Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 1060 Views | 11.07.2014 | 12:52 Uhr
geschrieben von Gabriele Hofsommer

AXA Versicherung AG (Köln)

KFZ Versicherungsbeitrag für 7 Monate um 3.820,-- €

Bestell-/Kundennummer: 70330644118

Ich schreibe hier für meinen Nachbarn. Er ist ein rumänischer Staatsbürger und seit letztem Jahr in Deutschland. Er hatte sich ein kleines Auto (Fiat Punto) um 500,-- € gekauft und von seiner Chefin den Zulassungscode erhalten. Das war im Oktober. Mehr wusste er nicht - er hat mit diesem Code das Auto zugelassen. Im Januar bekam er ein Schreiben der AXA - es würde kein Vers. Antrag vorliegen. Ich habe bei der AXA angerufen und hatte eine überhaupt nicht cooperative Miarbeiterin am Telefon - sie wüsste jetzt auch damit nichts anzufangen und er solle sich an eine Agentur von der AXA wenden. Eine Anschrift konnte - oder wollte sie nicht sagen. Darauf habe ich ihm eine AXA Agentur aus dem Internet rausgesucht. Mit diesem Schreiben ging er zu einer AXA Niederlassung und bekam dort die Auskunft, er könne nichts für ihn tun! Nun hat er gewartet, bis er wieder was von der AXA hört.

SCHLAGWORTE

Das nächste Schreiben der AXA war im April die Kündigung der Versicherung. Im Juli bekam der Junge Mann eine Rechnung von der AXA über3.820,-- €.

Auf meinen Anruf hin bei der AXA wurde mir gesagt, dass es völlig in Ordnung mit der Berechnung sei.

Was kann denn ein ausländischer Mitbürger mehr tun, als sich um die Sache zu kümmern?

Er wird unverrichteter Dinge weggeschickt und im Regen stehen gelassen. Es sieht mir garadezu danach aus, als dass sich die AXA auf diese Art und Weise richtig dicke Kohle abschöpfen möchte.

Geht das denn mit rechten Dingen zu?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Eine korrekte Abrechnung der Versicherung - ein Schadensfall trat nicht ein


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.07.2014 | 08:52
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media Team

Guten Tag,

es tut uns leid zu hören, dass Sie mit AXA unzufrieden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall näher ansehen. Könnten Sie uns dafür bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten zukommen lassen?

axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Vielen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


12.07.2014 | 05:44
von Hein Mück | Regelverstoß melden
Der Zuluassungscode war sicherlich eine eVB, die neue Form einer Deckungskarte der Versicherung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Wer sich so eine Karte bzw. Nummer holt (holen lässt) und dann bei der Zulassungsstelle abgibt, hat einen Versicherungsvertrag geschlossen.

Amtssprache in Deutschland ist deutsch. Es herrscht Vertragsfreiheit. Der "junge Mann" beherrscht weder das eine, noch weiß er, was ein Vertrag ist: Man wartet nicht ab, bis sich die Axa wieder meldet, sondern kümmert sich um seine Pflichten, nämlich die der Zahlung von Prämien. Wer sich nicht kümmert und nicht bezahlt, ist ein nicht unerheblicher Störfaktor im System - und dann gibt es eben mal dicke Rechnungen. Ist auch gut so, sonst würden auch diese Kosten noch auf die Gemeinschaft umgelegt - und davon haben wir schon genug.

Um die Frage zu beantworten: Ja, es geht alles mit "rechten Dingen" zu. So wie die AXA hätte wohl jedes andere Unternehmen auch gehandelt.

12.07.2014 | 15:21
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ist sicher nicht vom Himmel gefallen, sondern von seiner Chefin irgendwo beantragt worden. Und genau dort sitzt der Ansprechpartner.

27.07.2014 | 09:06
von Gabriele Hofsommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Mail bekommen und beantwortet, aber daraufhin ist noch nichts passiert.


03.08.2014 | 10:01
von Gabriele Hofsommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, wir sind noch dabei. Wir schreiben regelmässig - aber so wirklich eine Lösung ist noch nicht in Sicht


18.08.2014 | 10:11
von Gabriele Hofsommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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