|
209 Views | 10.05.2014 | 14:13 Uhr
geschrieben von Ruth Schmidt
Bis heute habe ich von Bayernwerk AG noch keine Antwort auf meine mehrmaligen schriftlichen Einsprüche (Einschreiben) wegen der unkorrekten Abrechnung 2013.
Ich betreibe seit 09.2012 eine Photovoitaikanlage und Bayernwerk AG ist verpflichtet, den Strom aufzunehmen und zu vergüten. Da die Abschläge 2012 höher waren als der Ertrag, erstattete ich den Betrag am 08.02.2013 durch Überweisung der Bayernwerk AG. Mit der Abrechnung 2013 erscheint dieser Betrag, den ich überwiesen habe, nochmals als offener Betrag, Bayernwerk AG verrechnet diesen Betrag mit den Abschlagszahlungen.
Seit Februar zahlen sie keine Abschlagszahlungen, da ich gegen die Abrechnung 2013 schriftlich Einspruch eingelegt habe.
Meine Forderung an Bayernwerk AG:
Antwort und Klärung des Sachverhaltes von Bayernwerk AG
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.