Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)
Kabel Deutschland lügt und verstößt gegen BDSG § 28 Absatz 4
Bestell-/Kundennummer: 131508576
Seit vielen Jahren nerven mich die Drückerkolonnen von Kabel Deutschland; diese sogenannten “Medienberater” versuchen unter einem Vorwand, wie “Müssen Kabeldose ausmessen”, usw. sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen mit dem einzigen Ziel, irgendwelche Verträge abzuschließen. Im Netz finden sich unzählige Beschwerden gegen die Drücker- Mafia von Kabel Deutschland. Im Februar 2013 war es mir dann endlich zu viel, und ich habe Kabel Deutschland aufgefordert nach BDSG § 28 jegliche Nutzung sämtlicher meiner Daten zu Werbezwecken zu unterlassen. Dies wurde mir am 27.02.2013 per Schreiben zugesichert. In diesem Schreiben werden explizit auch “Besuche unserer Handelsvertreter” mit aufgeführt. Weiter heißt es in diesem Schreiben: “Vor jeder Kontaktaufnahme gleichen wir unseren aktuellen Adressbestand mit den Daten unserer Sperrliste ab. So schließen wir sogar für den Fall eine ungewollte Ansprache aus, dass wir Ihre oben genannten Kontaktdaten erneut in datenschutzrechtlich zulässiger Weise von einem Adresslieferanten beziehen sollten. Eine solche Sperrliste sieht das Gesetz vor, um dem Wunsch des Betroffenen nach einer Freiheit von ungewünschten Kontaktaufnahmen wirksam gerecht zu werden.”
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Kabel Deutschland lügt und verstößt gegen BDSG § 28.
Am 13.07.2015 hat Kabel Deutschland trotz meines Werbewiderspruchs vom 26.02.2013 mir erneut einen Drücker auf den Hals gehetzt; gegen 16.00 Uhr wollte der Kabel Deutschland-Drücker, Herr Schw., mal wieder meine Kabeldose “ausmessen”; ich habe Herrn Schw. den Zugang zu meiner Wohnung verweigert und ihn aufgefordert auch die anderen 9 Mietparteien nicht weiter zu belästigen.
Ich habe mittlerweile in dieser Sache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß BDSG § 43 Absatz 2 / Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung, Markt– und Meinungsforschung, obwohl ein Widerspruch vorliegt, gebeten. Zugleich habe ich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gebeten, die Einleitung eines möglichen Bußgeldsverfahren zu überprüfen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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