839 Views | 28.10.2015 | 21:56 Uhr
geschrieben von Tobias B.

comdirect bank Aktiengesellschaft (Quickborn)

Kontokündigung wegen ÜberweisungsEINGANG mit absurdem Verw. Zweck

Mir wurde Anfang Oktober ohne Angabe von Gründen mein Girokonto bei der comdirect Bank gekündigt. Völlig überrascht (Konto war nie überzogen, wurde als Gehaltskonto verwendet, usw.) habe ich um eine Stellungnahme der Internetbank gebeten. Hier wurde leider nur auf die AGB´s hingewiesen und dass keine Gründe genannt werden (müssen). Durch googeln habe ich herausgefunden, dass Ende September in den sozialen Medien über Kündigungen der comdirect berichtet wurde. Grund war, dass Personen Überweisungen mit dem Verwendungszweck "Plutoniumlieferung" getätigt hatten, daraufhin gab es die Kündigung.

SCHLAGWORTE

Ich habe dann festgestellt, dass ich Anfang Oktober eine Überweisung mit dem scherzhaften Verwendungszweck "Plutoniumlieferung" über einen Betrag von 40€ von einem Kollegen für Konzertkarten erhalten habe. Daraufhin habe ich comdirect schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, diese aber nicht bekommen (nur Zweizeiler mit Hinweis auf die AGB´s).

Ich habe in jedem Schreiben festgehalten und darauf bestanden, dass ich die Überweisung NICHT GETÄTIGT, sondern erhalten habe. Ich wurde für den Empfang einer Überweisung bestraft und weiß bis heute nicht warum. Ich kann doch wirklich nichts dafür eine Überweisung mit einem evtl. verbotenem Verwendungszweck zu erhalten.

Geärgert hat mich besonders, dass ich von keinem Mitarbeiter der Bank eine Stellungnahme (weder schriftlich noch mündlich) mit einer Begründung erhalten habe. Dies ist leider ein offensichtlicher Nachteil von Internetbanken ohne Gesicht und Ansprechpartner.

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Meine Forderung an comdirect bank Aktiengesellschaft: Rücknahme der Kündigung mit Entschuldigung und Begründung für die Kündigung


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.11.2015 | 07:35
von Tobias B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.06.2016 | 00:02
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Eine "Begründung" werden Sie schon deshalb NIE erhalten, weil es (in Ihrem Fall) keine hieb- und stichfeste Begründung gibt!

Bekämen Sie diese mit der von Ihnen hier geschilderten, vermuteten Begründung schriftlich, so wäre für Sie der Gang nach Karlsruhe - als Gewinner - vorgezeichnet.

Dieses Risiko des Verlierers ist der comdirect bank ganz einfach zu hoch; stattdessen benutzt man die "bewährten grauen Schleichpfade", um sich 'ungeliebter Kunden' zu entledigen.

Subjektiver Tipp: Consors Bank; schauen Sie mal auf deren Webseite -



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