Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 228 Views | 02.02.2014 | 15:14 Uhr
geschrieben von Herbert Oberst

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Kontopflegegebühr

Bestell-/Kundennummer: 1050807728

Nachdem zunächst im November 2013 2 Euro und im Dezember dann 5 Euro für eine ominöse Kontopflegegebühr abgebucht worden waren, habe ich Klarmobil in mehreren Mails aufgefordert, meine Unterrichtung über eine angebliche Änderung der AGB nachzuweisen. Schließlich behauptet die Firma, dies getan zu haben. Bei mir ist allerdings nichts angekommen.

SCHLAGWORTE

Auf meine Anfragen hin erhielt ich außer Empfangsbestätigungen und der Bitte um Geduld keine Antwort. Man habe mich nicht vergessen. Das glaubte ich auch, brachte Geduld auf.

Als ich dann die 5 € zurückgebucht hatte, um die Rückbuchungsfrist zu wahren, erhielt ich 2 Mahnungen. Für die zweite wurden 2,95 € Mahngebühr verlangt. Gleichzeitig wurde behauptet, Klarmobil sei verpflichtet, die ausbleibende Zahlung an Kreditschutzgemeinschaften (vermutlich Schufa) zu melden. Ich weiß nicht, welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Firmen getroffen wurden, doch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass Klarmobil die Angelegenheit aussitzen will. Vielleicht erwartet man auch, dass ich die kostenpflichtige Hotline anrufen werde. Aber wer wirft einem verlorenen Euro weitere hinterher? Ich traue dieser Firma nicht mehr über den Weg.

Zur Zeit des Vertragsabschlusses hatte Klarmobil damit geworben, dass lediglich die Gespräche zu bezahlen wären, namentlich keine Grundgebühren. Ich vermute heute, dass das aus damaliger Sicht das für mich passende und günstige Angebot lediglich dem Anlocken von arglosen Kunden diente und die Kontopflegegebühr bereits vorgesehen war. In den AGB von damals habe ich jedenfalls den Begriff "Kontopflegegebühr" nicht gefunden.

Ich fürchte, auch auf diesem Weg keine positive Reaktion zu erhalten, sondern dass sich ein Inkasso-Büro bei mir meldet mit weiter erhöhter Forderung.

Leider habe ich nicht erfahren können, wie ein in ReclaBox geschilderter Fall vorangeschritten ist. Wer weiß etwas?

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Rückzahlung der 2 €; Verzicht auf die Forderung von 7,95 €; Beantwortung der Anfrage vom 11.12.13


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


10.02.2014 | 08:53
von Herbert Oberst gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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