Von gas.de beantwortete Beschwerde. | 1044 Views | 14.07.2014 | 14:57 Uhr
geschrieben von H. Lauser

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Mahnungen & 140%ige Steigerung der Forderungen nach Vertragsende

Bestell-/Kundennummer: 31274743

Es grenzt schon an Frechheit, was ich von gas.de postlich geschickt bekomme!

SCHLAGWORTE

angefangen hat alles mit einem Mahnschreiben vom 9.7.13, offener Betrag: 30. - Euro.

Erneute Mahnung über 30. - Euro am 28.1.14.

Meine schriftliche Antwort dann am 6.2.14:

. den Abschlag für Januar über Euro 30. - habe ich am 6.1.14 angewiesen. bitte prüfen Sie Ihren Zahlungeingang vom 6.1. nochmal. Den Abschlag von diesem Monat (Februar) habe ich auch diese Woche, am 6.2. angewiesen.

e-mail-Antwort am 11.3.14:

"Die monatl. Abschläge sind immer zum ersten Werktag im Monat fällig. Sie zahlen die Abschläge immer rückwirkend zum Vormonat. Ihre Zahlungen vom 6.1.14, 7.2.14 und 7.3.14 sind bei uns eingegangen und wie folgt verbucht:

Zahlung 6.1.14-verbucht mit fälligem Abschlag 2.12.13

Zahlung 7.2.14-verbucht mit fälligem Abschlag 2.12.13

Zahlung 7.3.14-verbucht mit fälligem Abschlag 3.2.14

Derzeit weist Ihr Vertragskonto noch folgende offene Beträge auf:

Abschlag vom 3.3.14 30,00 Euro

Mahnkosten vom 18.9,13 5,00 Euro

Mahnkosten vom 30.1.14 5,00 Euro

Mahnkosten vom 19.2.14 5,00 Euro

Um weitere Kosten zu vermeiden bitten wir Sie, den offenen Betrag in Höhe von 45,00 Euro zu überweisen. "

Am 19.2.14 erneute Mahnung über Gesamtbetrag 45,00 Euro

Am 11.3.14 wieder Mahnung über Gesamtbetrag 50,00 Euro (45. - plus 5. - Mahngeb.)

Meine Antwort am 11.3.14:

". Gerstern kam erneut eine Mahnung. Ich weiß nicht, wie Ihre Mahnabteilung mit der Buchhaltung kooperiert-anscheinend nicht, denn sonst würde nicht schon wieder ein Schreiben an mich rausgehen, mit dem selben (vorgespeichertem) Text.

Da ich als Freiberuflerin unterschiedliche Zahlungseingänge habe, und kein geregeltes Einkommen zum Monatsende, überweise ich sämtliche Rechnungen sobald mir das Geld zur Verfügung steht. Wenn ich erst am 6. oder 8. eines Monats überweise, dann ist das nicht "rückwirkend" sondern noch IN dem Monat, in dem das Gas verbraucht wird.

Ich werde weder Mahngebühren, noch offene Forderungen über Euro 30. - bezahlen, da ich immer im angegebenen Monat den Abschlag angewiesen habe. Ansonsten können Sie eine Kündigung meines Gasvertrags veranlassen, oder ich kündige selbst und schaue mir nach einem neuen Gasanbieter um. "

Am 19.3.14 erneute Mahnung über Gesamtbetrag 55,00 Euro (50. - plus 5 Mahngeb.)

Am 20.3.14 schickte ich folgendes Schreiben mit Einschreiben + Rückschein (der Rückschein ist übrigens bis heute-> 10.7.14, nicht bei mir angekommen!) :

Zahlungsaufforderung und Kündigung

Guten Tag!

Nachdem Sie auf meine schriftlichen Antworten und meinem e-mail-Austausch mit A. S. nicht eingehen, sondern permanent Mahnungen mit erneuten Gebühren berechnen und mir zusenden, bin ich nicht mehr gewillt ihre Kundin zu sein.

Ich habe in der mail an Frau S. erklärt, und auch per Post einen Beweis meiner Bank geschickt, dass ich ALLE Abschläge der letzten Monate bezahlt habe.

Wenn Sie nicht in der Lage sind dies zu kontrollieren und unangefochten eine Mahnung nach der anderen senden, dann kann man hier nicht von Kundenzufriedenheit sprechen, sondern von Sturheit.

Hiermit kündige ich gleichzeitig den Vertrag mit Ihnen zum sofortigem Zeitpunkt.

Antwort per mail am 25.3.14:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.3.2014.

