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944 Views | 28.10.2015 | 14:13 Uhr
geschrieben von Heike Hinck
Bestell-/Kundennummer: PP6E3B...
Sehr geehrtes Jochen Schweizer Team,
mit Bedauern haben wir eben telefonisch unter 089/70809090 erfahren, dass Sie Gutscheine nach Ablauf der Verjährungsfrist auch aus Kulanz nicht mehr einlösen. Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um eine "ungerechfertigten Bereicherung", siehe BGB § 812, handelt.
MfG
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH:
Erstattung des Gutscheinwertes oder Einlösung
ofortantwort
17.11.2015 | 16:34
Firmen-Antwort von:
Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management
Guten Tag Frau Hinck,
gerne können wir Ihren Gutschein noch einmal auf seine Gültigkeit überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedbackjochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
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