Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 878 Views | 02.04.2014 | 13:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2495893

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Vertragsverletzung durch Priostrom/ExtraEnergie bei Umzug

Wir haben vor einigen Jahren einen Vertrag mit priostrom abgeschlossen und nach einiger Laufzeit fristgerecht zu Ende November 2014 gekündigt. Den Abschlag für ein Jahr haben wir bereits gezahlt.

SCHLAGWORTE

Eine Kündigungsbestätigung zum 30.11.2014 haben wir erhalten.

Nun sind wir zum März 2014 umgezogen und haben den Umzug auch beim Stromanbieter angemeldet -- zunächst ohne Rückmeldung. Auf telefonische Nachfrage wurde uns dann bestätigt, dass der Umzug im System vermerkt wurde, soweit, so gut. Nachdem wir Zählernummern und -stände nach dem Umzug übertragen hatten und uns per E-Mail nach dem Stand der Dinge erkundigten, kam die lapidare Antwort, dass durch den Umzug automatisch der Vertrag beendet wird, wir jedoch gerne einen Neuvertrag abschließen könnten. Auch hieß es in der Nachricht, dass wir ja schon eine Bestätigung der Kündigung zum 28.2.2014 erhalten hätten.
Auf meine Bitte, mir das Dokument zuzusenden, da ich es nicht erhalten hätte, kam erneut die Kündigungsbestätigung zum 30.11.2014, und in einer gesonderten E-Mail die Nachricht, dass diese gegenstandslos sei und der Vertrag schon mit dem Umzug beendet sei.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Meine Anmerkung, dass laut AGB der Umzug kein Kündigungsgrund ist, sofern man am neuen Wohnort vom selben Stromnetzbetreiber beliefert wird, wurde mit der vagen Aussage erwidert, dass aus "systemtechnischen Gründen" eine Weiterführung des Vertrags nicht möglich sei. Auf weitere Rückmeldungen warte ich bis jetzt vergeblich.

Zusätzliche Anfragen bei der Hotline waren soweit ebenfalls erfolglos. Es tue ihnen leid, früher sei das zwar noch gegangen, aber jetzt könne man einen Umzug leider nicht mehr in das neue IT-System eintragen. Ein angekündigter Rückruf von der "Fachabteilung" fand nicht statt.

Nach dem, was ich bis jetzt gelesen habe, befürchte ich, dass priostrom versucht, den für die Belieferung bis Ende November gezahlten Abschlag ohne Gegenleistung und entgegen der eigenen AGB einzubehalten.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur jedem raten, diesen Stromanbieter zu meiden oder bei schon bestehendem Vertrag sobald wie möglich zu kündigen, bevor man sich nur ärgert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Weiterbelieferung am neuen Wohnort bis zum vereinbarten Kündigungstermin oder einvernehmlicher Auflösungsvertrag mit Teilerstattung des gezahlten Abschlags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2014 | 20:23
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Gern möchten wir Ihnen anbieten, einen unserer Experten mit Ihrem Fall zu betreuen, der Ihnen eine detaillierte Rückmeldung bezüglich Ihrer Vertragskonditionen im Hinblick auf Ihren Umzug geben kann.

Um dies zu ermöglichen bitten wir Sie, uns via E-Mail zu kontaktieren. Bitte schreiben Sie an reclabox spider monkey prioenergie.de und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


07.04.2014 | 10:21
von ReclaBoxler-2495893 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.04.2014 | 22:58
von ReclaBoxler-2495893 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
An Dreistigkeit kaum zu überbieten. Heute haben wir eine E-Mail erhalten:
"Sehr geehrter ***,
wir freuen uns, Sie bei priostrom willkommen zu heißen und teilen Ihnen mit, dass Ihr Vertrag zu Stande gekommen ist.

Als Anhang erhalten Sie das von Ihnen ausgefüllte Auftragsformular für Ihre Unterlagen.
[. ]
Ihre Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. "

Angehängt ist ein Formular, das ich nie ausgefüllt mit angekreuzter Einzugsermächtigung, die ich nie erteilt habe. Offensichtlich kommt man bei diesem Stromanbieter um einen Anwalt nicht herum.


15.04.2014 | 17:47
von ReclaBoxler-2495893 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.04.2014 | 13:00
von ReclaBoxler-2495893 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider konnte der Fall nicht kompetent und den Vertragsbedingungen entsprechend gelöst werden. Alles Weitere muss nun auf anderem Wege geklärt werden.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!