Durch myBBQStore gelöste Beschwerde. | 455 Views | 18.03.2014 | 19:36 Uhr
geschrieben von Michael Weisenburger

myBBQStore (Bremen)

Gasgrill bestellt, bezahlt, aber nicht erhalten!

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 414289, am Montag, 09. Dezember 2013

Habe am 09.12.13 bei der genannten Firma einen Gasgrill Enders Kansas 3 SIKG Turbo bestellt, sofort bezahlt (wegen der 5% Rabatt, Beleg natürlich vorhanden), Lieferzeit sollten 10 Werktage sein.

SCHLAGWORTE

Als ich am 30.12.13 weder den Grill erhalten, noch eine Nachricht bekommen habe, erste Mail an die Firma mit der Bitte um Nennung eines Liefertermins. Nachdem keine Antwort erhalten wurde, 2. Mail, wieder keine Antwort. Parallel versucht, die Firma telefonisch zu erreichen, aber permanent besetzt oder Anrufbeantworter.

Dann am 22.01.14 3. Mail mit Terminsetzung und Hinweis, den Fall an die ReclaBox zu übegeben. Daraufhin am 24.01.14 erstes Lebenszeichen der Firma, Verweis auf Antwortmails, die ich aber nie erhalten habe. Am 29.01.14 dann die Aussage, der Grill sei kurzfristig ausverkauft, in KW 7 würde aber das neue Modell erwartet, das dann direkt verschickt werden würde.

Bis dato habe ich keinen Grill erhalten, ich habe dann einen letzte Frist gesetzt (14.03.14). Da mittlerweile auf der Homepage das 2014er-Modell mit einer Lieferzeit von 3 Tagen angeboten wird, zu dem ich dann den Grill geliefert bekomme, oder aber Rückerstattung des Kaufpreises. Diese Frist ist jetzt ohne jegliche Antwort verstrichen, daher jetzt der Versuch, auf diesem Wege zu meinem Recht zu kommen.

Sollte das alles hier auch nichts fruchten, werde ich den Fall polizeilich zur Anzeige bringen, Stichwort "Warenbetrug".

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Meine Forderung an myBBQStore: Rückerstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.03.2014 | 20:09
Firmen-Antwort von: myBBQStore
Abteilung: Verkauf

Sehr geehrter Herr Weisenburger,

das die neuen Geräte so spät zur Verfügung stehen ist ärgerlich. Dafür haben wir auch vollstes Verständnis.

Kein Verständnis haben wir zu Ihren Äusserungen hier, da Sie seit dem 14.03.14 über den heutigen Versand informiert waren. Entsprechend wurde natürlich auch mit Ihnen kommuniziert. Das Sie erst im Anschluss sich hier beschweren (4 Tage nach entsprechender Mitteilung durch uns) kann jeder selbst deuten. Wir werden hier sicherlich keine Kommunikation mit Ihnen führen.

Mit freundlichen Grüssen

O. Degenhardt

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.03.2014 | 20:49
von Michael Weisenburger | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Degenhardt,
zur Klarstellung:
Ich hatte Ihnen nach rund 3 Monaten der Warterei eine letzte Frist zum 14.03.14 gesetzt. Nachdem ich bis dahin keine Nachricht/Ware von Ihnen erhalten hatte, habe ich wie mehrfach angekündigt den Fall an die ReclaBox übergeben. Die Aussage Ihrerseits (natürlich rein zufällig nach meiner Aussage, mich an die ReclaBox zu wenden), ich könnte mit einer Auslieferung diese Woche rechnen, hat sich jetzt leider überschnitten, das heißt die Beschwerde wurde eingereicht, bevor ich von Ihnen eine Antwort erhalten habe. Die ReclaBox hat dann bis zum heutigen Datum meine Beschwerde geprüft, bevor diese veröffentlicht wurde. Da gibt es also für niemanden etwas zu deuten, das sind Fakten.
Sollte der Grill wie angekündigt diese Woche bei mir eintreffen, werde ich die Beschwerde natürlich zurückziehen, es bleibt nur der fade Beigeschmack, dass Ihre Firma nicht unbedingt sehr kommunikativ ist, was die Beantwortung von E-Mail-Anfragen angeht! Man könnte nämlich auf diesem Wege viele "Missverständnisse" vermeiden.

Michael Weisenburger

22.03.2014 | 09:38
von Michael Weisenburger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Grill wurde nach Aussage MyBBQStore am 18.03.14 verschickt, ist aber noch nicht angekommen!


26.03.2014 | 09:29
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


26.03.2014 | 09:38
von Michael Weisenburger | Regelverstoß melden
Am 25.03.2014 wurde der bestellte Grill bei mir angeliefert, nach über 3 Monaten!
Natürlich habe ich Verständnis, wenn ein Gerät nicht verfügbar ist, aber solche Informationen sollte man entsprechend kommunizieren, vor allem, wenn der bestellte Grill gemäß Homepage angeblich lieferbar ist.
Auf E-Mail-Anfragen nicht zu reagieren (außer man spricht die ReclaBox an oder die Option einer polizeiliche Anzeige) ist auch keine unbedingt vertrauensfördernde Maßnahme, dies vielleicht in Zukunft unter dem Aspekt Kundenfreundlichkeit berücksichtigen (von telefonischer Erreichbarkeit möchte ich hier mal besser nicht sprechen).
Ah, was ich beinahe vergessen habe, die Fa. MyBBQStore24 hat mir 10% des Kaufpreises in Form eines Warengutscheins erlassen, danke dafür. Jetzt muss ich ihn nur noch einlösen können.

26.03.2014 | 17:29
von Michael Weisenburger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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