ZOXS.de (Wesel)
Ohne-Akku-Angabe nicht wählbar - Abwertung
Bestell-/Kundennummer: #70516
Leider habe ich nicht im Vorfeld nachgesehen, was für Beurteilungen die Firma hat.
Ich habe ein Samsung Galaxy Ace hin geschickt. Wahrheitsgemäß angegeben hatte ich bei der Bewertung, dass ein Original-Akku nicht vorhanden sei. Tatsächlich habe ich gar keinen Akku mitgeschickt. Als Ankaufspreis wurden mir für das Samsung 38,82 € genannt. Abgewertet wurde das Handy auf 0,00 € mit der Begründung: "- ohne Akku, abgelehnt!"
Auf meine Beschwerde, dass ich wahrheitsgemäß geschrieben hätte, ohne Original-Akku und gar nicht die Möglichkeit hatte, "ohne Akku" auszuwählen, wurde lapidar mit geantwortet: "es ist die Frage nach einem Original-Akku, dies bedeutet, dass ein Akku vorhanden sein muss, jedoch nicht der Originale. Dies können Sie u. a. in unseren Ankaufbedingungen einsehen, [. ]" - diese Ankaufbedingungen sind übrigens nicht die AGB, welche ich zu bestätigen hatte, damit der Verkauf überhaupt zustande kommen kann.
Was allerdings in den AGB steht ist, dass man im Falle eines Nicht-Verkaufs 3,95 € für den Rückversand zu zahlen habe. Auch hier eine interessante Begründung aus einer Antwortmail von Zoxs: "Da es deutliche Unterschiede in der Auffassung des Zustands gab und wir bereits den Hinversand bezahlt haben, bitten wir Sie uns innerhalb der nächsten 14 Tage 3,95 Euro für den Rückversand zu überweisen."
Ich muss ehrlich sagen, dass ich mich hier betrogen fühle und man auf Dingen herumreitet, die nicht Teil der Verkaufsvereinbarung geworden sind (da eine Seite sie gar nicht zu bestätigen hatte), man sich aber den nächsten Schritt, nämlich die Rücksendung der Ware für 3,95 €, hat absegnen lassen durch den Verkäufer. Andererseits scheint es aber auch unmöglich, die Vorgaben auf der Homepage so zu gestalten, dass man bereits im Vorfeld weiß, wie hoch das Angebot ausfallen wird. So wird mit Preisen gelockt, die nicht eingehalten werden - mit einer Begründung, die irgendwo auf der Seite vorab zu lesen ist, aber - da sie nicht durch den Verkäufer bestätigt werden - nicht Teil der Verkaufsvereinbarung sein können.
15.01.2014 | 16:20
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr verehrter Kunde,
wenn Sie schon auf die gestellte Frage und das Informationssymbol gehen, steht dort
"Bitte beachten Sie, dass wir Geräte nur mit Akkus zum Testen ankaufen. Falls der Akku fehlt, können wir es nur als nicht funktionstüchtig ankaufen".
In den AGB`s finden Sie ebenso folgendes:
"Wir nehmen keine Geräte an, bei denen elementar wichtige Teile wie z. B. Knöpfe oder der Akku fehlen"
Wir wollen Sie keinenfalls betrügen, lediglich haben Sie die AGB`s verletzt und wir bereits gutgläubig den Hinversand getragen. Jetzt bitten wir Sie lediglich um die Begleichung der Rückversandkosten, mehr wird von uns nicht gewünscht. Beide Seiten tragen somit einen Teil der Kosten dieses Verkaufs, bei dem Sie der Verkäufer sind und leider unabsichtlich falsche Angaben gemacht haben.
Liebe Grüße aus Wesel
Christian Rudolph