698 Views | 13.08.2014 | 10:07 Uhr
geschrieben von Thomas Weltermann

airline direct (Aschaffenburg)

Unentschuldigte Nichtausstellung der Buchungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: keine bzw. unbekannt

Der Fall ähnelt dem vorhergehenden: Buchungs-RESERVIERUNG wird bestätigt und Buchungs-BESTÄTIGUNG binnen 12 Stunden angekündigt. Danach 2 Tage Funkstille - nichts! Zwei Tage später ist der Abflugtag, die Spannung steigt.

SCHLAGWORTE

Auf der Website (Kontakt) keine Telefonnummer des Kundenzentrums. Diese findet sich schließlich (versteckt!) im IMPRESSUM. 15 Minuten Warteschleife. Danach Kundenberaterin K., die mitteilt, wegen Abweichung der Wohnsitzadresse von der gespeicherten Adresse der Kreditkarte habe die "Buchhaltung die Buchungsbestätigung gestoppt". Auf den Hinweis, weshalb dann der Kunde - dieser ist ja angeblich König, aber wohl nicht bei airline direct - nicht zwischeninformiert werde, die Antwort, das sehe das System nicht vor, man werde sich jetzt aber umgehend darum kümmern.

Ich denke, dieses Verfahren wird von airline-direct 10.000fach praktiziert: Die Buchungs-RESERVIERUNG wird bestätigt um den Kunden "einzufangen", der zunächst den Unterschied zwischen BuchungsRESERVIERUNG und BuchungsBESTÄTIGUNG nicht erkennt und sich gebunden fühlt. Klappt dann die Buchung nicht - aus welchen Gründen auch immer -, windet sich airline-direct über die AGB (die zu lesen niemand Zeit, Lust und Fähigkeit hat) elegant heraus und König-Kunde wird zum dummen Bettler-Nichts, da er entweder den Flug ganz verpasst oder einen höheren Preis zahlen muß.

Summa: Kundentäuschung und wohl auch unlauterer Wettbewerb. Bin gespannt, ob es mit der Buchungsbestätigung noch klappt.

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Meine Forderung an airline direct: Abschaffen solch dubioser Praktiken. Buchung +/- binnen 12 Stunden bestätigen/absagen


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Kommentare und Trackbacks (3)


13.08.2014 | 10:25
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Guten Tag, Herr Weltermann,

es gibt eine Telefonnr., die nicht im Impressum versteckt ist,
aber meisterhaft verborgen:

www.airline-direct.de/faq/kontakt/kontakt/flug/zahlungenrechnungen.html

Zuerst wird Ihnen nur die Faxnr. angezeigt, man muss erst auf
das Anliegen klicken und dann die Suche verfeinern.

Hier waren wieder Webdesigner am Werk, die sich alle Mühe gegeben haben,
eine viel gefragte Nr. gut zu verstecken.

Zumindest wäre ein Hinweis "Die für Ihr Anliegen zutreffende Telefonnr.
wird Ihnen angzeigt, nachdem Sie die Dropdown-Liste angeklickt haben".

13.08.2014 | 10:43
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Ich gebe Ihnen Recht, dass vielleicht eine Anfrage hätte gestellt werden können warum die Adressen abweichend sind und das man abgleicht wo die Bestätigung hingehen soll. Auch wenn Sie (vielleicht?) mit der Beschwerde Recht haben (Für mich ist nicht genau ersichtlich was Ihnen zugestoßen ist und welchen Schaden Sie genommen haben) muss ich Ihre Art und Weise meinem Empfinden nach monieren:

1. Wir haben in Deutschland schon seit einiger Zeit keinen König mehr, wenn Sie eine Krone zu Hause besitzen ist das schön, aber kein Grund das Sie zum König ernannt wurden.

2. König-Kunde ist jemand der nicht argumentieren kann, alles will aber nichts zu geben vermag und selten Einsicht hat. König-Kunde wurde von der Deutschen Wirtschaft geschaffen um den Markt anzukurbeln -> König Kunde treibt es aber in den Ruin. Sind Sie so ein König-Kunde?

www.wiwo.de/unternehmen/handel/werner-knallhart-koenig-kunde-terrorisiert-die-deutschen-unternehmen/10058058.html

3. AGB`s gibt es nicht um sich darüber zu Beschweren, dass man Sie nicht lesen mag. Ohne AGB`s hätte König-Kunde freie Hand über alle Firmen und schon bald würde König-Kunde selbst kein Geld mehr verdienen, da er die Wirtschaft ruiniert hat.

Damit will ich sagen: Sie sind selber Schuld wenn Sie sich zu fein sind die AGB´s zu lesen und ggf. Nachzufragen. Wenn Ihnen die Druckqualität, Größe, Zeichensetzung etc. nicht gefällt können Sie das bei der jeweiligen Firma monieren. Trotzallem können Sie nicht einfach sagen: Ich lese die AGB`s nicht, weil ich keine Lust hab -> Also muss ich mich nich daran halten.

Vielleicht erläutern Sie doch noch einmal Ihr Anliegen genauer, was Ihnen passiert ist und auf welcher Gesetztesgrundlage Sie sich berufen, das die Airline Unlauteren Wettbewerb betreibt. Ich interessiere mich da wirklich für Ihre Auffassung.

Vielen Dank fürs Lesen und ich freue mich sehr über eine rege Unterhaltung.

03.09.2014 | 14:24
von Thomas Weltermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe den Flug gecancelt und bei einer anderen Linie problemlos einen Tag später gebucht. Dies wurde als kostenpflichtige Stornierung gewertet.




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