Gemäß unseres Liefervertrags ist der Abschlag immer am 1. Werktag des Monats fällig. Die genauen Zahlendaten sind Ihnen im Abschlagsplan übermittelt wurden (mit u!). Eine verspätete Einzalung führt automatisch zum Mahnlauf. Die Mahnkosten in der 2. Mahnstufe sind ebenfalls berechtigt, da Sie zu diesem Zeitpunkt den Zahltermin mindestens um 2 Wochen überzogen haben.

Wir wünschen einen angenehmen Tag.

gas.de Kundenservice

Schreiben von gas.de am 27.3.14:

. auf Grund wiederholter Mahnungen und offener Forderungen in Höhe von 55,00 EUR sehen wir uns leider gezwungen, wie angekündigt von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Wir weisen darauf hin, dass die Gaslieferung durch die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH zum nächtsmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der Fristen zum Lieferantenwechsel- voraussichtlich zum 10.04.2014- eingestellt wird. .

Dann hatte ich den Anbieter gewechselt und den letzten Abschlag über Euro 30. - am 3.4.14 an gas.de überwiesen.

Am 28.6. erreicht mich nun folgendes Schreiben von gas.de, was am 26.6. geschrieben wurde:

". Ihr Gasliefervertrag wurde bereits beendet. Bedauerlicherweise konnten wir bis heute keinen Ausgleich unserer Forderung aus dem beendeten Lieferverhältnis feststellen.

Wir bitten Sie letztmalig den nun fälligen Betrag in Höhen von 712,31 EUR unter Angaben Ihrer Vertragskontonr. so rechtzeitig zu überweisen, dass dieser spätestens zum 1.7.14 auf unserem Konto eingeht.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

offene Forderung 707,31 EUR

Mahngebühren 5,00 EUR

Zu zahlender Gesamtbetrag 712, 31 EUR "

.

Und heute das Schreiben von der Creditreform Düsseldorf mit Gesamtforderung über Euro 865, 56 -incl. Spesen, 10% Gebühren, Auslagen.

Da frage ich mich echt, ob die noch richtig ticken.

Wie kommt denn diese Forderung von 707,31 zustande? Und im Schreiben vom 26.6. steht nur "setzt sich wie folgt zusammen", aber erklärt die Summe nicht! Und innerhalb von 2 Tagen überweisen, wenn das Schreiben am Sa, 28.6. eingeht und der 1. 7. ein Dienstag ist---lächerlich!

Ich habe alle Abschläge bis einschliesslich April bezahlt, nur die Mahngebühren (5x 5. - Euro nicht).

Alles andere ist völlig absurd und ich werde es gerne an meine Kollen vom Hessischen Rundfunk weiterleiten, die machen dann einen Beitrag in der Sendung "defacto" daraus!

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Euro 865,56


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.07.2014 | 15:27
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Lauser,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern möchten wir Ihr Anliegen mit Ihnen zusammen klären. Hierzu werden wir uns per E-Mail mit Ihnen in Kontakt setzen.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.07.2014 | 21:10
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrte (r) Herr/Frau Lauser,

ich bin gewiss kein Freund von Energielieferanten, aber in dem von Ihnen geschilderten Fall ist die Sachlage eindeutig - Sie haben gegen den Vertrag verstoßen. Wenn der Lieferant mit Ihnen die Zahlung zum 1. eines Monats vereinbart, dann müssen Sie sich daran halten - Punkt.
Der hohe Betrag wird dann wohl Ihre Schlussrechnung sein. Ich denke, dass Sie wenig Chancen vor Gericht und in den Medien haben.

Viele Grüße,
Phönix

08.08.2014 | 21:13
von H. Lauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es werden Zahlen von verbrauchten kW-Stunden genannt, die utopisch, völlig absurd und unrealistisch sind!


08.08.2014 | 21:21
von H. Lauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es werden Zahlen von verbrauchten kW-Stunden genannt, die utopisch, völlig absurd und unrealistisch sind!
Ich fordere keine 865 Euro!
Und es ist nun mal so, dass man als Freiberufler nicht immer pünktlich zum Monatsende Geld auf dem konto hat, sondern dann, wenn die Auftraggeber überweisen.
Bei anderen Firmen und Daueraufträgen gibt es ja auch keine Probleme oder Mahnschreiben, wenn das Geld nicht Punkt zum 1. des Monats eingeht. Schlussrechnung gab es tatsächlich keine. Habe aber auch von Oktober 13 bis April 14 die Gasterme ausgestellt, also gar keinen Gasverbrauch gehabt! In einer erklärung schreibt gas.de, eine Steigerung der kW-Stunden von 300% in 3 Monaten. und das ist wirklich lächerlich!


24.08.2014 | 13:46
von H. Lauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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