662 Views | 27.04.2015 | 21:11 Uhr
geschrieben von Oskar Stefan Krause

eBay (Kleinmachnow)

Unberechtigte Mängel-Einträge werden nicht gelöscht

Bestell-/Kundennummer: SR# 1-46853228250 - Fall Nr.: 5081988890

Es ist schier unmöglich als gewerblicher Verkäufer bei eBay einen Mangel-Eintrag der ganz offensichtlich unbegründet ist, löschen zu lassen.

SCHLAGWORTE

In meinem Fall wurde vom Käufer ein Fall eröffnet wegen eines (vermeintlich) nicht erhaltenen Artikels. Ich bot dem Käufer sofort eine Rückerstattung oder Nachlieferung an, und bat ihn dabei auszuschließen, dass ein Familienmitglied evtl. die Sendung entgegen genommen hat. Kurze Zeit später noch am selben Tag erhielt ich von dem Käufer eine positive Bewertung für die Transaktion und stellte fest, dass er den Fall wieder geschlossen hatte. Mein Kunde musste nämlich feststellen, dass die Sendung tatsächlich von seiner Tochter angenommen und verlegt wurde.

Mein Service-Status "Verkäufer mit Top-Bewertungen", den ich als Startup-Händler gerade erst erreichen konnte, ist durch den nun gespeicherten Vermerk, dass eine Transaktion einen Mangel enthielt gefährdet. Ferner kann es bei Wiederholungen eines solchen Zufalls sogar zum vollständigen Ausschluss von der Handelsplattform eBay kommen.

Obwohl der Kundenservice erkennt, dass hier überhaupt kein tatsächlicher Mangel vorliegt, beteuert er diesen Eintrag nicht entfernen zu können.

Mein Vorschlag an eBay wäre es, Fälle, die am selben Kalendertag wieder geschlossen wurden, grundsätzlich nicht in die Mängelquote einfließen zu lassen.

Außerdem sollte der Kundenservice ermächtigt werden als unbegründet erwiesene Mängel zu löschen.

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Meine Forderung an eBay: Sofortige Korrektur meiner Mängelquote auf 0.00%


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


28.04.2015 | 12:05
von Oskar Stefan Krause | Regelverstoß melden
Zusätzlich am 28.04. schrieb ich folgendes an impressum spider monkey ebay.de
________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde es sehr erfreulich, dass sich sich in Ihrem Unternehmen, der Handelsplattform eBay, Ihrer Verantwortung bewusst sind, Käufer aber auch Verkäufer auf eine allgemein faire Art und Weise im Rahmen des Käufer- und Verkäuferschutzes betreuen zu müssen.

Ebenso finde ich es lobenswert, dass Ihr Unternehmen ständig daran arbeitet diesbezügliche Verfahrensweisen zu verbessern, sodass meine Kunden ohne Angst vor negativen Kauferfahrungen Ihre gewünschten Artikel bei mir oder anderen Verkäufern mit Top-Bewertungen bestellen können.

Leider musste ich feststellen, dass die Verfahrensweisen bezüglich der Ermittlung sowie der Korrektur der Servicestati gewerblicher Verkäufer grobe Fehler enthält.

Eine vom Käufer ausgehende Anfrage an den Verkäufer in dem z. B. der Verbleib des bestellten Artikels erfragt wird, wird von Ihrem System automatisch als mangelhafte Transaktion gewertet und lässt sich im Normalfall nicht aus der Mängelquote des Verkäufers entfernen.

Ich sehe es deshalb als unabdingbar an, mindestens einen dieser Umstände realitätsnaher zu gestalten.
Da automatisierte Abläufe für ein Unternehmen Ihrer Größe sehr hilfreich, wirtschaftlich und deshalb erstrebenswert sind erscheint es mir am sinnvollsten Ihr System wie folgt zu verändern:

Wird eine Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikels gestellt, sollte dies (vorerst) nicht automatisch auf eine fehlerhafte Transaktion schließen lassen.
Vielmehr sollte automatisiert geprüft werden, ob der Fall / die Anfrage innerhalb eines Zeitrahmens von z. B. 6 Stunden wieder geschlossen wurde.

Auf diese Art und Weise wären Käufer vor betrügerischen Verkäufern nicht weniger geschützt. Der Verkäufer wäre allerdings geschützt vor u. a. folgenden möglichen Umständen:

- der Käufer eröffnet versehentlich eine Anfrage / einen Fall (z. B. "verklickt") - und schließt ihn sofort wieder
- der Käufer eröffnet irrtümlich eine Anfrage / einen Fall (weil z. B. die Sendung ohne Wissen des Käufers von einem Mitbewohner entgegengenommen oder verwahrt wurde)
- der Käufer erhält den Artikel ohne Schuld des Verkäufers verspätet (z. B. wegen Streik im zustellenden Versandunternehmen)
- die Sendung ist dem Zusteller verloren gegangen (wofür natürlich der Verkäufer dem Käufer gegenüber haftet und Ersatz schafft, aber keinen Mangeleintrag verdient hat)

In all diesen Fällen hat der Verkäufer momentan keine reale Chance einen Mängelvermerk zu verhindern oder entfernen zu lassen, unabhängig davon wie vorbildlich der Verkäufer mit dem Problem umgeht.

Des Weiteren sollten die Möglichkeiten des Kundenservice und des Sicherheitsteams dahingehend erweitert werden, übrige unbegründete Mängelquoten korrigieren zu können, notfalls nach dem 4-Augen-Prinzip.

Gerne äußere ich mich tiefergehend zu dieser Problematik, glaube aber die wesentlichen Kern-Aspekte hiermit nachvollziehbar gemacht haben zu können.

Ich bitte Sie mir Ihre Ansichtsweise der geschilderten Problematik mitzuteilen.
Gerne können Sie dies auch öffentlich im Rahmen eines Kommentares zu meiner Eingabe auf folgendem Link tun:

de.reclabox.com/beschwerde/96992-ebay-international-kleinmachnow-unberechtigte-maengel-eintraege-werden-nicht-geloescht

Da den Betreibern der Plattform auf de.reclabox.com von Ihrem Unternehmen untersagt wurde, Sie über vorliegende Beschwerden zu unterrichten (Warum eigentlich?), möchte ich Sie hiermit auch darüber informiert haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen und
mit dem Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit,

[. ]

04.05.2015 | 21:25
von Oskar Stefan Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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