Durch Vodafone Kabel Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1237 Views | 04.08.2015 | 10:04 Uhr
geschrieben von Alex Weber

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Kabel Deutschland lügt und verstößt gegen BDSG § 28 Absatz 4

Bestell-/Kundennummer: 131508576

SCHLAGWORTE

Seit vielen Jahren nerven mich die Drückerkolonnen von Kabel Deutschland; diese sogenannten “Medienberater” versuchen unter einem Vorwand, wie “Müssen Kabeldose ausmessen”, usw. sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen mit dem einzigen Ziel, irgendwelche Verträge abzuschließen. Im Netz finden sich unzählige Beschwerden gegen die Drücker- Mafia von Kabel Deutschland. Im Februar 2013 war es mir dann endlich zu viel, und ich habe Kabel Deutschland aufgefordert nach BDSG § 28 jegliche Nutzung sämtlicher meiner Daten zu Werbezwecken zu unterlassen. Dies wurde mir am 27.02.2013 per Schreiben zugesichert. In diesem Schreiben werden explizit auch “Besuche unserer Handelsvertreter” mit aufgeführt. Weiter heißt es in diesem Schreiben: “Vor jeder Kontaktaufnahme gleichen wir unseren aktuellen Adressbestand mit den Daten unserer Sperrliste ab. So schließen wir sogar für den Fall eine ungewollte Ansprache aus, dass wir Ihre oben genannten Kontaktdaten erneut in datenschutzrechtlich zulässiger Weise von einem Adresslieferanten beziehen sollten. Eine solche Sperrliste sieht das Gesetz vor, um dem Wunsch des Betroffenen nach einer Freiheit von ungewünschten Kontaktaufnahmen wirksam gerecht zu werden.”

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Kabel Deutschland lügt und verstößt gegen BDSG § 28.

Am 13.07.2015 hat Kabel Deutschland trotz meines Werbewiderspruchs vom 26.02.2013 mir erneut einen Drücker auf den Hals gehetzt; gegen 16.00 Uhr wollte der Kabel Deutschland-Drücker, Herr Schw., mal wieder meine Kabeldose “ausmessen”; ich habe Herrn Schw. den Zugang zu meiner Wohnung verweigert und ihn aufgefordert auch die anderen 9 Mietparteien nicht weiter zu belästigen.

Ich habe mittlerweile in dieser Sache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß BDSG § 43 Absatz 2 / Nut­zung per­so­nenbe­zo­ge­ner Daten zum Zwe­cke der Wer­bung, Markt– und Mei­nungs­forschung, obwohl ein Wider­spruch vorliegt, gebeten. Zugleich habe ich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gebeten, die Einleitung eines möglichen Bußgeldsverfahren zu überprüfen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Einhaltung deutscher Gesetze; keine weitere Belästigung durch Kabel Deutschland-Drücker.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


12.08.2015 | 18:32
von Alex Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.08.2015 | 07:29
von Alex Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.09.2015 | 17:24
von Alex Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.02.2016 | 19:17
von Alex Weber endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Vodafone Kabel Deutschland: Umstellung auf Glasfaserkabel
Vodafone Kabel Deutschland: Mögliche Abzocke durch Vodafone
Vodafone Kabel Deutschland: Neue Box aktiviren
Vodafone Kabel Deutschland: Untergeschobener Vertrag von Vodafone
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!