Durch myBBQStore gelöste Beschwerde. | 434 Views | 21.03.2014 | 09:51 Uhr
geschrieben von Sabine Klein

myBBQStore (Bremen)

Beschädigte Ware geliefert, zugesagten Preisnachlass nie erhalten

Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr. 413801 - Kunden-Nr. 322942

Auch wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit der Firma www.mybbqstore24.de gemacht.

Wir haben im Juli 2013 einen Gartentisch mit 6 Stühlen bestellt. Hiervon sind sowohl der Tisch als auch 5 Stühle beschädigt. Dies haben wir mehrmals angemahnt, und man hatte uns schließlich einen Nachlass in Höhe von 15% des Warenwertes eingeräumt. Diesen Nachlass haben wir bis heute nicht erhalten und wurden immer nur vertröstet, bis wir nachher gar keine Reaktion mehr erhielten.

Daraufhin hatten wir einen Anwalt eingeschaltet. Auch hierauf erfolgte keinerlei Reaktion seitens des Online-Händlers; weder an uns, noch an den Anwalt. Von daher überlegen wir, nun Klage einzureichen.

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Meine Forderung an myBBQStore: Rückerstattung Preisnachlass in Höhe von EURO 89,67


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.04.2014 | 08:30
Firmen-Antwort von: myBBQStore
Abteilung: Verkauf

Hallo Frau Klein,

nach unserem letzten Schriftwechsel vom 16.08.2013 ist mir leider ein persönlicher Fehler unterlaufen. Anstatt den Akt zur Gutschrift an die Buchhaltung zu geben, habe ich diesen versehentlich als endgültig Bearbeitet gekennzeichnet, so dass hier auch niemand hätte erkennen können, dass der Akt noch nicht gelöst ist, bzw. die Gutschrift noch nicht angewiesen wurde.

Ich kann mich hierfür nur vielmas bei Ihnen entschuldigen.

Wir haben soeben 15% des Kaufpreises als Gutschrift (entspricht 85,19 EUR) wie vereinart angewiesen. Die Anweisung erfolgte auf die IBAN xxx5688 mit der BIC xxx1LAF.

Mit freundlichen Grüssen

O. Degenhardt

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.04.2014 | 09:17
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


05.04.2014 | 09:44
von Sabine Klein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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