedenheit und Kundenbindung als Ziele irgendeine Rolle spielen, sollte von sich bestrebt sein, die für den Kunden entstandenen Unannehmlichkeiten durch produktionsbedingte, technische Defekte zumindest finanziell soweit wie möglich auszugleichen.

Ich würde deshalb darum bitten, die uns entstandenen Kosten der letzten Reparatur noch einmal zu überdenken. Ansonsten wäre sicherlich nicht nur für uns die logische Konsequenz, dass unsere nächsten Haushaltsgeräte definitiv nicht mehr aus dem Hause BSH (mit den Marken Siemens, Neff, Bosch, Constructa, Gaggenau,...) kommen, auch wenn wir davon ursprünglich mal überzeugt waren.

Ich freue mich auf ihre Rückmeldung zu unserem Anliegen!

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.07.2013 | 12:12
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter ReclaBoxler-8498313,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihr Enttäuschung können wir aufgrund Ihrer Schilderung nachvollziehen und bedauern, dass es erneut zu einem Ausfall Ihres Kochfeldes gekommen ist.

Gerne werden wir Ihre Kulanzanfrage prüfen und uns diesbezüglich schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.07.2013 | 14:59
von ReclaBoxler-8498313 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundenservice der Firma Neff hat sich sehr schnell bei uns gemeldet, allerdings nur mit einem freundlichen Standard-Schreiben, welches eine (auch nur teilweise) Übernahme der bisher entstandenen Reparaturkosten leider ablehnt.

Der Kundenservice hätte hier viel wieder gut machen können und müssen, was die mangelnde Qualität und Langlebigkeit der Geräte hier an Kosten und Vertrauensverlust erzeugt haben.
Diese Chance wurde vom Kundenservice leider nicht genutzt. Denn wenn man neben dem ganzen Ärger auch auf den Kosten sitzen bleibt, die durch den Austausch von offensichtlich nicht auf Langlebigkeit ausgelegten Bauteilen entstehen, drängt sich einem leider doch die Schlussfolgerung auf, ob die hierdurch generierten, erheblichen Reparaturkosten (= Hersteller-Zusatzeinnahmen) möglicherweise von Anfang an mit einkalkuliert sind.

Da nun also trotz der beschriebenen Historie von Defekten keinerlei Übernahme von Verantwortung oder Kulanz von Seiten der BSH zu erkennen ist – die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht - können wir nach unseren Erfahrungen allen Freunden und Bekannten, die bei einer neuen Küche noch vor der Wahl stehen, leider nur empfehlen, einen Bogen um Geräte aus dem Hause BSH zu machen.


02.08.2013 | 15:05
von ReclaBoxler-8498313 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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