874 Views | 06.03.2015 | 14:55 Uhr
geschrieben von Hans Jörg Kovacs

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg (Stuttgart)

LBS - Zinsgeier?

Bestell-/Kundennummer: Bausparvertäge 0216736 / 650 u.s.w.

meine Frau hat bei der LBS über 30 Jahre Bausparvertäge laufen.

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Bislang haben wir Guthabenzinsen von 1,5 % bekommen und 4,5 % bzw. 4,25 % nominal Zinsen an die LBS für Darlehen aus diesen Vertägen bezahlt.

Nun haben wir noch 5 nicht zugeteilte Vertäge und da wir etwas Geld übrig hatten, zahlten wir dieses verteilt in diese Vertäge ein, schließlich waren sie erst zu 30 - 44 % aufgefüllt.

Die LBS überwieß das meiste Geld zurück und teilte auf unsere Reklamation hin mit, daß der Vorstand (einseitig) beschlossen hätte, das nur noch eine Einzahlung von 10 % möglich wäre. Dieser Beschluß sei mit Hausmitteilung 2013 mit den Kontoauszügen 2012 verschickt worden. Ab 2016 wird die Einzahlung auf 5 % begrenzt.

Dieses Schreiben der LBS anbei, da man sich Absatz 5 auf der Zunge zergehen lassen muß:

" Der § 2 unserer Allgemeinen Bedingungen für Bausparvertäge (ABB), die die

Sparzahlungen regelt, erlaubt es uns, die Annahme von Sonderzahlungen (die über

den Regelsparbeitrag hinausgehen) von unserer Zustimmung abhängig zu machen. "

Da sollte man doch wissen wie die LBS das mit der Zustimmung regelt? Wird geknobelt oder Monopoly gespielt oder wie?

Im Gegenzug hat die LBS keinerlei Skrupel, von uns für 2 zugeteilte Bausparvertäge aktuell 4,25 % Nominalzinz zu kassieren.

Wir werden auf keinen Fall mehr ein Projekt mit denen abwickeln.

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Meine Forderung an LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg: Entschuldigung und unbegrenzte Ansparung bis zum Bausparbetrag


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Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2015 | 16:52
von Hans Jörg Kovacs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die LBS teilte uns lediglich mit Schreiben vom 10.03.2015 mit, das wir rechtzeitig mit Hausmitteilung über die Einführung der Besparungsgrenzen informiert wurden und der LBS diese Limitierung nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gestattet sei.


27.03.2015 | 19:27
von Hans Jörg Kovacs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.04.2015 | 20:25
von Hans Jörg Kovacs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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